Gefahrenabwehr, wegen Sicherheitskonferenz
Diskutiere Gefahrenabwehr, wegen Sicherheitskonferenz im Luftfahrtgrundlagen Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; Ja, weil Du explizit danach gesucht hast. Gestern früh hättest Du noch nichts gefunden. So etwas nennt man "zeitnah", kann aber durchaus noch...
Oder auf gut deutsch: Ich finde die entsprechenden NOTAMs
Ja, weil Du explizit danach gesucht hast. Gestern früh hättest Du noch nichts gefunden. So etwas nennt man "zeitnah", kann aber durchaus noch optimiert werden.
Hat der Fragesteller auch. Worauf ich hinauswollte: Wenn ich einen Flug in die Richtung plane und gewissenhaft die NOTAMs durchlese, finde ich die Infos auch; dass das besser geht, vor allem in der Darstellung, stimmt natürlich.
GorBO
Astronaut
Hat der Fragesteller auch. Worauf ich hinauswollte: Wenn ich einen Flug in die Richtung plane und gewissenhaft die NOTAMs durchlese, finde ich die Infos auch; dass das besser geht, vor allem in der Darstellung, stimmt natürlich.
Der Fragesteller hat aber nach den spezifischen Drohnen-Informationsportalen gefragt. Die UAV-Steuerer holen eben keine NOTAMs ein, sondern informieren sich auf Mittels der genannten Apps du Webseiten.
Und wenn ich aktuell bei
map2fly gucke, dann ist da noch nichts zu München eingetragen.
klaus06
Space Cadet
Es ist schön, dass man die Sperrung über z.B. Flugplan oder auf sonstigen Seiten der DFS findet. Eigentlich wollte man doch den Mini-Piloten das Leben mit diesen APP erleichtern. Mindestens bei der APP der DSF hätte ich erwartet, dass dieses Sperrgebiet eingetragen ist.
Mindestens bei der APP der DSF hätte ich erwartet, dass dieses Sperrgebiet eingetragen ist.
Die unprofessionelle Veröffentlichung (bekannt seit dem 8.1.2018, am 15.2.2018 beginnt die Publikation, am Tage des Ereignisses ist die Publikation noch nicht vollständig) dürfte für die Gerichte interessant sein, die irgendwann mal über ein Strafmaß entscheiden müssen. Als Anwalt eines "erwischten" Drohnenpiloten würde ich auf Freispruch plädieren.
klaus06
Space Cadet
Ich habe mal mit der DFS telefoniert. Das Gespräch war recht interessant. Man hat u.a. das Fehlen dieser NOTAM in der APP als Baustelle erkannt und man ist am Arbeiten. Bei dem Gespräch sind wir auf das Thema Versicherung gestoßen. Der "Kleine UHU" könnte dann zum Problem werden, wenn es zu einem Unfall kommt und die Versicherung herausfindet, dass er an einem nicht genehmigten Ort geflogen wurde. Dann wird die Versicherung vermutlich nicht bezahlen.
Michael aus G.
Space Cadet
Und wenn ich aktuell bei
map2fly gucke, dann ist da noch nichts zu München eingetragen.
Unwissenheit schützt aber nicht vor Strafe.
klaus06
Space Cadet
Unwissenheit schützt aber nicht vor Strafe.
Die Strafenden sind u.U. gnädiger als die Versicherungen.
GorBO
Astronaut
Unwissenheit schützt aber nicht vor Strafe.
Allgemeinverfügungen müssen aber um Wirksamkeit zu entfalten in geeigneter Weise veröffentlicht werden. Dies kann durch Amtsblätter geschehen, so passiert es bei Gesetzen und Verordnungen oder durch bspw. Beschilderung wie bei Fahr- oder Parkverboten. Nicht geeignet ist aber eine nur an einem bestimmtem Personenkreis zugängliche Veröffentlichung dir zudem noch nicht in verständlicher Sprache verfasst sind, wie es NOTAMs darstellen.
Im Zweifelsfall muss es dem Beschuldigten einer Straftat oder dem Betroffenen einer Ordnungswidrigkeit nachgewiesen werden, dass es dem durchschnittlichen Bürger möglich war sich zu informieren und rechtmäßig zu handeln.
Michael aus G.
Space Cadet
Nicht geeignet ist aber eine nur an einem bestimmtem Personenkreis zugängliche Veröffentlichung dir zudem noch nicht in verständlicher Sprache verfasst sind, wie es NOTAMs darstellen.
Da hast du natürlich recht. Warum das wohl in der Drohnenverordnung nicht berücksichtigt wurde?!
Thema:
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