Doppelnik
Space Cadet
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dann wären wir genau bei dem Vorgehen, was ich oben beschrieben habe...
Das ILS war nie der Grund, warum das ein nicht-autonomes System war - ebenso wenig ist es die Nutzung eines GPS. Aber das wurde ja schon mehrfach hier erklärt (und warum der Tristar Flug nicht autonom war).Ein ILS ist nicht anders zu bewerten als ein GPS System und genau das war vorher behauptet worden.
Wo denn das? Das ILS wurde hier nie als Grund angeführt, lies nochmal nach. Der Grund war, dass an dem ganzen Flug nichts autonom war - das war ein stumpfes abfliegen eines programmierten Weg-Zeit-Profils hin zu einem ILS-Intercept. Das hat mit autonomen Fliegen nichts zu tun.ILS wurde als Grund angeführt wesehalb es kein autonomes Fliegen war,
Das hat mit autonomen Fliegen nichts zu tun sondern war ein Experiment eines gewissen Anteils von Automatiken und fernab der realen Fliegerei. Die Tristar hat sich weder allein angelassen, noch allein gerollt, noch allein irgend eine der vielen Freigaben eingeholt oder mit irgend einer Lotsenanweisung interagiert, hat auf kein anderes Flugzeug reagiert, nicht auf Wetter, nicht ein einziges mal Wetter/Notams/ATIS von irgend einem Platz geholt, hatte keinerlei Ahnung von der Situation der Flugplätze runderherum im Flug, hatte keine Ahnung von der aktiven Bahn am Zielplatz oder ob der Flugplatz überhaupt geöffnet war, wäre jedem auf der Bahn stehenden Flugzeug ins Heck gerauscht, hing völlig vom programmierten Flugweg ab und wäre jeder falschen Koordinate bedenkenlos nachgejagt, wäre niemals einem anderen Flugzeug ausgewichen, hätte im Approach auch jede Nebenkeule akzeptiert, wäre bei Ausfall des Localizer hilflos, usw etc. Völlig hanebüchen, das als autonomen Flug zu bezeichnen -jede Diskussion ist da völlig lächerlich, wie auch von anderen hier angemerkt.Die Tristar flog ohne menschliches Zutun von Start bis Ziel, natürlich gab es dabei Störgrößen, wie z.B. Wind, welche durch die Systeme selbstständig ausgeregelt werden mussten.
Wenn es sich, und so sieht es auf den ersten Blick für mich aus, um ein nach EU- Drohnenverordnung zulassungspflichtiges UAS handelt kann es auch betrieben werden. Voraussetzung ist dann natürlich eine erfolgreiche Zulassung. Ob diese Zulassung allerdings bis nächstes Jahr schon erreicht werden kann oder vorliegt ist eine andere Frage. Einen "subscale prototyp" (wie im Video zu sehen) wird man wohl kaum zur Zulassung vorstellen......
Deswegen werden trotzdem von den genannten Flugplätzen keine Black-Swan-Frachtdrohnen abheben, weil dafür alles wesentliche fehlt. Der Verweis auf die neue EU-Drohnenverordnung ist ja wohl auch ein Witz.
Von "autonom" spricht man eigentlich dann, wenn man praktisch nur noch den Zielort eingeben muss und den Rest erledigt das Flugzeug von selbst.ich habe an keine Stelle von einem regulät einsetzbaren System gesprochen, das unterstelst Du mir, nur war man damals schon so weit mit dem autonomen Fliegen, dass man es nie für möglich gahelten hätte, dass 50 Jahre später noch Piloten notwendig sein werden.
Natürlich handelt es sich schon bei dem Bastelobjekt aus dem Film (mehr gibt es ja wieder nicht zu sehen) um ein zulassungspflichtiges Gerät. Solche Geräte will man zulassen (es ist "zulassungsfähig"), aber die notwendigen Regularien sind noch gar nicht ausgearbeitet. Und die findet man auch nicht in der neuen "Drohnenverordnung". Selbst diese muss noch in deutsches Recht gegossen werden (und das der anderen Länder).Wenn es sich, und so sieht es auf den ersten Blick für mich aus, um ein nach EU- Drohnenverordnung zulassungspflichtiges UAS handelt kann es auch betrieben werden.
Ich denke nicht das das im Video gezeigte und vor Dir als "Bastelobjekt" bezeichnete Fluggerät in die Kategorie "Zulassungspflichtig" fällt, von der Größe her sehe ich ein Fluggerät das durchaus noch unter 25 Kg wiegen könnte, somit entfällt die Zulassungspflicht für diesen "subscale prototyp". Die notwendigen Regularien sind zwar nicht Bestandteil der EU- Drohnenverordnung aber es gibt einen bzw. mehrere Verweise in der EU- Drohnenverordnung. Zitat "Das UAS gilt nach Artikel 40 Absatz 1 Buchstaben a, b und c der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 als zulassungspflichtig....Ein der Zulassung unterliegendes UAS muss den geltenden Anforderungen genügen, die in den Verordnungen (EU) Nr. 748/2012 (15), (EU) 640/2015 (16) und (EU) Nr. 1321/2014 der Kommission (17) festgelegt sind", Zitat Ende. Die Umsetzung der EU- Drohnenverordnung in nationales Recht, durch Anpassung des LuftVG, der LuftVO und der LuftVzO sind in der Tat noch nicht umgesetzt, da der Bundesrat im April 2021 den Gesetz- und Verordnungsentwürfen nicht zugestimmt hat.Natürlich handelt es sich schon bei dem Bastelobjekt aus dem Film (mehr gibt es ja wieder nicht zu sehen) um ein zulassungspflichtiges Gerät. Solche Geräte will man zulassen (es ist "zulassungsfähig"), aber die notwendigen Regularien sind noch gar nicht ausgearbeitet. Und die findet man auch nicht in der neuen "Drohnenverordnung". Selbst diese muss noch in deutsches Recht gegossen werden (und das der anderen Länder).
Und erst dann kann man sich anschauen, ob ein Schwarzer Schwan dann auch den Regularien entspricht.
Hilfreich wäre dann noch, Kunden zu gewinnen. Diese müssen schon recht spezielle Bedürfnisse haben bzw. herausfordernde Firmensitze, die es sinnvoll erscheinen lassen, gerade die bisher avisierten Flugplätze zu wählen und keine Flughäfen, bei denen man die Fracht kurzfristig einem planmässigen Flug mitgeben kann. Es soll ja Firmen geben, die auf solche dringende Frachten spezialisiert sind (DHL, UPS, FedEx und Konsorten).
2.500 Kilometer Reichweite sind auch eine feine Sache. Wer macht denn dann in diesem Radius noch als Partner und vor allem als Drohnen-Spezi mit? Die Schwäne wollen ja auch entladen und betankt und gecheckt (!) werden. Habe ich da irgendwelche Ankündigungen verpasst? Oder gibt die Firma da galant den Lilium und sieht grosszügig über derartige Kleinigkeiten hinweg?
Du hast Dir die Jahreszahlen der VOs angeschaut? Ohne auf all die anderen Basics zu schauen, sieht man doch schon hieran, dass"...Ein der Zulassung unterliegendes UAS muss den geltenden Anforderungen genügen, die in den Verordnungen (EU) Nr. 748/2012 (15), (EU) 640/2015 (16) und (EU) Nr. 1321/2014 der Kommission (17) festgelegt sind"
Es stellt sich die Frage: Gibt es überhaupt einen Markt für gerademal 300 kg über 2500 Kilometer, ohne VTOL, mit Bedarf eines halbwegs richtigen Flugplatzes? Möglicherweise Expresslieferungen?2.500 Kilometer Reichweite sind auch eine feine Sache. Wer macht denn dann in diesem Radius noch als Partner und vor allem als Drohnen-Spezi mit? Die Schwäne wollen ja auch entladen und betankt und gecheckt (!) werden. Habe ich da irgendwelche Ankündigungen verpasst? Oder gibt die Firma da galant den Lilium und sieht grosszügig über derartige Kleinigkeiten hinweg?
Ich denke mal das sich der Markt daraus ergeben könnte, das sich Transportunternehmen finden die "Personalkosten" minimieren wollen. So nach dem Motto, Flugzeug ohne Pilot...cool. Da spielen dann die 300 kg und 2500 Kilometer kaum eine Rolle.Es stellt sich die Frage: Gibt es überhaupt einen Markt für gerademal 300 kg über 2500 Kilometer, ohne VTOL, mit Bedarf eines halbwegs richtigen Flugplatzes? Möglicherweise Expresslieferungen?
Nein. Dieser Deppen-Markt wäre - wenn er sich finden würde - nach kurzer Zeit vom herkömmlichen Markt verschwunden.Ich denke mal das sich der Markt daraus ergeben könnte, das sich Transportunternehmen finden die "Personalkosten" minimieren wollen. So nach dem Motto, Flugzeug ohne Pilot...cool. Da spielen dann die 300 kg und 2500 Kilometer kaum eine Rolle.
Das ist das Problem! Wenn man 10 Jahre überlegt, wer (Bund oder Länder) zuständig sein soll und deshalb noch kein Personal ausgebildet hat, welches kompetent ist, kann man neue Luftfahrttechnologie weder begleiten gescheige denn beaufsichtigen. Dann gibt es auch keine Genehmigungen, keinen Probebetrieb, es werden keine Erfahrungen gesammelt und keine Fehler ausgemerzt. Es findet auch keine Auslese statt, welches Unternehmen gute Arbeit abliefert und gedeihen soll und welches Unternehmen Luftschlösser baut.Du hast Dir die Jahreszahlen der VOs angeschaut?
Komischerweise überlegen alle EU-Staaten so lange, ob föderaler oder zentralistischer Staatsaufbau. Interessanterweise zieht es Dronamics auch nicht in die USA - man könnte die Reichweite ja innerhalb des Landes ausnutzen.Das ist das Problem! Wenn man 10 Jahre überlegt ...
Das stimmt wohl (leider).Es liegt weder am Geld noch an der Technik. Es liegt am Personal. Und damit meine ich hauptsächlich am Personal bei den Aufsichten, nicht bei den Unternehmen ...