Schon jetzt mehr gefährliche Begegnungen über Flughäfen als 2017

Diskutiere Schon jetzt mehr gefährliche Begegnungen über Flughäfen als 2017 im Drohnen Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Zweifelsfrei ist die Technologie einer Drohne eine tolle Sache ... es fragt sich nur warum so tolle Sachen immer bis aufs Kleinste reglementiert...

n/a

Guest
Ok, Du hast recht. Und genau darauf zielt die neue Drohnenverordnung, dass Du immer recht hast, was ich sehr schade finde. Nicht wegen mir, sondern wegen der tollen Technologie die eine Drohne bietet.
Zweifelsfrei ist die Technologie einer Drohne eine tolle Sache ... es fragt sich nur warum so tolle Sachen immer bis aufs Kleinste reglementiert werden müsse, damit kein Unsinn damit getrieben wird. Weil jeder sich gerne auf die tollen Freiheiten des GG beruft, aber nicht einsieht, das selbst im GG geschrieben steht, dass die Freiheiten immer dann enden, wenn in die Freiheiten anderer eingegriffen oder gegen Gesetze verstoßen wird. Im Grunde bräuchte es - Vernunft vorausgesetzt - keine spezielle Drohnenverordnung, da alles bereits in irgendwelchen Gesetzen und Verordnungen geregelt ist
 
banji

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Danke für die Klarstellung ... vielleicht solltest Du die 100m im Bezug auf Flughäfen rausnehmen und es bei Kontrollzone belassen !?
Nur das das niemand fehlinterpretiert ... mit "in der Nähe" hatten wir es hier ja schon.
Das klingt vielleicht Sinnvoller, aber nur auf den ersten Blick. Tatsächlich wäre ich für die Bezeichnung "Kontrollzonen und Flugplätze" - das meint das Gesetz nämlich.(allerdings sind VLPs tatsächlich vom Betreiber genehmigbar). Aber öffentlich kommuniziert wird (leider) die von mir verwendete Bezeichnung. Fakt ist aber dass auch Verkehrslandeplätze dieser Regelung unterliegen. Der Gesetzestext ist hier korrekt, die Informationen die das BMVI veröffentlichen sind hier falsch formuliert.

@banji Da muss ich dir leider etwas widersprechen. So eindeutig ist die neue Drohnenverordnung nicht. Wenn Dich die Polizei beim Drohnenfliegen "erwischt" bist Du erstmal immer ein Krimineller. Die neue Drohnenverordnung lässt leider sehr viel Interpretationsspielraum gegen Dich. Und wenn es der unter Naturschutz stehende Baum ist, zudem Du 100 m Abstand horizontal halten muss. Auf einem Acker darfst Du auch nicht fliegen. Und wenn man nichts findet, heißt es einfach, Du bist in der Nähe vom Flughafen geflogen oder Du warst höher als 100m. Derzeit gilt, Du darfst Drohne fliegen, solange Du Dich dabei nicht erwischen lässt, egal wo.
Du, ich wäre echt gerne mal dabei wenn du kontrolliert wirst. Ich mutmaße mal dass hier "wie es in den Wald hinein schallt" greift.

Erstens ist das mit den Bäumen völliger Quatsch. Ein geschützter Baum ist kein Naturschutzgebiet. Punkt.
Wer sagt, dass ich über einem Acker nicht fliegen darf? ich darf da nicht starten und nicht landen wenn er privat ist und der Eigentümer mir keine Genehmigung erteilt hat. Das Überflugverbot bezieht sich auf WOHNgrundstücke, nicht Privatgrundstücke.

Zu "wenn man nichts findet behauptet man eben" fehlen mir die Worte. Das ist einfach Blödsinn. Die Airport Regelung ist 100m außerhalb und das gilt. Selbst wenn ein Polizist da anderer Meinung ist ändert das nichts an der Tatsache.

Ich kann auch deine negative Einstellung gegenüber der Exekutiven nicht nachvollziehen. Ich bin mit der Inspire 1 schon öfters kontrolliert worden (was ich übrigens gut finde), mal von Polizisten mit und mal von welchen ohne Ahnung. Abgelaufen ist das immer gleich. Nach Personalienfeststellung wurde im Auto gequatscht und plötzlich wollte man die Plakette sehen, manchmal auch den Kentnissnachweis (nach der Gewichtsfrage). Zweiterer sorgte dann nochmal für kurzes telefonieren, weil ich den PPL vorlege, und dann ist das gut. ALLE Kontrollen waren äußerst freundlich und interessiert und die meisten endeten noch in neugierigen Fragen zum Fluggerät.

Wenn ich in ein Flugzeug steige muss ich mit einem Ramp Check rechnen. Im Auto mit einer Verkehrskontrolle und so weiter... das gilt eben auch für Drohnen. Mit ein bisschen Verständniss für die Arbeit der Polizei läuft eine solche Kontrolle sehr angenehm ab. Mit einer "ich hab recht lass mich in ruhe" Einstellung läuft die dann eben ein bisschen anders.
 
AMeyer76

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Das stimmt. Jedoch hat die alte Drohnenverordnung genau diesen Unsinn bereits verboten. Wozu dann die Neue? Ganz einfach, man möchte den Luftraum für die Paketdrohnen rechtlich freimachen. Und das muss man immer im Hinterkopf behalten. Es hat primär nichts mit Sicherheit zu tun. Und eine Paketdrohne bringt bei einer Kollision eine Cessna ganz sicher zum Absturz.
 
AMeyer76

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@banji
Ich freue mich, dass es bei Dir immer so abgelaufen ist.
 
Chopper80

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- 250g: Keine Einschränkungen bezüglich Kennzeichnung und Befähigungsnachweis
250g - 2kg: Kennzeichnungspflicht, Name und Adresse - die Plakette ist NICHT definiert. sie muss nur da sein und gilt auch auf Modellflugplätzen
2kg - 5kg: Kenntnisnachweis. Dieser kann bei einer anerkannten Stelle erworben werden (DMFV Onlineschulung und Test 26,75€ "Schulen" ab 300€), ALLE Flug- und Luftsportgerätescheine die in der EU ausgestellt sind sind als Kenntnisnachweis anerkannt.
Da fehlt doch eine Null?

C80
 
AMeyer76

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@banji
Nochmal ein kurzer Nachtrag. Es ist aber ein Unterschied ob Du bei einer zufälligen Verkehrskontrolle kontrollierst wirst oder die Polizei Dich gezielt auf der Wiese aufsucht, auf Grund einer Beschwerde. Da kann die Polizei noch so nett sein, Du bist damit aber scheinbar Polizeibekannt. Las in Deiner Nähe etwas mit irgend einer Drohne etwas passieren. Dann bist Du immer einer der Verdächtigen.
 
banji

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@AMeyer76

Das stimmt schlicht und ergreifend nicht. Wir leben in einem Rechtsstaat. In dem hat man nicht nur Pflichten sondern auch Rechte. Wenn du auf einer Wiese kontrolliert wirst weil jemand einen Hinweis gegeben hat, dann herrscht hier erstmal ein Anfangsverdacht. Wird dieser ausgeräumt bist du nicht "polizeibekannt". Die Polizei schreibt einen Einsatzbericht und dieser wird abgelegt. Das Ermittlungssystem der Polizei greift nicht auf ergebnislose Kontrollen zu (und ich habe gerade extra nachgefragt ob das so stimmt :-) ). Auch der Kentnissnachweis wird (noch?) nicht zentral geführt - deshalb sollte man ihn auch dabei haben.

Anders sieht es aus, wenn du eine Owi oder gar eine Straftat mit deiner Drohne begangen hast. Das ist beim Auto aber auch wieder das gleiche.

Ich habe in den letzten zwei Jahren die Erfahrung gemacht, dass du mit einer Mavic recht unbehelligt fliegen kannst. Mit einer Phantom oder Typhoon steht schon mal einer nebendran und du darfst Papiere zeigen. Mit der Inspire oder der M600 passiert das praktisch ständig. Ich kann das aber auch verstehen. Die Dinger sind verdammt groß und auch nicht annähernd so leise wie eine Mavic oder Phantom. Dazu kommt die permanente Präsenz in den Medien. Der übermotivierte deutsche Hilfssheriff greift dann schon mal zum Telefon und leider sind halt da wo es schöne Flugziele gibt auch viele Hilfssheriffs.
 

jackrabbit

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@AMeyer76

ja, mit so etwas muss man als Motorradfahrer, Hunde- oder Katzenbesitzer, Kneipengänger, Rockmusikliebhaber, Modellbauer, Angehöriger einer religiösen oder ethnischen Minderheit usw. auch leben.
Meiner Meinung nach gehört so etwas zum Leben dazu und es betrifft in der einen oder anderen Form auch jeden von uns.

Grüsse
 

n/a

Guest
@AMeyer76

ja, mit so etwas muss man als Motorradfahrer, Hunde- oder Katzenbesitzer, Kneipengänger, Rockmusikliebhaber, Modellbauer, Angehöriger einer religiösen oder ethnischen Minderheit usw. auch leben.
Meiner Meinung nach gehört so etwas zum Leben dazu und es betrifft in der einen oder anderen Form auch jeden von uns.

Grüsse
Na dann fahr mal mit nem Sportwagen durch eine deutsche Innenstadt, da hat eine spezielle Klientel mit Hang zum prolligen und lauten Posen auch dafür gesorgt, dass es SOKOs "Auto-Poser" gibt und da steht jedes sportliche und stärker motorisierte Fahrzeug unter eine gewissen Anfangsverdacht. Und wenn man das Pech hat an einen nicht ganz so fachversierten Polizisten zu kommen, kann es schon mal sein, dass die Legalität der Serienauspuffanlage angezweifelt wird und man die Beschlagnahme des Fahrzeugs fürchten muss.
Was nicht heißen soll, dass ich Auto-Poser gut finde oder deren Verhalten rechtfertigen würde ... aber auch der gesetzeskonforme Normalbürger muss die Restriktion halt mit(er)tragen.
 
Jeroen

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Zur Drohne in der Nahe Heathrow, dieser wurde nicht nur gemeldet, aber auch von der Polizei selber gesichtet.
 

klaus06

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im Umkreis von 100m darf nicht um oder über Flughäfen / Kontrollzonen, Verfassungsorganen, Bundesbehörden, Wohngrundstücken, Industrieanlagen, Naturschutzgebieten, BOS Einsätzen und Menschenansammlungen geflogen werden.
Irgendwie war da was mit 1,5 km Abstand zur Flugplatzbegrenzung! Freigaben in den Kontrollzonen wären/ sind möglich.

Wobei bei der ganzen Diskussion immer außer Acht gelassen wird, dass die meisten gar nicht starten dürften, das sie keine Genehmigung des Grundstückeigentümers haben.
 
Intrepid

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Ich habe in den letzten zwei Jahren die Erfahrung gemacht, dass du mit einer Mavic recht unbehelligt fliegen kannst. Mit einer Phantom oder Typhoon steht schon mal einer nebendran und du darfst Papiere zeigen. Mit der Inspire oder der M600 passiert das praktisch ständig. Ich kann das aber auch verstehen. Die Dinger sind verdammt groß und auch nicht annähernd so leise wie eine Mavic oder Phantom. Dazu kommt die permanente Präsenz in den Medien. Der übermotivierte deutsche Hilfssheriff greift dann schon mal zum Telefon und leider sind halt da wo es schöne Flugziele gibt auch viele Hilfssheriffs.
Ich fliege selber keine Drohne und kenne nur die Berichte von Drohnenpiloten. Und die erzählen mir, dass sie ihre Einsätze proaktiv melden und oft auch vorab in den lokalen Medien davon berichten. Bei längeren Maßnahmen stellen sie sogar einen Infowagen auf. Wobei ich nich noch nie so einen Wagen gesehen habe, muss mir einfach mal solche Ereignisse nennen lassen.
 
Jeroen

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BBC heute, Offizieren der Scotland Yard gehoerten zu den die die Drohne gesehen haben.
 
banji

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Irgendwie war da was mit 1,5 km Abstand zur Flugplatzbegrenzung! Freigaben in den Kontrollzonen wären/ sind möglich.

Wobei bei der ganzen Diskussion immer außer Acht gelassen wird, dass die meisten gar nicht starten dürften, das sie keine Genehmigung des Grundstückeigentümers haben.
"Irgendwie war da was" ist das eine... Das Gesetz ist das andere. Und das sagt bei allen Beschränkungen 100m. Nachzulesen übrigens in §21b der LuftVO. Weniger mit Hörensagen befassen und mehr nachlesen ist manchmal wesentlich produktiver. Ja in Kontrollzonen können Freigaben erteilt werden - erfordert aber in den allermeisten Fällen auch für <2kg den Kenntnisnachweis, außerdem ist das Fliegen unter 50m in Kontrollzonen gestattet. Das geht aber für eine allgemeine zusammenfassung zu weit ins Detail.

Das mit dem Grundstück ist quatsch. Das bezieht sich auf private Grundstücke. Im öffentlichen Raum kann ich - so lange ich mich an die Regeln halte - starten und landen wo ich will.

Ich fliege selber keine Drohne und kenne nur die Berichte von Drohnenpiloten. Und die erzählen mir, dass sie ihre Einsätze proaktiv melden und oft auch vorab in den lokalen Medien davon berichten. Bei längeren Maßnahmen stellen sie sogar einen Infowagen auf. Wobei ich nich noch nie so einen Wagen gesehen habe, muss mir einfach mal solche Ereignisse nennen lassen.
Das klingt aber sehr schwer gewerblich :-) ich mache das zum reinen Vergnügen. Die ominösen Infowagen habe ich übrigens auch noch nicht gesehen.
 

klaus06

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"Irgendwie war da was" ist das eine... Das Gesetz ist das andere. Und das sagt bei allen Beschränkungen 100m. Nachzulesen übrigens in §21b der LuftVO.
Es tut mir Leid, aber diese 100 m Abstand bei Flugplätze kann ich beim besten willen herauslesen. Wo steht den das? Die 1,5 km stehen im § 21 a, dafür könnte man sogar eine Erlaubnis bekommen.
 

jackrabbit

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Es tut mir Leid, aber diese 100 m Abstand bei Flugplätze kann ich beim besten willen herauslesen. Wo steht den das? Die 1,5 km stehen im § 21 a, dafür könnte man sogar eine Erlaubnis bekommen.
Ich habe das Gesetz und die Informationen des BMVI nun noch einmal verglichen. Tatsächlich gibt es hier gleich mehrere Widersprüche und Unklarheiten. So bezieht der Flyer des BMVI Flughäfen bei den anderen verboten pauschal mit ein, die Information auf der Homepage erwähnt nur Kontrollzonen und die 50m Obergrenze für Flüge in Kontrollzonen und das Gesetz erwähnt Flughäfen in §21a als nicht generell verboten. Die Aussage auf dem BMVI Flyer ist also verbindlich schonmal falsch.

Ich muss gestehen ich habe bei 21b 5.) ein nicht vorhandenes "Flughäfen" reingelesen habe, das geht auf meine Kappe.

Interessant ist allerdings, dass die DJI Softwäre Flüge unter 1,5km am Flughafen zulässt. an der 100m Grenze war ich natürlich noch nicht, aber mir drängt sich der Verdacht auf, dass die Software aufgrund der Erlaubnisfähigkeit unter Umständen auch Flüge ganz an den Flughafen oder sogar im Flughafenbereich zulässt.

Ich werde mal schauen ob ich in EDLN eine entsprechende Genehmigung bekommen kann um das mal zu probieren.

Zumindest würde es die Machbarkeit solcher Ereignisse erklären, denn die meisten verfügbaren Drohnen verfügen über diese oder eine vergleichbare Software.
Am liebsten wäre es mir, wenn der Kopter einfach stumm bleibt :-)

Ich muss also zugeben, ganz so eindeutig ist die Verordnung doch nicht. Für mich bedeutet das aber erstmal nur, dass ich mich an die oberen Limits (also 1,5km) halte. Dann bin ich safe.
 
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