Hagewi
Space Cadet
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Was ist das denn für eine Juristerei? Und auch noch "abschließend". Sicherlich ist das möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Auszug von hier (ganz gut erklärt, wenn auch "nur" von unserem Bundesverfassungsgericht und zu einer gesetzlichen Regelung): Rückwirkung – Wikipedia..
Und abschließend nochmal für die new bees:
...
4. Eine "Entscheidung", die auf nachträglich erstellten Normen beruht, kann einen Sachverhalt, der vorher entstand, nicht juristisch klären.
Nach vorhergehendem Recht haben sich faktisch sämtliche Anrainer ihre Claims auf den Inseln und Riffen gesichert. Da kann man nicht mit neuen Regelungen dann entscheiden, dass das rückwirkend nicht mehr zulässig sein soll. ......
.......
Auszug:
Unechte Rückwirkung
Bei der unechten Rückwirkung treten die Rechtsfolgen eines Gesetzes erst nach Verkündung der Norm ein, ihr Tatbestand erfasst aber Sachverhalte, die bereits vor der Verkündung „ins Werk gesetzt wurden“. Die Regelungen knüpfen in dieser Variante an gegenwärtigen, noch nicht abgeschlossenen Sachverhalten mit Rechtsfolgen für die Zukunft an, wodurch die betroffene in der Vergangenheit erworbene Rechtsposition dann nachträglich entwertet wird.
Sofern die unechte Rückwirkung grundsätzlich möglich ist, ist bei einer Interessen- und Güterabwägung unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes, der Grundrechte und vom Sinn und Zweck des Gesetzes durch z. B. Übergangsregelungen dem Betroffenen Vertrauensschutz dann zu gewähren, wenn sein schutzwürdiges Vertrauen auf den bisherigen Rechtszustand überwiegt.
Und den lezten Satz aus # 164 unterschreibe ich auch.
Hagewi