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Guest
Ich habe mal eine Frage zur Rechtslage in Deutschland ... was erlaubt ist bzw. was verboten ist, wenn es um die Anschaffung eines demilitarisierten Kampfjets geht.
Vorab ist natürlich klar, dass es Privatpersonen nicht gestattet ist Kriegswaffen oder Waffensysteme zu besitzen, dass ist auch nicht die Frage. Nur wäre es zulässig sich einen komplett demilitarisierten, aber (theoretisch) flugfähigen Kampfjet in eine Halle zu stellen ... theoretisch flugfähig in der Hinsicht, dass mir klar ist, dass ein funktionsfähiges Militärstrahltriebwerg auch unter die verbotenen Gegenstände des Kriegswaffenkontrollgesetzes fällt, d.h. es geht um ein komlett flugfähiges Flugzeug nur ohneTriebwerk.
Als Ergänzung wäre interessant wie man z.B. in DE eine L-39 fliegen kann ... aufgrund welcher Besonderheiten ist das dann zulässig ... gilt natürlich auch für die G-91 aus dem Gina-Thread hier im Forum.
Gruß Uli-HH
Vorab ist natürlich klar, dass es Privatpersonen nicht gestattet ist Kriegswaffen oder Waffensysteme zu besitzen, dass ist auch nicht die Frage. Nur wäre es zulässig sich einen komplett demilitarisierten, aber (theoretisch) flugfähigen Kampfjet in eine Halle zu stellen ... theoretisch flugfähig in der Hinsicht, dass mir klar ist, dass ein funktionsfähiges Militärstrahltriebwerg auch unter die verbotenen Gegenstände des Kriegswaffenkontrollgesetzes fällt, d.h. es geht um ein komlett flugfähiges Flugzeug nur ohneTriebwerk.
Als Ergänzung wäre interessant wie man z.B. in DE eine L-39 fliegen kann ... aufgrund welcher Besonderheiten ist das dann zulässig ... gilt natürlich auch für die G-91 aus dem Gina-Thread hier im Forum.
Gruß Uli-HH