Der hat das Manöver "Unterschweben von Brücken und Freileitungen" vorschriftsmäßig durchgeführt. Dazu gehört eine Erkundung der lichten Höhe und der Hindernisse, um dann im Schwebeflug mit erhöhter Schrittgeschwindigkeit das "Hindernis" zu überwinden.
Schwierig ist, hier die entstehende Wasserwolke, an Land dann Staubentwicklung, zu vermeiden.
Im jeweiligen Übungsgebiet ist das erlaubt, wenn es denn im Flugauftrag steht und gehört zur normalen Ausbildung im Geländeflug.
Der Artikel spricht von der "Luftaufsicht in Münster", die den Namen des Piloten ermittelte. Diese Dienststelle ist mir nicht bekannt und wen der Name des Piloten etwas angeht, auch.