"§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" beachten!!

Diskutiere "§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" beachten!! im Tips &Tricks allgemein Forum im Bereich Tipps u. Tricks; Hallo, Das habe ich so nicht gesagt bzw. gemeint. Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass ich das generelle Verbot Hakenkreuze und ähnliche...

jackrabbit

Astronaut
Dabei seit
04.01.2005
Beiträge
3.754
Zustimmungen
3.047
Ort
Hannover
Hallo,


Ich hätte gern einen Beweis dafür, dass meine kleinen Modelle, in dem Original ähnlicher Bemalung, irgend etwas mit Neofaschistischen Gruppen in D zu tun haben.
Das habe ich so nicht gesagt bzw. gemeint.
Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass ich das generelle Verbot Hakenkreuze und ähnliche Symbole öffentlich zu zeigen akzeptiere, auch wenn ich als Modellbauer mit betroffen bin. Ich akzeptiere diese Einschränkung, wenn mich das pauschale Verbot davor bewahrt, dass HK u.ä. wieder öffentlich, d.h. auch im täglichen Leben gezeigt/ getragen werden dürfen.

Grüße
 
lutz_manne

lutz_manne

Alien
Dabei seit
08.07.2016
Beiträge
5.748
Zustimmungen
9.849
Ort
Bamberg
Hallo,




Das habe ich so nicht gesagt bzw. gemeint.
Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass ich das generelle Verbot Hakenkreuze und ähnliche Symbole öffentlich zu zeigen akzeptiere, auch wenn ich als Modellbauer mit betroffen bin. Ich akzeptiere diese Einschränkung, wenn mich das pauschale Verbot davor bewahrt, dass HK u.ä. wieder öffentlich, d.h. auch im täglichen Leben gezeigt/ getragen werden dürfen.

Grüße
Ja, Du magst gern ein pauschales Verbot haben, weil es einfacher zu verstehen ist. Schon klar. Es gibt aber kein Schwarz/Weiss Gesetz, weil das dann wieder unnötigerweise die Rechte und Freiheit anderer rechtschaffener Bürger einschränkt. Daher Ausnahmen und Abstufungen im Gesetz. Dafür muss man aber in der Lage sein zu differenzieren.

Sogar die FF-Regeln gehen so vor (Danke AE):
"Ohne Ankündigung können Beiträge...
...mit Bildern, die nach §86 a des StGB verbotenen Symbolen (Swastika, Hakenkreuz, SS-Rune, auch finnische oder lettische Hoheitszeichen im II. Wk., usw., ohne erkennbaren historischen Bezug) enthalten,
gelöscht werden."

Bei einem Modell, welches den Originalzustand (also historischer Bezug) von damals darstellen soll, regelt das Gesetz die Ausnahme. Ebenso mit Exponaten im Museum und wenn man dann aus dem Museum Fotos zeigt ohne dabei Propaganda zu betreiben.
Also wenn keiner z.B. das folgende unter das Foto schreibt: "Seht! Die Flugzeuge der glorreichen Deutschen Luftwaffe. Sie fochten im Kampf für Großdeutschland! Für Führer, Volk und Vaterland! Deutschland erwache!"
Das wäre dann falsch und ein Grund zum einschreiten. Das ist Propaganda. OK?

Aber um auf Nummer sicher zu gehen, so wie Du es auch willst und auch eigentlich das FF und nahezu jede Modellbauausstellung in Deutschland, verzichtet man auf das Zeigen. Wie man sieht, gibt es sonst nur endlose Diskussionen. Und bei einer Modellbauausstellung geht es ja um die Modelle, und bei einem Foto von einem Flugzeug geht es hier im Forum um das Flugzeug. Da will keiner die ewig anhaltenden Anschuldigungen hören und sich andauern rechtfertigen müssen, so wie hier in diesem Thread.
 

Michael aus G.

Space Cadet
Dabei seit
15.02.2010
Beiträge
2.286
Zustimmungen
1.794
Ort
EDAC
Meiner Meinung nach ist das Gesetz ja eindeutig geregelt:
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Ich respektiere aber auch die Meinung der Forenbetreiber davon abweichend zu agieren, den auch das ist ihr gutes Recht.
 
AE

AE

Alien
Administrator
Dabei seit
09.08.2002
Beiträge
6.801
Zustimmungen
6.005
Ob ein Plastmodell (=Spielzeug, in den Augen der Justiz und auch meiner :) ) als Kunst oder staatsbürgerliche Aufklärung durchgeht, ist zu bezweifeln. Wie kläre ich einen jungen Menschen auf, wenn ich ihm zeige "so sah die Maschine von Major Hartmann aus"? Mit der Maschine von Oberst Hartmann gibt es wieder keine Probleme.
Seht es mal positiv. Wir dürfen die Maschinen basteln, die Coventry eingeäschert haben; nur nicht mit dem Sonderkennzeichen der deut... (is mir heute zu lang).
 

Michael aus G.

Space Cadet
Dabei seit
15.02.2010
Beiträge
2.286
Zustimmungen
1.794
Ort
EDAC
Wer entscheidet denn, ob die Veröffentlichung einem "ähnlichen Zweck" dient? Der Polizeibeamte? Darf der das entscheiden?
Schau doch mal ins Polizeiaufgabengesetz von Bayern...
 
marmel69

marmel69

Space Cadet
Dabei seit
17.02.2005
Beiträge
1.046
Zustimmungen
69
Ort
Hinterm Deister
Ich will vorher noch ein klitzekleines Statement abgeben:
Jedes öffentliche Zeigen eines Zeichens nach §86 StGB stellt ja eine Straftat gem. §86a dar, wenn es nicht offensichtlich unter die Ausnahmen fällt (Museum, Kunst etc.). Diese Ausnahmen sind aber nicht immer offensichtlich. Das führt dazu, das ein Polizeibeamter, der während seiner Dienstzeit auf einer deutschen Website ein solches Symbol sieht, prinzipiell Strafanzeige erstatten muss. Sonst macht er sich nämlich selber strafbar (§258a StGB). Und es ist ihm eben nicht immer zuzutrauen das Vorliegen einer Ausnahmen nach §86 III StGB zu erkennen.
Ergo müsste jeder Einsteller von Bildern mit entsprechenden Symbolen damit leben, regelmäßig Ermittlungsverfahren gegen sich laufen zu haben. die dann wahrscheinlich von der Staatsanwaltschaft eingfestellt werden, manchmal vielleicht aber auch nicht. Viel Spaß!
Und jetzt kann hier zu!

P.S. Ich hoffe auch das die Situation bleibt wie sie ist. Ich habe schlicht keine Lust kaputte Fensterrahmen und besonders eckige Buchstaben irgendwo zu sehen, im Internet genauso wenig wie auf der Straße!
GorBO, den §86a (3) auch gelesen und verstanden? Differenzieren?

[Edit] Für Dich hau ich den noch mal hier rein...
"Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."

Und Deine Auslegungen zum §258a StGB behaupten, dass klar erkennbare Straftaten vorliegen wenn ein Foto ein HK auf einer deutschen Webseite zeigt? Also ist es dem gleichgestellt, wie wenn eine Nazi-Glatze auf der Straße bei einer Kundgebung die HK-Fahne schwenkt? Wirklich? Das ist Deine Meinung?
Meine Webseite ist fast 20 Jahre online, mit Hinweisen auf die §§ 86 und 86a und Polizeibeamte waren da auch schon drauf (hab mit einem sogar mal telefoniert). Aber eine Anzeige hab ich nie bekommen. Lächerlich. An der Realität total vorbei.

Zu Deinem PS, ja es kann so bleiben wie es ist. Gegen Altdeutsche Schrift hab ich nichts, die ist ästhetisch anspruchsvoller als Normschrift. Die Schrift hat nämlich wieder nichts mit dem Nazi-Thema zu tun. Differenzieren!
Ja @lutz_manne ich habe §§86 f. gelesen, verstanden und erklärt bekommen.
Wer entscheidet denn, ob die Veröffentlichung einem "ähnlichen Zweck" dient? Der Polizeibeamte? Darf der das entscheiden?
Wer sagt denn wo die Grenze zwischen Verherrlichung und Aufklärung liegt? Da tun sich gestandene Volljuristen schwer.
Ein Disclaimer wie ihn das Luftarchiv vor Betreten der Website voranstellt, kann helfen muss aber nicht.

P.S. Mit eckigen Buchstaben meinte ich nicht Frakturschrift, die im Übrigen ab 1941 im Deutschen Reich als unerwünscht galt, sondern die spezielle Schreibweise des Buchstaben "S" wie bspw. in Schutz und Staffel.
Also mal wieder ein kleiner Rechtsexkurs eines Fachmannes!

GorBo hat Recht mit seinem Zitat.
Was man als Pozilist so allles zu tun hätte usw.. Ob man will oder nicht. Okay man kann ja auch mal etwas nicht sehen, wenn man selbst Modellbauer ist. :wink2: Aaaber....es gibt genügend Mitleser hier, die nur darauf warten, dass einer diesen Fehler mal wieder begeht.
Dann wird wieder gnadenlos zugeschlagen, in Form einer Anzeige.
Fakt ist, dass der Verstoß mit dem bloßen Zeigen der Swastika schon vorliegt.
Der Rechtfertigungsgrund aus dem Abs. 3 des § 86 StGB muss in jedem Fall gesondert geprüft werden und glaubt mir, das dauert und ist nervig. In der Zwischenzeit hängt der Angezeigte in der Luft. Außerdem können hier auch enorme Prozesskosten anfallen. Auch wenn dieser später wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Die Kosten trägt meistens der Verursacher. Also der "Zeiger der Swastika".
Das Risiko, dass es zum Prozess kommt, ist immer gegeben. Deshalb mein gut gemeinter Rat:


Lasst es besser sein.

Nicht nur weil das hier eine Forumsregel ist, sondern weil es billiger für euch ist. Egal, wie die Gesellchschaft das inzwischen sieht und das Forum hier sowieso.
Es ist verboten! Basta! Ob es uns gefällt oder nicht.
P.S. Das Zeigen von Bildern kunsthistorischer Sammlungen (Relikte aus "der" Zeit in Museen) fällt üblicherweise nicht darunter. Aber auch hier kann es dazu kommen, dass erstmal ermittelt wird und das Verfahren dann nach Prüfung durch einen Staatsanwalt oder Richter eingestellt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
lutz_manne

lutz_manne

Alien
Dabei seit
08.07.2016
Beiträge
5.748
Zustimmungen
9.849
Ort
Bamberg
Es ist nicht klar verboten in dem Sinne wie Du es ausschreibst. Wenn man freiwillig, um keinen Stress zu bekommen oder keine Angriffsfläche zu bieten, auf eine im Gesetz gegebene offene Möglichkeit verzichtet, wird kein Verbot daraus.
Ich respektiere die Haltung vom Forenbetreiber, weil ich sie voll und ganz nachvollziehen kann und ich würde es auch so machen wenn ich ein Forum hätte. Wegen den drohenden Folgen einer nach Gusto offen stehenden Entscheidung (ein Richter, der entscheidet ob ein *ähnlicher Zweck* vorliegt) ob es Bestraft werden kann und wird oder nicht.

"Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."

Bei Fotos von englischen Airshows (aktuell Flying Legends, Duxford) mit spanischen Flugzeugen, die nur aus tatsächlich verherrlichendem Interesse (wieso macht man sonst auf ein spanisches Flugzeug den Anstrich der Deutschen Luftwaffe?) mit dem Hakenkreuz geschmückt werden, dienen wegen fehlendem historischen Bezug wohl wesentlich weniger der Berichterstattung als ein Flugzeugmodell mit hohem Realismusgrad.
 
marmel69

marmel69

Space Cadet
Dabei seit
17.02.2005
Beiträge
1.046
Zustimmungen
69
Ort
Hinterm Deister
Es ist nicht klar verboten in dem Sinne wie Du es ausschreibst. Wenn man freiwillig, um keinen Stress zu bekommen oder keine Angriffsfläche zu bieten, auf eine im Gesetz gegebene offene Möglichkeit verzichtet, wird kein Verbot daraus.
Ich respektiere die Haltung vom Forenbetreiber, weil ich sie voll und ganz nachvollziehen kann und ich würde es auch so machen wenn ich ein Forum hätte. Wegen den drohenden Folgen einer nach Gusto offen stehenden Entscheidung (ein Richter, der entscheidet ob ein *ähnlicher Zweck* vorliegt) ob es Bestraft werden kann und wird oder nicht.

"Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."

Bei Fotos von englischen Airshows (aktuell Flying Legends, Duxford) mit spanischen Flugzeugen, die nur aus tatsächlich verherrlichendem Interesse (wieso macht man sonst auf ein spanisches Flugzeug den Anstrich der Deutschen Luftwaffe?) mit dem Hakenkreuz geschmückt werden, dienen wegen fehlendem historischen Bezug wohl wesentlich weniger der Berichterstattung als ein Flugzeugmodell mit hohem Realismusgrad.
Halt Stopp

Doch das Zeigen von Kennzeichen und Symbolen von verfassungsfeindlchen Organisationen ist grundsätzlich immer verboten. Fakt!
Es gibt aber, wie ich geschrieben habe, gewisse Rechtfertigungsgründe, die es unter Umständen erlauben. Wenn jemand also solch ein Foto zeigt (auch wenn es aus einer historischen Sammlung....usw. stammt, siehe Abs. III des Gesetzes) und das jemand anzeigt, muss immer ermittelt werden und ein Strafverfahren eingeleitet werden. Ich rede hier davon, dass jemand etwas anzeigt. Wenn dies nicht der Fall ist gilt:
Wo kein Kläger, da kein Richter!
Meistens wird in den o.g. Fällen das Verfahren nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.
Deshalb warne ich aber trotzdem davor, so ohne weiteres einfach solche Fotos zu posten. Auch wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass man das darf, hat man erstmal Ärger am Hacken.
Das Forum schützt sich mit dem eigenen Regularium vor ebendiesen. Das ist nervig, ständig sich gegen solche Anzeigen verteidigen zu müssen.
Ich verweise auf die aktuelle Rechtsprechung. Nicht der Bildversender oder Nutzer (usw.) entscheidet, ob die Voraussetzungen des Abs. III vorliegen, sondern die StA oder das Gericht!
 
Zuletzt bearbeitet:
bolleken96

bolleken96

Astronaut
Dabei seit
27.04.2003
Beiträge
4.582
Zustimmungen
13.650
Ort
Wuppertal
Alle Jahre wieder...
Die Diskussion findet hier im Bereich Tips und Tricks statt.
Daher mein Tipp:
Freiwilliger Verzicht auf Hakenkreuze und ähnlicher Symbole auf euren Modellen. So erspart man sich und anderen potenziellen Ärger und jeder weiß nun mal, dass das Zeigen nicht erlaubt ist.
Trick: Hakenkreuze u.ä. verwenden, aber in Deutschland nicht öffentlich zeigen.

Eine Diskussion über Sinn und Unsinn führt zu nichts, oder nicht hier. Für Veränderung oder hoffentlich in diesem Fall keine Veränderung ist die Politik zuständig.
 
FREDO

FREDO

Astronaut
Dabei seit
29.03.2002
Beiträge
2.541
Zustimmungen
973
Ort
Halle/S.
Vielleicht sollten sich Modellbauer übergreifend auf ein Synonymzeichen einigen, wie im Beitrag #12

Auch ein Bayernschild oder der Adler Brandenburgs wären denkbar...

Grüße
 
Spartacus

Spartacus

Flieger-Ass
Dabei seit
13.10.2010
Beiträge
491
Zustimmungen
469
Ort
Braunschweig
"Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."
Meine persönliche Meinung ist ja, dass Du mit dem Bau des x-millionsten Modells einer gewissen Maschine und deren original historischer Lackierung weder zur Forschung und Lehre noch zur Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder auch nur einem ähnlichen Zweck beiträgst. Das kann(!) bei einer Webseite, die die historischen Begebenheiten anhand von Modellen und Szenarien darstellt, auch wieder anders sein.
Aber in jedem Fall muss man dann mit Anzeigen und entsprechenden Argumentationsnotwendigkeit rechnen, währenddessen man ein laufendes Strafverfahren gegen sich hat. Das wiederum kann ggf. berufliche Probleme bringen (hängt natürlich vom Beruf ab). Hätte ich keine Lust drauf.

heute ist mittlerweile jeder undemokratisch der nicht der derzeitigen Politik nachplappert.
Quatsch: Es ist jeder undemokratisch, der die demokratischen Prinzipien (allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen; Meinungsfreiheit; Pressefreiheit; Zugang zu allen relevanten Informationen; ...) missachtet.
Im Demokratie-Index 2017 steht Deutschland auf Platz 13 ziemlich gut da.

Der Gesetzgeber, also Frau Merkel, wird den Paragraphen nicht abschaffen.
Zur Gewaltenteilung: Der Gesetzgeber (vulgo: Legislative) ist der Bundestag unter dem Bundestagspräsidenten. Die Kanzlerin steht der Exekutive vor, muss also die Gesetze ausführen und deren Einhaltung kontrollieren. Darüber wacht dann die Judikative (die Gerichte).
Als MdB darf die Kanzlerin (aber eben nicht nur sie oder ihre Fraktion alleine) aber natürlich auch Gesetzesänderungen zur Abstimmung bringen.

Und meines Wissens nach hat sich Deutschland zu seiner historischen Verantwortung bekannt, so etwas wie die NS-Zeit nie wieder zuzulassen. Der §86 StGB ist ein Beitrag von vielen zu dieser Verantwortung. Und das ist gut so.

Spartacus
 
Han Solo

Han Solo

Astronaut
Dabei seit
07.03.2008
Beiträge
2.719
Zustimmungen
1.682
Ort
SMÜ
Dass dieser Paragraph allerdings typisch deutsch übertrieben genau ausgelegt und verfolgt wird sieht man schon allein daran, dass z.B. Anti-Nazi- Buttons mit durchgestrichenen Hakenkreuzen und im Modellbaubereich Abschussmarkierungen auf alliierten Jägern auch nicht erwünscht sind. Wo ist sowas mit Nazifahnen auf der Straße vergleichbar??
Das ist einfach blöd.
Und dummerweise lassen sich die rechten Deppen durch Verbote von irgendwelchen Zeichen, Schriftarten und Runen nicht verscheuchen. Die nehmen halt dann was anderes.
Dass die Symbole der Nazis im politischen Zusammenhang und für Vereine, Organisationen etc. verboten sind ist absolut richtig. Darüber hinaus macht es aber keinen Sinn.
 
GorBO

GorBO

Astronaut
Dabei seit
03.09.2012
Beiträge
2.549
Zustimmungen
3.307
Ort
Magdeburg
Und dummerweise lassen sich die rechten Deppen durch Verbote von irgendwelchen Zeichen, Schriftarten und Runen nicht verscheuchen. Die nehmen halt dann was anderes.
Dass die Symbole der Nazis im politischen Zusammenhang und für Vereine, Organisationen etc. verboten sind ist absolut richtig. Darüber hinaus macht es aber keinen Sinn.
Aber man hat immer eine Handhabe gegen die Rechten! Da muss man schon mal vor jeder Demonstration genau prüfen, ob die Tatoos auch alle abgeklebt sind oder durch Bekleidung abgedeckt. Ein Heidenspass für alle Beteiligten! Zeigt aber andererseits den Spackos mit den Hakenkreuzen auf dem Unterarm, was für verwegene Rebellen sie sind. :evil:
 
Rock River

Rock River

Space Cadet
Dabei seit
23.06.2006
Beiträge
2.468
Zustimmungen
1.167
Ort
Bremen
Dass dieser Paragraph allerdings typisch deutsch übertrieben genau ausgelegt und verfolgt wird sieht man schon allein daran, dass z.B. Anti-Nazi- Buttons mit durchgestrichenen Hakenkreuzen und im Modellbaubereich Abschussmarkierungen auf alliierten Jägern auch nicht erwünscht sind. Wo ist sowas mit Nazifahnen auf der Straße vergleichbar??
Das ist einfach blöd.
Und dummerweise lassen sich die rechten Deppen durch Verbote von irgendwelchen Zeichen, Schriftarten und Runen nicht verscheuchen. Die nehmen halt dann was anderes.
Dass die Symbole der Nazis im politischen Zusammenhang und für Vereine, Organisationen etc. verboten sind ist absolut richtig. Darüber hinaus macht es aber keinen Sinn.
Es wird ja auch gerne mit zweierlei Maß gemessen - 'Kunst' ist z. B. auch Film, nicht wahr? Da gibt es bei entspr. Filmen so ziemlich jedes Nazi-Symbol zu sehen, das man sich denken kann.
Vor ein paar Jahren in Hamburg gesehen: Schauspieler irgendeines Films in kompletten Nazi-Monturen (vom button am Revers bis zur braunen Uniform), die auf der öffentlichen Straße vor dem Gebäude, in dem wohl gedreht wurde, Kaffee-/Zigarettenpause machten und in größerer Zahl herumstanden; sah erst aus wie eine kleine Nazi-Demo oder sowas.
Die Polizei war auch schon da, fand das aber völlig ok, waren ja Schauspieler.
Im Vergleich wirkt das Verbot von HK-Abschußmarkierungen doch etwas sehr lächerlich.
 
Monitor

Monitor

Alien
Dabei seit
09.09.2004
Beiträge
12.658
Zustimmungen
8.551
Ort
Potsdam
Es wird ja auch gerne mit zweierlei Maß gemessen - 'Kunst' ist z. B. auch Film, nicht wahr? Da gibt es bei entspr. Filmen so ziemlich jedes Nazi-Symbol zu sehen, das man sich denken kann.
Vor ein paar Jahren in Hamburg gesehen: Schauspieler irgendeines Films in kompletten Nazi-Monturen (vom button am Revers bis zur braunen Uniform), die auf der öffentlichen Straße vor dem Gebäude, in dem wohl gedreht wurde, Kaffee-/Zigarettenpause machten und in größerer Zahl herumstanden; sah erst aus wie eine kleine Nazi-Demo oder sowas.
Die Polizei war auch schon da, fand das aber völlig ok, waren ja Schauspieler.
Im Vergleich wirkt das Verbot von HK-Abschußmarkierungen doch etwas sehr lächerlich.
Filme laufen unter staatsbürgerliche Aufklärung.
 
lutz_manne

lutz_manne

Alien
Dabei seit
08.07.2016
Beiträge
5.748
Zustimmungen
9.849
Ort
Bamberg
Ist nur eben sehr fragwürdig, was wohl näher an der Realität ist. Ein Unterhaltungsfilm oder ein originalgetreu gebautes Modell. :-)
Ich sag nur mal Inglourious Basterds. Staatsbürgerliche Aufklärung, wirklich? So war es früher? Einfach lächerlich.
Das läuft unter dem kleinen Wörtchen, was Du scheinbar überlesen hast im §86a...

"Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."

Aber wenn das für Dich Aufklärung ist, dann verstehe ich auch Deine Haltung zur Diskussion.

PS: Ich glaube es würde helfen, neben jedes Modell bei einer Modellbauausstellung ein Schild mit "Achtung - Kunst!" aufzustellen. ;-) Und da Kunst ja von Können kommt, sind einige Modellbauer wahre Künstler!!!
 
Monitor

Monitor

Alien
Dabei seit
09.09.2004
Beiträge
12.658
Zustimmungen
8.551
Ort
Potsdam
Kameraden, es bringt doch nichts, ständig irgendwelche Ausnahmen, Interpretationen oder Präzedenzfälle zu präsentieren.
Lassen wir es doch bis 2021 gut sein. Dann kommt ein neuer Gesetzgeber.

Mir persönlich ist es auch egal, ob auf einem Modell das Hakenkreuz aufgebracht ist.

Die Hakenkreuzfahne auf der Straße ist mir aber nicht egal.
 
lutz_manne

lutz_manne

Alien
Dabei seit
08.07.2016
Beiträge
5.748
Zustimmungen
9.849
Ort
Bamberg
Genial, wohin ihr gedanklich abdriftet. Das Thema ist ja gar nicht mehr in Sicht. Wahlen 2021, Angela, neuer Gesetzgeber, Hakenkreuze auf der Straße...
Ähm, wir sind bei Fotos und Modelle mit HK drauf. Legt eure Glaskugel beiseite. Es interessiert nur die Gegenwart und das jetzt gültige Gesetz. Und das beinhaltet nun mal Ausnahmen, ob es Dir nun passt oder nicht, Kamerad Monitor.
 
Zuletzt bearbeitet:
Monitor

Monitor

Alien
Dabei seit
09.09.2004
Beiträge
12.658
Zustimmungen
8.551
Ort
Potsdam
Genial, wohin ihr gedanklich abdriftet. Das Thema ist ja gar nicht mehr in Sicht. Wahlen 2021, Angela, neuer Gesetzgeber, Hakenkreuze auf der Straße...
Ähm, wir sind bei Fotos und Modell mit HK drauf. Legt eure Glaskugel beiseite. Es interessiert nur die Gegenwart und das jetzt gültige Gesetz. Und das beinhaltet nun mal Ausnahmen, ob es Dir nun passt oder nicht, Kamerad Monitor.
Aber Dir ist doch sicher klar, wenn wir unsere Modelle auf der Ausstellung (also im öffentlichen Raum) zeigen, dann kommt als nächstes der Jung-Nazi und stellt die berechtigte Frage: warum dürfen die Modellbauer Hakenkreuze öffentlich präsentieren und ich darf mit meiner Hakenkreuzfahne nicht auf die Straße, wieso ???

Das ist eben das Problem.
 
lutz_manne

lutz_manne

Alien
Dabei seit
08.07.2016
Beiträge
5.748
Zustimmungen
9.849
Ort
Bamberg
Na und dann wirst Du doch als belesener Bürger, dem Jung-Nazi (Woran erkennst Du den? Stellt der sich so vor?) erklären warum das so ist. Genauso wie ich es hier versuche. Ein Gesetz mit Ausnahmen eben, wann man es etwas darf, bzw. wann es nicht gilt.
Und wenn es einfach und Konfrontationslos sein soll, dann gibt es eben keine HKs.
 
Thema:

"§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" beachten!!

"§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" beachten!! - Ähnliche Themen

  • Wofür könnte man einen Carbon-ähnlichen Stoff, der aus Fasern hergestellt wird (durch sogenannte Radius-Pultrusion) verwenden?

    Wofür könnte man einen Carbon-ähnlichen Stoff, der aus Fasern hergestellt wird (durch sogenannte Radius-Pultrusion) verwenden?: Im Rahmen eines Uni-Kurses sollen wir eine Technologie auf einen neuen Markt anwenden und dafür zunächst einmal Ideenvorschläge sammeln. Die...
  • W2017BB - North American F-86A Sabre, Matchbox, 1:72

    W2017BB - North American F-86A Sabre, Matchbox, 1:72: Hallo Kollegen. Meine F-51 bockt gerade herum und brauchte noch einmal Spachtel. Um zum Ende des Wettbewerbs doch noch was präsentieren zu können...
  • Kann man ein Modellbau Komoressor auch für den Haushalt verwenden?

    Kann man ein Modellbau Komoressor auch für den Haushalt verwenden?: Hallo! Kann man eigentlich auch so ein Kompressor (bzw. hat er die richtigen Anschlüsse) für ein Gummiboot etc. verwenden? mfg, Christian
  • Ähnliche Themen

    Sucheingaben

    hakenkreuz auf flugmodellen

    ,

    https://www.flugzeugforum.de/threads/86a-verwenden-von-kennzeichen-verfassungswidriger-organisationen-beachten.79074/page-4

    ,

    § 86a stgb zoll

    ,
    https://www.flugzeugforum.de/threads/86a-verwenden-von-kennzeichen-verfassungswidriger-organisationen-beachten.79074/page-2
    , https://www.flugzeugforum.de/threads/86a-verwenden-von-kennzeichen-verfassungswidriger-organisationen-beachten.79074/page-11, modellbau hakenkreuz, flugzeugmodell abziehbild hakenkreuz, modellbau decals hakenkreuz, darf ich das Hakenkreuz im Modellbau verwenden, verwenden von kennzeichen verfassungswidriger organistionen, https://www.flugzeugforum.de/threads/86a-verwenden-von-kennzeichen-verfassungswidriger-organisationen-beachten.79074/page-3
    Oben