Abwehr von Drohnen für den Hausgebrauch

Diskutiere Abwehr von Drohnen für den Hausgebrauch im Drohnen Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Habe diese Foto in einer Zeitung gesehen. Ein Adler greift während einer Polizeiübung im holländischen Katwijk nach einer Drohne (7. März 2016)...
Swiss Mirage

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Habe diese Foto in einer Zeitung gesehen. Ein Adler greift während einer Polizeiübung im holländischen Katwijk nach einer Drohne (7. März 2016). Meiner Meinung nach drehen sich die Propeller noch, siehe den rechten Prop. Picture Copyright: Koen van Weel).

Greetings from Texas!
 
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Michael aus G.

Space Cadet
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Bislang ist das Gewehr nur zum "Abschuss" von Parrot-Quadcoptern ausgerichtet, soll aber auch auf andere Drohnentypen erweitert werden können. Ausgerüstet mit einer Antenne, einem billigen Raspberry-Pi-Computer und einem Funksender, wie Popular Science berichtet. Ausgenutzt wird eine schon länger bekannte Sicherheitslücke des Parrot-Qadcopters,...
Augenwischerei, Die schißen nix ab sondern nutzen ja nur eine Sicherheitslücke. Das können die bei meiner Drohne gern mal versuchen.:wink: Das machen SIE übrigens auch mit euren Handys, Computern, ect. In dem sie Zero Day Lücken statt zu schließen, für sich als Backdoor nutzen. Mit der Gefahr das auch Kriminelle diese Lücken weiterhin nützen können. Dafür gibt es einen weltweiten schwunghaften Handel.
 
mig-jet

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Als die ersten Drohnen auf den Markt kamen, waren Diese recht teuer und nicht weit verbreitet. Inzwischen kosten diese Dinger nicht mehr viel und werden den Kindern zur Kommunion geschenkt. Dazu kommt auch noch dass eine Drohne sich leicht fliegen lässt, und die Bilder von der Nachbarin im Garten kann man auf dem iPhone verfolgen. Ein ferngesteuertes Flugzeug oder ein Helikopter sind auch heute noch recht teuer und nicht einfach zu fliegen. Ich glaube dass man von Anfang an den Missbrauch von Drohnen unterschätzt hat und jetzt erst reagiert.
Gruß, Marc
 
L29

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... Inzwischen kosten diese Dinger nicht mehr viel und werden den Kindern zur Kommunion geschenkt. Dazu kommt auch noch dass eine Drohne sich leicht fliegen lässt, und die Bilder von der Nachbarin im Garten kann man auf dem iPhone verfolgen. Ein ferngesteuertes Flugzeug oder ein Helikopter sind auch heute noch recht teuer und nicht einfach zu fliegen. Ich glaube dass man von Anfang an den Missbrauch von Drohnen unterschätzt hat und jetzt erst reagiert.
Gruß, Marc
und genau da liegt das Problem die Copter werden RTF (Ready to Fly, fertig zusammengebaut flugfertig mit Fernsteuerung, Akku und Ladegerät) beim Elektronikdiskounter im Einkaufszentrum verkauft wo die Verkäufer bestenfalls wissen, dass sie noch eine Packung AA-Batterien dazu verkaufen können.

schärfere Gesetze lösen das Problem nicht, sondern schränken nur die die sich eh schon an die Regeln halten ein, richtige Aufklärung durch Medien und Händler würde allen mehr helfen als das dauernde schlecht-reden dieses Hobbys.
es hängen auch in Europa viele Arbeitsplätze dran

was mich aber interessieren würde ist: wie viele bestätigte Zwischenfälle hat es bis jetzt mit Hobby-Copter, wie viele mit militärischen-/Polizeidrohnen gegeben? ein Objekt am Himmel kann auch ein verlorener Luftballon und ein dunkles "X" kann auch ein Vogel sein.
wie viele (beinahe) Zwischenfälle hat es zwischen manntragender Luftfahrzeugen und Modelllugzeugen über Modellflugplätzen (die ja bei der entsprechenden Luftfahrbehörde gemeldet sind und in Flugkarten eingetragen sein sollten) gegeben?
wie viele Zwischenfälle hat es mit Laserpointer gegeben?
 

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Guest
was mich aber interessieren würde ist: wie viele bestätigte Zwischenfälle hat es bis jetzt mit Hobby-Copter, wie viele mit militärischen-/Polizeidrohnen gegeben? ein Objekt am Himmel kann auch ein verlorener Luftballon und ein dunkles "X" kann auch ein Vogel sein.
Zitat von der Seite der DFS zu der Anzahl von "Drohnen"-Sichtungen:
"Zählte man im Jahr 2015 noch 14 solcher Sichtungen, waren es im Jahr 2016 bereits 64. "

Quelle: https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Presse/Pressemitteilungen/2017/02.03.2017.- Infos für Drohnenpiloten aus einer Hand/

Die Gefahren sind da aufgetreten, wo schon jetzt der Betrieb von Modellflugzeugen und Drohnen jeder Art verboten ist. Daran wird auch eine "neue" Verordnung nichts ändern.
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wie viele (beinahe) Zwischenfälle hat es zwischen manntragender Luftfahrzeugen und Modelllugzeugen über Modellflugplätzen (die ja bei der entsprechenden Luftfahrbehörde gemeldet sind und in Flugkarten eingetragen sein sollten) gegeben?
Es gibt im Luftrecht keine "Modellflugplätze," deswegen auch kein Eintrag in Karten.

Eine Wiese für die ein Verein eine AE (Aufstiegserlaubnis) hat, wird dadurch nicht zum "Modellflugplatz".

Gruß Rolf
 
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wilco

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Es gibt im Luftrecht keine "Modellflugplätze," deswegen auch kein Eintrag in Karten.

Eine Wiese für die ein Verein eine AE (Aufstiegserlaubnis) hat, wird dadurch nicht zum "Modellflugplatz".

Gruß Rolf

Das sind vielleicht etwas gewagte Behauptungen.

Auf den Sichtflugkarten in der AIP sind sehr viele Modellfluggelände eingetragen.

Und was ist mit den luftrechtlich genehmigten "Sonderlandplätzen für Modellflugzeuge"?
 
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Guest
Das sind vielleicht etwas gewagte Behauptungen. ..
Könntest du deine Behauptung mit Fakten stützen?


Auf den Sichtflugkarten in der AIP sind sehr viele Modellfluggelände eingetragen.
hmm...AIP... meinst du damit >Aeronautical Information Publication< ?....mir sind keine derartigen Sichtflugkarten bekannt.
Ein Beispiel mit link wäre hilfreich.


Und was ist mit den luftrechtlich genehmigten "Sonderlandplätzen für Modellflugzeuge"?
Was sollen "Sonderlandplätze für Modellflugzeuge" sein, die auch noch luftrechtlich genehmigt sind?
hmmm... meinst du damit eine AE nach NfL I 76/08 ?

Die genannte NfL ist ein Verwaltungsverfahren auf das sich Bund und Länder geeinigt haben zur Erlangung einer Aufstiegserlaubnis (AE).
Das ist kein Luftrecht...

Der Aufstieg von Flugmodellen ist in § 20 der LuftVO geregelt (früher §16).


Gruß Rolf
 
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wilco

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Sichtflugkarten sind leider nicht frei verfügbar, deshalb hier kein Link. Ich stelle aber eine nicht mehr gültige Karte von Hannover ein und hoffe, daß darauf kein Copyright mehr liegt:



So konzentriert liegen die Modellplätze nicht immer, aber sie finden sich genauso in der Nähe anderer Flughäfen und sind in den Karten verzeichnet.

Andererseits - es fehlen auch Plätze. Lehrte-Steinwedel ist hier z.B. nicht eingetragen.

Und zum Luftrecht: Hier gibt es Modellflugplätze, die nach LuftVG als Sonderlandeplatz genehmigt sind. Ist "altes Recht", haben aber Bestandschutz.
 
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Auf den Sichtflugkarten in der AIP sind sehr viele Modellfluggelände eingetragen.
Die von dir eingefügte Karte ist vom >20 März 2014<, so steht es unten und copyright liegt bei der DFS.
Ist es das was du unter AIP verstehst?

Ich bin "nur" Modellflieger, kenne solche Karten nicht, welche wie du schreibst, auch nicht frei verfügbar sind.
Abgesehen davon sind etwa 60-70% aller sogenannter "Modellflugplätze" ohne AE, also weder den Luftfahrtbehörden noch der DFS bekannt. Oben steht auch noch dick in rot > NICHT FÜR NAVIGATIONSZWECKE!<.
Wofür sind diese Karten?

Fage an Piloten welche im Luftraum G nach VFR fliegen:
Sind euch solche Karten bekannt, oder nach welchen Karten navigiert ihr ?

Zitat von wilco:
Und zum Luftrecht: Hier gibt es Modellflugplätze, die nach LuftVG als Sonderlandeplatz genehmigt sind. Ist "altes Recht", haben aber Bestandschutz.
Bitte auch hier belastbare Fakten angeben, oder auch nicht weil "altes Recht" für die aktuelle Situation keiner Diskussion bedarf.
Obwohl es mich schon interessieren würde welcher "alte §" im LuftVG Sonderlandeplätze für Modellflieger benennt.
Schreib doch einfach den § hier rein, sonst bleibt es eine unbewiesene Behauptung.

Das sind vielleicht etwas gewagte Behauptungen.
Q.E.D.

Gruß Rolf
 
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Guest
Ja, da ist was wahres dran, die Blöße wäre dir erspart geblieben wenn du ...

Sachliche Inhalte kann man miteinander auch sachlich diskutieren, wenn man es denn will, z. Bsp. Fragen beantworten...
So wie du jetzt die Diskussion ins persönliche abgleiten lässt, das ist nicht mein Duktus.
Einen solchen Umgang miteinander wie du ihn jetzt praktizierst, lehne ich ab.

Gruß Rolf

ps: Das FF ist nur so gut wie seine Usergemeinde. Geben wir uns alle zusammen Mühe, dass das Niveau dieses kleinen Teils des Internets so gut bleibt wie bisher.
Quelle:
http://www.flugzeugforum.de/misc.php?do=page&template=Regeln
 
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wilco

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ooch, das "si tacuisses... " war durchaus reflexiv gemeint.

Wenn solch klare Fakten wie Sichtflugkarten in Zweifel gezogen werden und mir gleichzeitig für jedes meiner Worte "belastbare" Belege abgefordert werden , dann sehe ich einfach, daß ich mit meinem Beitrag wohl einen Fehler gemacht haben muss.

@ Admin: Wäre mit Löschung #109ff einverstanden.
 
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Intrepid

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Ich bin "nur" Modellflieger, kenne solche Karten nicht, welche wie du schreibst, auch nicht frei verfügbar sind [...] Fage an Piloten welche im Luftraum G nach VFR fliegen: Sind euch solche Karten bekannt, oder nach welchen Karten navigiert ihr?
Wer die Grenzen des Luftraumes "G" kennen muss, sollte über solche Karten (oder gleichwertige Produkte anderer Anbieter) verfügen. Sie erscheinen jedes Jahr zum Flugsaisonbeginn (also jetzt in diesen Tagen) und sind verpflichtend in der aktuellen Version mitzuführen. Die Karten von vergangenen Jahren werden, wenn sie öffentlich gemacht werden, mit dem Hinweis "nicht für Navigation verwenden" versehen.

So, und jetzt vertragt Euch wieder.



Wer sich in *diesem* Portal anmeldet (kostenlos), kann auf *dieser* Seite unter "ICAO" diese Karten in aktueller Version betrachten. Wer kein Pilot ist und nicht die knapp 20 Euro für eine Karte seines Wirkkreises ausgeben möchte, sollte in den nächsten Tagen mal an einem kleinen Flugplatz vorstellig werden, sein Anliegen erklären und begründen, und nett nach einer Karte aus dem vergangenen Jahr fragen. Die werden dort jetzt reihenweise ins Altpapier gegeben.

Nachtrag: habe noch ein schönes Bild einer Sichtflugkarte gefunden, auf der am unteren Rand das Symbol für einen Modellflugplatz gut zu erkennen ist: *kickmich*. Ich muss aber ehrlich als Pilot sagen: bei der Fülle der Informationen auf der Karte kann man nicht alles beachten. Theoretiker müssen sich ausgedacht haben, dass das eigentlich Pflicht ist. Modellflugplätze habe ich depriorisiert.
 
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Guest
Hallo Intrepid,

danke für die Info.

Da mit wilco ein Dialog nicht funktioniert, kannst du mir vielleicht meine Frage beantworten:

Ist die von wilco in post #111 gezeigte Karte der DFS das was er/man unter AIP (Aeronautical Information Publication) versteht?
Zählst du auch die von dir erwähnte ICAO Karten als AIP?


Modellflugplätze habe ich depriorisiert.
Verstehe ich dich richtig, das Modellflugplätze in einer Karte für dich bedeutungslos sind?

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Den "alten § " aus dem LuftVG den wilco erwähnt, betreffend >Sonderlandeplätze für Modellflieger<, kennt den jemand?

Gruß Rolf
 
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Intrepid

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Ist die von wilco in post #111 gezeigte Karte der DFS das was er/man unter AIP (Aeronautical Information Publication) versteht?
Zählst du auch die von dir erwähnte ICAO Karten als AIP?
"Die AIP" aus dem Munde eines Privatpiloten meint in der Regel eine DIN-A5-Loseblattsammlung, üblicher Weise auf einen oder zwei blaue Ringordner verteilt, welche im wesentlichen die Sichtflugkarten, Flugplatzkarten und bei ausgesuchten größeren Flugplätzen auch noch detailiertere Rollkarten der rund 400 nutzbaren Flughäfen und Landeplätze in Deutschland enthält. Braucht man für Start und Landung und wird monatlich berichtigt.

"Die ICAO-Karten" aus dem Munde eines Privatpiloten meint in der Regel ein Werk aus 8 Landkarten in 1:500000, welches ganz Deutschland abdeckt und die Luftraumstruktur, Luftfahrthindernisse und sonstige Informationen für den Sichtflug enthält. Braucht man für den Streckenflug und wird jährlich berichtigt.

kurzum:
ICAO-Karte: eine Landkarte
AIP: ein kleiner Ringordner
Müssen an jedem Flugplatz ausliegen, kann man sicher nett nach fragen und mal drin stöbern.

Die Legende der ICAO-Karten ist teilweise auf deren Rückseite gedruckt, befindet sich aber auch in vollständiger Ausführung im allgemeinen Teil der AIP. Ebenso findet man im allgemeinen Teil der AIP ein Erratum für die ICAO-Karten. Beide Werke gehören also zusammen, sind nach internationalen Vorgaben erstellt und müssen in dieser Form in jedem ICAO-Land vorgehalten werden.

Es gibt zu beiden Werken aber auch alternative Produkte kommerzieller Anbieter. Für die AIP gibt es zum Beispiel den "Bottlang" als Alternative, und für die ICAO-Karten die "Jeppesen-VFR-Karten". Ich bin die meiste Zeit mit der Kombination Bottlang und ICAO-Karten geflogen. Ich habe aus praktischen Gründen die ICAO-Karten nie zur AIP gezählt, waren für mich getrennte Werke. Auch, wenn mir dann die Legende und das Erratum fehlten.
 
Intrepid

Intrepid

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Verstehe ich dich richtig, das Modellflugplätze in einer Karte für dich bedeutungslos sind?
Für die meisten Flugvorhaben ja. Ich versuche, immer so hoch wie praktikabel zu fliegen.

Ich habe auch bis vor wenigen Wochen nicht verstanden, warum die in Karten eingetragenen Modellflugplätzen nicht mit den mir bekannten Modellflugplätzen übereinstimmten. Die Information in den Karten war in meinen Augen nicht valide und damit unverwertbar. Sie stimmt eben mit der Genehmigungslage überein, aber nicht mit tatsächlichem Vorhanden sein. Die Genehmigungslage interessiert aber keinen Piloten in der Luft.
 

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Guest
Hallo Intrepid,

von einem "Wissenden" wie dir sachliche Informationen zu bekommen, so macht macht ein Dialog Spaß und Sinn.

Danke dir für die ausführlichen Erläuterungen.

Gruß Rolf
 
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