banji
Testpilot
Das ist so nicht ganz richtig, bzw entsteht der Eindruck, dass vorsätzliches begehen einer Tat die zu einem BOS oder - in diesem Fall - Militäreinsatz grundsätzlich eine Kostenabtretung an den Verursacher ermöglicht. Das ist aber grundlegend falsch.Es sei denn, man könnte grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz nachweisen. Dann könnte die Airline mit einer Zahlungsaufforderung rechnen...
Weiss vielleicht jemand, ob GermanWings diesbezüglich belangt wurde?
C80
Ein Beispiel: Ein Brandstifter wird gefasst. Natürlich kann bei diesem Schadensersatz geltend gemacht werden, nicht aber für den Einsatz der Feuerwehr. Diese geht hier der Kernaufgabe ihrer Bestellung nach und ein solcher Einsatz ist nicht abrechenbar, bleibt also unabhängig von der Ursache am Land kleben. Wenn hingegen jemand die Feuerwehr unter Vorspielen falscher Tatsache fälschlich und bewusst alarmiert, so kann dieser Einsatz dem betreffenden in Rechnung gestellt werden. Bei anderen BOS Organisationen ist das genauso.
Zumindest in Rheinland Pfalz gibt es seit kurzer Zeit diesbezüglich eine Gesetzesänderung, dass gewisse Sondereinsätze in Abrechnung gebracht werden können (Bergung verletzter Personen als Hilfeleistung für den Rettungsdienst zum Beispiel - Zahlt Krankenkasse, oder Überörtliche Hilfe außerhalb des eigenen Gebietes - Zahlt der entsprechende Landkreis) aber diese Ausnahmen betreffen in keiner Weise die Kernaufgaben der Organisation.
Natürlich kenne ich mich da auf dem Militärsektor nicht ganz so gut aus, aber Berührungspunkte wie Hilfe der Bundeswehr im Katastrophenfall ist da ähnlich gelagert. Wenn das Bundesrecht hier mit den Landesrechten konform ist wird eine Abrechnung des Einsatzes kaum möglich sein - Sicherlich war es nicht die Intention der Crew mal ein bisschen mit deutschen Eufis zu schmusen.