Verletzte bei Abseilaktion der Polizei in NRW

Diskutiere Verletzte bei Abseilaktion der Polizei in NRW im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; http://www.bild.de/BILD/news/2010/10/04/verletzte-bei-polizei-uebung/unfall-bei-tag-der-polizei-in-nrw.html

Gelöschtes Mitglied 7691

Guest
Es wäre auch nicht verwunderlich, wenn dieser noch glimpflich abgelaufene Vorfall Konsequenzen für zukünftige Vorführungen hätte... und auch für die Bedingungen, unter denen "scharfe" Abseileinsätze geflogen werden. Insofern finde ich das (wenigstens im Forum hier) eine recht interessante Nachricht.
Was die Blöd-Zeitung draus macht (und DASS sie überhaupt was draus macht), das weiß inzwischen hoffentlich JEDER zu relativieren.
Für das Unfallszenario bliebe ja noch die Stuttgart-21.Lösung (WEG mit den Bäumen) :rolleyes:


gruß
a.p.
 
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grinch

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Space Cadet
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wahrscheinlich irgendein Flugplatz
Berichterstattung hin oder her, es handelt sich um einem FLUGUNFALL im Sinne des Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes.

Und es ist nicht durch "Sturm oder ähnliches" passiert, sondern durch Einwirkung eines Luftfahrzeuges bei einer geplanten, nicht zeitkritischen Vorführung.

Nach LuftVG ergibt sich eine Haftung der Polizei entsprechend §33 LuftVG und folgend.
 

Huey

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Ein FlugUNFALL ist das nicht....

Eher ein Zwischenfall.....das ist ein bedeutsamer Unterschied......wenn dieses Geschehniss überhaupt als Zwischenfall gewertet werden kann...
 

Gelöschtes Mitglied 7691

Guest
Das Luftverkehrsgesetz, welches die Haftungsfrage regelt, unterscheidet nicht zwischen "Vorfall" und "Unfall".
Die Begrifflichkeit "Vorfall" taucht in diesem Zusammenhang auch nirgends auf.

Ich zitiere mal den von Grinch genannten §33:
Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeuges durch Unfall jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt...

Genau das ist hier passiert. Ursächlich für die Verletzung ist der Betrieb des Luftfahrzeuges. Das bedeutet nicht, dass das Luftfahrzeug selbst dabei verunfallt sein muss. Nach Gesetzeslage ist dies ein Unfall.
 

Flusirainer

Space Cadet
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Für das Unfallszenario bliebe ja noch die Stuttgart-21.Lösung (WEG mit den Bäumen)
Bei diesem gab's aber weitaus mehr Verletzte. ;)
 

Huey

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Interessant....ich hatte bei meiner Antwort lediglich die "ICAO-Definition" im Sinn.......ohne daran zu denken, das sich die beiden Ansichten so weit voneinander unterscheiden....
 

Gelöschtes Mitglied 7691

Guest
Der entscheidende Wortlaut ist dann wohl

Unfall
...
Ein Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs
...durch unmittelbare Einwirkung des Turbinen- oder Propellerstrahls eines Luftfahrzeugs...
(Quelle: www.bfu-web.de)

Jetzt könnte man sich natürlich um das Wort "unmittelbar" streiten, aber das überlassen wir den Anwälten.
 
foxlima

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In einem kleinen Bereich von wenigen Quadratmetern spielt sich am Samstag nur wenige Sekunden lang ein Drama ab. Viermal, fünfmal kreist der olivgrüne Helikopter vom Typ Bell Eurocopter 155 über dem Elisengarten, dann braust die Maschine im Tiefflug heran.
:?! ja wassn nun? Wusste gar nicht, dass Bell und Eurocopter fusioniert haben.

Aber wenn man den Rest des Artikels liest, ist das kaum verwunderlich...
Mir persönlich viel zu reißerisch geschrieben, aber naja, wenn es das Volk so will :FFTeufel:

fox
 

Gelöschtes Mitglied 7691

Guest
Journalistische Scharfschützen... immerhin haben sie das Fast Roping richtig im Artikel - bei den NRWlern im Sprachgebrauch "abgleiten", und eben nicht "abseilen"=rappelling (mit Seilbremse).
 
Chopper80

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Das Luftverkehrsgesetz, welches die Haftungsfrage regelt, unterscheidet nicht zwischen "Vorfall" und "Unfall".
Die Begrifflichkeit "Vorfall" taucht in diesem Zusammenhang auch nirgends auf.

Ich zitiere mal den von Grinch genannten §33:
Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeuges durch Unfall jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt...

Genau das ist hier passiert. Ursächlich für die Verletzung ist der Betrieb des Luftfahrzeuges. Das bedeutet nicht, dass das Luftfahrzeug selbst dabei verunfallt sein muss. Nach Gesetzeslage ist dies ein Unfall.
Der §33 regelt aber nur die Haftungsfrage.
Ein (Flug)Unfall liegt aber erst dann vor, wenn eine Person schwer verletzt worden ist, also gem. Definition stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden muss!
Seite 5 der BFU-Bulletins.

C80
 
stevoe

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Also ehrlich, ich weiß garnicht, was das Theater soll. Endlich war mal Action in dieser Schlafstadt... :FFTeufel:

Das letzte mal übrigens, das in diesem Park ein Hubschrauber unterwegs gewesen ist, war bei einem Besuch der Queen. War in grauer Vorzeit eine Puma des BGS (Leider finde ich die Bilder nicht mehr... :( ). Da sind sie dann auch alle hingerannt und haben sich nachher über den Lärm beschwert...
 
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