Gefahrenabwehr, wegen Sicherheitskonferenz

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innwolf

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Wieder in München wegen der Sicherheitsonferenz im Februar im Umkreis von 3 NM auch JEDER Modellflug verboten. Daher Kinder dürfen im Ost- oder Westpark nichtmals den "Kleinen UHU" fliegen lassen oder auch die mit dem Papa gebaute "80g-fliegende Hexe".

Gruß
 

klaus06

Space Cadet
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Hallo innwolf, woher bekommst Du diese Notam-Mitteilungen. Wegen des Flugverbotes habe ich zum letzten Oktoberfest mal mit der Zuständigen des Luftamt Südbayern gesprochen. Der sah bei den obengenannten Modellen und Orten kein Problem.
 

n/a

Guest
Normalerweise wird dafür ein AIP Supplement veröffentlicht, kein NOTAM, ich bekomme das beispielsweise über den Luftsportverband, bisher aber noch nicht für die Sicherheitskonferenz, das letzte Mal habe ich so etwas für das Oktoberfest erhalten. So eine Aussage wie hier zu Beginn ohne eine Quelle finde ich schlecht, das hat für mich so auch keine Aussagekraft.
 
Augsburg Eagle

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Eine Quelle von dem TE würde mich auch interessieren.
 

jackrabbit

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Hallo,

3Tage kein Modellflug im Umkreis von 3 NM - na und?
Sieht mir entweder nach Luxusproblem oder ewiger Nörgelei aus.

Grüße
 
Augsburg Eagle

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Eben. So what?
dürfen im Ost- oder Westpark
Von Ostpark wäre auch nur der westliche Zipfel betroffen. Und ich möchte wissen, wie das Ganze kontrolliert werden soll.
Edit: In MUC wird eine Zufahrt zum Vorfeld für die Fahrzeugkolonnen anlässlich der Siko reserviert.
Das bedeutet für mich einen Umweg. Das betrifft mich eher, als dass irgendwo in M kein RC-Modell starten darf.
 
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klaus06

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Hallo,
bitte hier.

Gruß
Hallo innwolf, jetzt weiß ich immer noch nicht, woher ich diese Mitteilung bekomme. Ich bin auch gespannt, ob die einschlägigen APP diese Einschränkung beinhalten. Kannst Du uns nicht sagen, woher die Erkenntnisse stammen.

Aber danke für den Hinweis!


Das betrifft mich eher, als dass irgendwo in M kein RC-Modell starten darf.
Das ganze Wochenende ist versaut.
 
innwolf

innwolf

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Hallo,
ich sehe das als Frage der Verhältnissmäßigkei an die bei dem generellen Verbot nicht eingehalten wird. §1 Luftverkehrsgesetz schreib die Benutzung des Luftraumes ist frei. Daraus folgt Einschränkungen nur soweit wie es die allgemeine öffentliche Sicheheit oder die des Luftverkehres erfordert. Und wieweit Kinde ram Westrad des Ostparks der auch auf dem Wiesengelände an der Theresienhöhe mit einem "Kleinen Uhu" die Sicherheit irgendwie gefährden ist nicht nachvollziehbar, gilt aber als Straftat!

für Juristen wäre es interessant ob bei einem Verstoß vor Gericht dann herauskäme die Anordnung wäre nichtig weil nicht sachgerecht und deshalb rechtswidrig.

Gruß
 

n/a

Guest
Deine Argumentation ist insofern nicht korrekt, als dass du unterstellst, dass das Verbot sich gegen kleine Kinder richtet; das Rational der Behörden ist allerdings, dass man nicht den personellen Aufwand betreiben kann, jede Stelle und jedes kleine Flugzeug darauf zu überprüfen, ob es nun eine Gefährdung darstellt oder nicht. Für die Polizei ist eben genau dieses generelle Verbot verhältnismäßig, denn neben dem Schutz der Teilnehmer an der Konferenz muss ja auch weiterhin die öffentliche Sicherheit gewährleistet bleiben. Bitte nicht nur aus der eigenen Perspektive solche Ereignisse betrachten, sondern sich auch ab und an mal in die Position der anderen hineinversetzen!

Es würde mich mal interessieren, ob du auch rechtlich gegen dieses Verbot vorgehst? Denn im Internet aufregen tun sich viele und immer sehr schnell, aber dann gibt man sich doch mit dem Status Quo zufrieden. Ich würde mich auch freuen, wenn es eine weniger drastische Maßnahme gibt, aber ich kann eben auch die Sicherheitsbehörden und die Flugsicherung hier verstehen.
 
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Simon Maier

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Hallo,

Verbot hin oder her, ich denke nicht dass irgendjemand Kinder daran hindern würde, irgendwo abseits ein kleines Spielzeugmodell zu starten, und selbst wenn würde die Polizei die Kinder vermutlich lediglich bitten damit aufzuhören, ob Straftatbestand hin oder her. So viel Augenmaß und Realitätssinn wird denke ich noch vorhanden sein. Es wird immer heißer gekocht als gegessen.

Das soll natürlich nicht heißen, dass das Fliegen von Drohnen von Erwachsenen in direkter Umgebung der Sicherheitskonferenz gedultet werden würde.

Nur als Anmerkung, ich habe weder Flugmodelle, noch Drohnen und wohne auch nicht in Bayern.
 
Spartacus

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Hallo innwolf, jetzt weiß ich immer noch nicht, woher ich diese Mitteilung bekomme. Ich bin auch gespannt, ob die einschlägigen APP diese Einschränkung beinhalten. Kannst Du uns nicht sagen, woher die Erkenntnisse stammen.
In den aktuellen AIP stehen diese Hinweise noch nicht drin. Weder als AIC noch als SUP. Und auch in den NOTAM-Datenbanken sind sie anscheinend noch nicht eingetragen. Das müsste dann aber noch zeitgerecht vor Gültigkeit passieren.
Die nächste Revision der AIP steht am 15.2. an. Da müsste es dann rein (wenn es nicht ausschließlich als NOTAM kommt).

Spartacus
 

klaus06

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Ich habe es mir mal vorgemerkt. Werde die verschiedenen APP prüfen, ob sie die Beschränkungen hinterlegt haben.
 
Intrepid

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Die nächste Revision der AIP steht am 15.2. an. Da müsste es dann rein (wenn es nicht ausschließlich als NOTAM kommt).
Durch die Weihnachtsfeiertage ist ein AIP-Zyklus ausgefallen, deshalb nichts im Januar und wahrscheinlich erst die Veröffentlichung im Februar. Weihnachten kommt immer so plötzlich :squint:.
 
Spartacus

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Durch die Weihnachtsfeiertage ist ein AIP-Zyklus ausgefallen, deshalb nichts im Januar und wahrscheinlich erst die Veröffentlichung im Februar. Weihnachten kommt immer so plötzlich :squint:.
Meines Wissens nach war das nicht der Fall. Das aktuelle AIP-Amendment ist vom 18.1.. 28 Tage vorher war der 21.12. und das war noch vor Weihnachten. Da gab's auch ein Update (zumindest elektronisch, Papier habe ich nicht mehr). Und 28 Tage später ist dann eben der 15.2... ;-)

Spartacus
 
innwolf

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Deine Argumentation ist insofern nicht korrekt, als dass du unterstellst, dass das Verbot sich gegen kleine Kinder richtet; das Rational der Behörden ist allerdings, dass man nicht den personellen Aufwand betreiben kann, jede Stelle und jedes kleine Flugzeug darauf zu überprüfen, ob es nun eine Gefährdung darstellt oder nicht.

Hallo,
von der Logik her also dieses, der Staat, die Polizei hat nicht genug Recourcen frei um KFZ-Diebstähle zu verhindern oder jede Frau vor Vergewaltigung zu schützen, deshalb Ausgangsperre für alle.
 
Kenneth

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Daher Kinder dürfen im Ost- oder Westpark nichtmals den "Kleinen UHU" fliegen lassen oder auch die mit dem Papa gebaute "80g-fliegende Hexe".
Das macht sowieso kein Kind mehr; vor allem in München wo ihnen von allen Seiten beigebracht wird, daß alles was ein Verbrennungsmotor hat oder fliegt böse ist.
 

klaus06

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Hallo, hat jemand die Verbotszone in einer einschlägigen APP eingetragen gesehen?
Ich habe in den APP von DFS, myFy Zone und Map2Flay keinen Eintrag gefunden.
 
Intrepid

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D0255/18
From 15 Feb 2018 08:10 until 18 Feb 2018 18:00
TRIGGER NOTAM - AIP SUP VFR 05/18 WEF 15 FEB 2018.
DUE TO 54TH MUNICH SECURITY CONFERENCE (16 FEB - 18 FEB 2018)
ED-R MUENCHEN AND RMZ MUENCHEN ESTABLISHED. FOR FURTHER INFORMATION
SEE SUP.
GND up to FL100


https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Customer Relations/Kundenbereich VFR/12.02.2018 - Münchner Sicherheitskonferenz Feb. 2018/SUP_VFR_05_18_15FEB18.pdf
Redaktionsschluss war der 18.1.2018, am 15.2.2018 veröffentlicht, ab heute 06:00 Uhr UTC (= 07:00 Uhr Ortszeit) gültig.
 

n/a

Guest
Und bei den NOTAMS zum Flughafen München, gerade abgerufen bei dfs-ais.de, finden sich zwei Einträge:

EDDM AERODROME LIMITED A0247/18
From 16 Feb 2018 00:01 until 18 Feb 2018 22:59 EST
DUE TO MUNICH SECURITY CONFERENCE, IN CONNECTION WITH SPECIAL SECURITY MEASURES AND SUBSEQUENT RAMP CONGESTION, MUNICH AIRPORT CANNOT BE USED AS REGULAR ALTERNATE AERODROME FOR FLIGHT PLANNING.

EDDM AERODROME LIMITED A0248/18
From 14 Feb 2018 00:01 until 18 Feb 2018 22:59 EST
DUE TO SPECIAL FLIGHT OPERATIONS DURING MUNICH SECURITY CONFERENCE AND EXPECTED RAMP CONGESTION IN THE PERIOD OF FEB 14TH TILL FEB 18TH, ALL FLIGHTS OPERATING UNDER GENERAL AVIATION STATUS ARE SUBJECT TO SPECIAL PERMISSION BY AIRPORT OPERATOR. ALL GENERAL AVIATION AIRCRAFT OPERATORS ARE INFORMED THAT AIRCRAFT REFUELLING IS NOT PERMITTED ON ALL ASSIGNED RAMP PARKING STANDS AND AIRCRAFT MAY HAVE TO BE REPOSITIONED FOR THIS PROCEDURE AND AIRCRAFT OPERATORS HAVE TO ENSURE THAT AIRCRAFT CAN BE TOWED AT ANY TIME. AIRPORT SLOT ALLOCATION IS ONLY VALID IN CONNECTION WITH PPR. EXEMPTED ARE AIRCRAFT WITH HOMEBASE AT EDDM. OPERATORS ARE REQUESTED TO USE ALTERNATE DESTINATIONS LIKE EDMO, EDMA, ETSI, EDJA. FOR PPR CONTACT +49 89 975 21132 OR MAIL TO SPECIALOPERATIONS(AT)MUNICH-AIRPORT.DE

die zumindest hellhörig machen sollten… Und das NOTAM von @Intrepid findet sich dort auch, wenn man z. B. so wie ich als Flugstrecke EDMA—EDDM eingibt und die München FIR (EDMM) hinzufügt:


EDMM RESTRICTED AREA TRIGGER NOTAM D0255/18
From 15 Feb 2018 08:10 until 18 Feb 2018 18:00
TRIGGER NOTAM - AIP SUP VFR 05/18 WEF 15 FEB 2018.
DUE TO 54TH MUNICH SECURITY CONFERENCE (16 FEB - 18 FEB 2018) ED-R MUENCHEN AND RMZ MUENCHEN ESTABLISHED. FOR FURTHER INFORMATION SEE SUP. GND up to FL100
Oder auf gut deutsch: Ich finde die entsprechenden NOTAMs :wink2:
 
Thema:

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