Mit einer Drohne auf Menschen "geschossen"

Diskutiere Mit einer Drohne auf Menschen "geschossen" im Drohnen Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Getroffen wurde niemand. Aber auf dem Grundstück wurden fünf Zentimeter lange Nägel gefunden. Geschossen wurde aus circa 20 Meter Entfernung...

klaus06

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Getroffen wurde niemand. Aber auf dem Grundstück wurden fünf Zentimeter lange Nägel gefunden. Geschossen wurde aus circa 20 Meter Entfernung.

...???


Gebesee/Thüringen: Drohne greift Menschen an | Welt
 
Augsburg Eagle

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Alien
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Mal was ganz neues.
Aber die Schlagzeile „Drohne abgeschossen“ wäre mir irgendwie lieber gewesen.
 

Michael aus G.

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Nicht vergessen, daß Problem ist hier nicht die Drohne, sondern die Nachbarn die einen Streit damit austragen. :thumbdown:

Eine Nagelpistole die solche Nägel "schießt" hat min 1,5kg Gewicht. Das war also kein 08/15 Multikopter... :blink:
 

klaus06

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Eine Nagelpistole die solche Nägel "schießt" hat min 1,5kg Gewicht. Das war also kein 08/15 Multikopter... :blink:
Ich glaube eher, dass ein Nagelpistole mit Akku und der Möglichkeit für 50 mm Nägel zu nutzen, doch fast an die drei Kilo und mehr wiegt.
 
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jackrabbit

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Hallo,

ja, das Problem ist wohl eher der Nachbarschaftsstreit. Es gibt dazu zwei „hässliche“ Möglichkeiten:
A) es hat jemand eine größere Drohne mit einer Nagelpistole ausgestattet und auf seine „Nachbarn“ geschossen
oder
B) jemand fühlt sich durch die Drohnenfliegerei seines „Nachbarn“ (oder generell) gestört und präsentiert der Polizei 50er Nägel aus einer Nagelpistole und die passende Story.

Beides wie geschrieben hässlich und ein Straftatbestand.

Grüße
 
TomTom1969

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Oder... :rolleyes1:

C) Eine dritte Partei hat mit einer Nagelpistole auf eine Drohne geschossen und die Nägel sind in einem Nachbargrundstück gelandet...
(nicht unwahrscheinlich, finde ich)
 

Michael aus G.

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Ich würde auch eher zu beiden letzteren Varianten tendieren. Ne Nagelpistole ist von Gewicht keine Kleinigkeit, dazu brauchst du noch die Kamera(um zu zielen), Aktivator zum Auslösen und eine größere Aufhängung wegen dem Gewicht. Da bist du schell bei 4-5kg. Das schafft keine Phantom3 von der Stange.

Der Threadtitel sollte dann zumindest mit einem Fragzeichen enden...
 

Gelöschtes Mitglied 3770

Guest
Vielleicht ist das Ganze auch wieder von vorne bis hinten totaler Quatsch. So ein typisch deutscher Medienschwachsinn....
 
Chopper80

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Eben bei Brisant wurde auch das Video gezeigt, welches der Betroffene von der Drohne gemacht hat. Bin kein Experte für diese kleinen Drehflügler, aber das gezeigte Teil dürfte in meinen Augen absolut nicht dazu in der Lage sein ein solches Nagelschussgerät zu heben.

C80
 
Intrepid

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Eine dritte Partei hat mit einer Nagelpistole auf eine Drohne geschossen und die Nägel sind in einem Nachbargrundstück gelandet ...
Oder besser noch: mit der Drohne das Ziel ausgekundschaftet und vom Boden aus die Nägel mit ballistischer Flugbahn über ein Sichthindernis verschossen - so wie das die Artillerie schon lange praktiziert (Beispiel: Aerial Observers of the 82nd: The “Flying Eyes” of the Artillery). Damit erweist man den Drohnenpiloten natürlich einen Bärendienst, denn in der Bevölkerung bleibt nur hängen, mit den Dingern kann man sogar Nägel verschießen.
 

Sens

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Wo darf man 2018 eine Drohne offiziell fliegen lassen? Ohne Sondergenehmigung kann es keine Drohnen innerhalb der Wohnbebauung geben. Da wurde scheinbar eine Situation kreiert, um die Gesetzeshüter zu motivieren doch einmal tätig zu werden,
 

Unwissend

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In USA gibt es schon seit 3 Jahren Leute, die Drohnen mir scharfen Waffen ausstatten.
Meist mit einer leichten gedruckten ( 3D) Pistole mit nur einem Schuss.
Da rollt noch einiges auf uns zu, nicht nur "spannen"
Grüße Frank
 
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klaus06

Space Cadet
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Wo darf man 2018 eine Drohne offiziell fliegen lassen? Ohne Sondergenehmigung kann es keine Drohnen innerhalb der Wohnbebauung geben. Da wurde scheinbar eine Situation kreiert, um die Gesetzeshüter zu motivieren doch einmal tätig zu werden,
  • über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu,
Die bedeutet, dass ich sehr wohl über öffentlichen Grund fliegen darf.
 
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