Die heutigen Me 109

Diskutiere Die heutigen Me 109 im Props Forum im Bereich Luftfahrzeuge; Unglaublich was da alles auftaucht :)
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Unglaublich was da alles auftaucht :)
 
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lutz_manne

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Die Buchon G-12 soll wohl in UK keine Betriebserlaubnis erhalten haben. Sie ist ja auf dem Flugtag in Headcorn auch nicht geflogen. Die Maschine soll wohl im August wieder per LKW zurück nach Deutschland (Usedom?) gehen. Info von Gary Brown (Buchon Experte, FB).
 
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Zulassung ist GB ist nicht so einfach wie sich das viele vorstellen, da ist ja vor Jahren die Koch Sammlung auch arg gescheitert....
 
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Die Buchon G-12 soll wohl in UK keine Betriebserlaubnis erhalten haben. Sie ist ja auf dem Flugtag in Headcorn auch nicht geflogen. Die Maschine soll wohl im August wieder per LKW zurück nach Deutschland (Usedom?) gehen. Info von Gary Brown (Buchon Experte, FB).
Hat man das nicht vorher gewusst?
 
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da wird wohl einer gemeint haben; Kommt das geht schon.....die Briten sind da nicht immer so großzügig wie man meint, die FW 190 von Flugwerk von dem einen Briten mit der sonderbaren Lackierung bekam auch nicht so einfach ne Zulassung, deshalb kam die dann wieder zu dem Meiers zurück zur Zulassung beim neuen Besitzer in D. Ich gehe davon aus das die 109 ohne Probleme hätte fliegen können wenn sie ne endgülige Zulassung gehabt hätte und keine VVZ
 
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Ein Keith Perkins schrieb heute bezüglich der Buchon G-12 bei FB in der Gruppe "The Two Seat Spitfire Page": "... the G12 has yet to get a full German airworthiness certificate so it will be going back to Germany to complete it's test flying."

Knappe Übersetzung: Die Mühle muss zurück nach Deutschland, um eine vollständige Luftfahrtzulassung zu bekommen und um die Testflüge zu absolvieren.

Also wollen sie die Mühle scheinbar doch noch auf der Insel haben, auf der britischen Insel. Nicht Usedom. ;)
 
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Also genau so wie der gesunde Menschenverstand es voraus gesehen hat
 
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Vielleicht verhindert ja der gesunde Menschenverstand der Mitarbeiter von der Zulassungsbehörde (vorerst) die Genehmigung. Genau wie bei der "schwarzen 8".
 
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Und warum sollte das LBA das verhindern? Ich gehe davon aus das der Umbau sorgfältig dokumentiert ist und das Ingenieurbüro in Nürnberg das die Sache betreut das bis ins Detail dokumentiert und nachgerechnet hat, wennn dann die Flugerprobung noch klappt bekommt die Maschine ihre Zulassung, das kostet bestimmt etliche € aber das wird klappen...
 
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Kenneth

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Zur Zulassungen und man möge mich korrigieren wenn ich mich irre:

Ich vermute sehr, dass es kein Spitfire, Mustang, Bf 109 o.ä. in Europa gibt, die ein vollwertiges, ICAO-konformes Certificate of Airworthiness (CoA) hat, denn es gab nie eine zivile Musterzulassung für diese Typen.

Höchst wahrscheinlich fliegen sie alle mit einem Permit to Fly (PtF), Experimental oder eine Zulassung in der beschränkten Sonderklasse, welche alle nicht ICAO-konform sind.

Mit einer derartigen Zulassung kann man nicht einfach Grenzen überqueren. Jedes Land legt eigene Regeln dafür fest. Einige Länder lassen pauschal alle Über- und Einflüge zu, andere nicht. Ein deutsches UL ist z.B. auch nicht ICAO-konform zugelassen, und möchte man damit nach Dänemark fliegen, dann braucht man eine Einfluggenehmigung.

Dann stelle ich mal im Raum, dass eine vorläufige Verkehrszulassung weder das Eine noch das Andere ist, und nur das ist, was die Bezeichnung sagt. Ein Erlaubnis, unter definierten Einschränkungen herumzufliegen. Und wundere mich somit nicht, dass ein solches Flugzeug in Großbritannien gar nicht fliegen darf, und per LkW zurückkommt. Der Betrieb in Großbritannien hängt nicht von einer Zulassung ab, denn eine solche (deutsche) sollte sie eigentlich schon haben (denn sie ist dorthin geflogen), es geht um eine Anerkennung der Zulassung dort, und den Erlaubnis mit dieser Zulassung dort zu fliegen.

Dann ist es so, daß die Luftfahrtbehörde eines bestimmten Landes schon sehr gerne wissen möchte, was als PtF oder Experimental dort herumfliegen soll. Die meisten betreiben sowas derart, dass sie das Projekt von Anfang gerne verfolgen möchte. So hat das LBA in Deutschland den OUV größtenteils mit der Überwachung und Abnahme von Bausatzflugzeugen beauftragt, um im Bilde zu bleiben. Wird ihnen ein fertiges Flugzeug vorgestellt, ohne dessen Entstehung bzw. Hintergrund zu kennen, dann kann die Behörde zickig werden. So geschehen mit der FlugWerk FW190 in Großbritannien, nicht aber in Deutschland, weil das LBA von Anfang an eingebunden wurde. Stichwort "neue" Bf 109 in Manching.

Es fliegen mittlerweile Bf 109, Spitfire und Mustangs mit D-Kennzeichen in Deutschland herum, und in Großbritannien gibt es sie und viel, viel mehr auch, mit G-Kennzeichen. Es ist also sehr, sehr viel möglich, vorausgesetzt die Regeln werden gefolgt und die Kommunikation stimmt. Ich sehe also wenig Grund zum "Behördenbashing" hier.
 

Dirk Bende

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Meines Wissen gibt es in Deutschland nur ein Kennblatt, also die Zulassungsgrundlage, für die 109G6.
Diese kann man also ganz normal in D zulassen als Annex 2 Flugzeug. ( Nach nationalem Recht ) Da kann es natürlich sein das man in England um Einflugerlaubnis fragen muss. Alles andere sollten wohl Einzeldtücke oder VVZ sein. Diese haben in der Regel einen sehr stark eingeschränkten Flugbetrieb.
 
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Und wundere mich somit nicht, dass ein solches Flugzeug in Großbritannien gar nicht fliegen darf, und per LkW zurückkommt. Der Betrieb in Großbritannien hängt nicht von einer Zulassung ab, denn eine solche (deutsche) sollte sie eigentlich schon haben (denn sie ist dorthin geflogen), es geht um eine Anerkennung der Zulassung dort, und den Erlaubnis mit dieser Zulassung dort zu fliegen.
Sie ist per LKW hin und wieder zurück gekommen. Geflogen ist die Zelle mal in England vor ein paar Jahren beim Flying Legends, allerdings noch als klassische Einsitzer-Buchon.
 
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Die FMBB fliegt meines Wissens auch mit VVZ und war auch mehrere Male in GB, liegts vielleicht daran das ein Konzern dahinter steckt?
 

Dirk Bende

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Naja, wenn das Flugzeug dem Kennblatt entspricht bekommt man es auch zugelassen. Aber wenn z.B. da ein 605B drin ist und der nicht im Kennblatt gelistet ist bekommt das Flugzeug keine Zulassung. Das Kennblatt kann natürlich geändert werden, das ist aber in der Regel ein hoher Aufwand, geht nur über einen Entwicklungsbetrieb usw. Die Kennblätter sind beim LBA gelistet und man kann sie einsehen.
Auch bei einer VVZ ist es normal das man die Erlaubnis bekommt Luftfahrtveranstaltungen zu besuchen. Flüge ins Ausland gehen in der Regel garnicht, wahrscheinlich nur mit Sondererlaubnis LBA und des Landes wo man hinfliegen möchte.
 

Rhönlerche

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Hat eine Bouchon eigentlich beim LBA auch Großvaterrechte, vielleicht auf spanischer Basis?
 
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Natürlich, schließlich gabs ja schon 2 Bouchons
 

Dirk Bende

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Wenn man sich die Kennblätter anschaut gibt es eben nur die G6, keine Emil, Buchon oder sonstwas.
Also nur Testpermit=VVZ, oder Einzelstückzulassung. VVZ wird alle drei bis 12 Monate verlängert.
Man kann damit fliegen, aber in einem engen Rahmen.
 
lutz_manne

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Die FMBB fliegt meines Wissens auch mit VVZ und war auch mehrere Male in GB, liegts vielleicht daran das ein Konzern dahinter steckt?
Meines Wissens nach war weder die erste noch die zweite FM+BB auf der Insel aktiv. Hast Du Belege für Deine Aussage?
 
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Ich bilde mir ein Walter Eichhorn ist mit ihr in Dux geflogen
 
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