Weder wird in diesem Heft eine Ideologie auch nur ansatzweise verherrlicht
@ Lingener was die massenhaften HK´s angeht wird´s jetzt wirklich lächerlich. In Geschichtspublikationen ist dies völlig normal und rechtlich unbedenklich.
Eben: In Geschichtspublikationen, wenn originale Photographien VOR dem 8. Mai 1945 gezeigt werden! An meinem Einwurf ist nichts lächerlich - ganz im Gegenteil: Dein Einwurf zeigt, dass die Thematik in Modellbau-Kreisen noch immer nicht wirklich verstanden wurde!
Hier mal ein Beitrag von mir, der die §86a Problematik gerade für Modellbauer beleuchtet:
DPMV-Service: Der Paragraph 86a Strafgesetzbuch oder: Die "bösen Zeichen" im Modellbau - Deutscher Plastik-Modellbau-Verband e.V. (DPMV)
Wir Modellbauer machen weder Wissenschaft, noch Kunst, noch dienen unsere Modelle und die Modellbauliteratur der "staatsbürgerlichen Aufklärung"! Zeige mir einer DEN Staatsanwalt, der das anders sieht!
Ich zitier mal den Kernsatz:
"Und nun kommt die Ausnahme, auf die sich gerne einige Modellbauer berufen würden:
“Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.”
Diese sogenannte “Sozialadäqunzklausel” (“staatsbürgerliche Aufklärung, Kunst, Wissenschaft, Forschung, Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens”) gilt jedoch nicht für uns Modellbauer oder nur bei äußerst wohlwollender Interpretation:
Selbstverständlich berichten auch Modellbaumagazine über “Vorgänge des Zeitgeschehens” – aber das ist eben nicht ihre Hauptarbeit!
Selbstverständlich mag der eine oder andere Modellbauer seine Exponate als “Kunst” ansehen – fragt sich nur, ob dies ein Richter ähnlich sähe. In der Regel läuft unser Hobby allenfalls unter “handwerkliche, maßstäblich verkleinerte Darstellung eines Originals”!
Und “Wissenschaft und Forschung” betreiben gewiss die wenigsten unter uns mit ihrem Hobby!
“Staatsbürgerliche Aufklärung” können ebenfalls die wenigsten Modellbauer beim Zeigen ihrer Exponate für sich in Anspruch nehmen!
[...]
Fazit:
Die öffentliche Verwendung von “Sondermarkierungen”, Fliegersichttüchern, Kfz-Kennzeichen für SS-Divisonen, der Afrikapalme des DAK u. Ä. sind strafbewehrt und werden von den zuständigen Staatsanwaltschaften unnachgiebig verfolgt!
Sinn des Ganzen ist es, zu verhindern, dass ein gewisser “Gewöhnungseffekt” bezüglich dieser Kennzeichen eintritt; hinzu kommt die Unmöglichkeit, eine Grenze zwischen der oft angesprochenen “historischen Korrektheit” eines Modells und dem Beginn einer propagandistischen Tätigkeit zur Wiederbelebung von verfassungswidrigen Organisationen zu ziehen. Diese Grenze müsste dann im Einzelfall der jeweils damit betraute Richter ziehen!"
Soweit mein Beitrag.
Leute: HKs und ähnliche Abzeichen gehören nicht in die Öffentlichkeit! Was ihr/wir in unseren Bastelkellern treiben, geht keinen Staatsanwalt was an - aber sobald das Ganze öffentlich wird, schon!
Und Diskussionen um Sinn oder Unsinn dieses Paragraphen sollten wir nicht hier führen, sondern mit den politischen Vertretern vor Ort - nur wage ich zu behaupten, dass die Befindlichkeiten einiger Modellbauer in der Öffentlichkeit nicht wirklich eine große Resonanz finden werden. Und solange dieser Paragraph im Strafgesetzbuch steht, gilt er! Ohne wenn und aber!
Michael