Kein Funksignal mehr: Drohne der Bundeswehr stürzt bei Cröchern ab

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Rasenmäher

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Kein Funksignal mehr: Drohne der Bundeswehr stürzt bei Cröchern ab - Angetrunkene Männer fordern Finderlohn, dann kommt die Polizei

Sie wird das Fliegende Auge der Truppe genannt, doch am Freitag stürzte eine Aufklärungsdrohne vom Typ Luna in der Nähe von Cröchern ab.
Gesteuert wurde das Gerät bei einer Übung auf dem Truppenübungsplatz Altmark bei Letzlingen.

 
Gilmore

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"das fliegende Auge der Truppe", das hätte ins Auge gehen können. Aber warum wird wegen Unterschlagung und Sachbeschädigung gegen die drei Finder ermittelt? Sie haben das Ding docvh bei der Polizei abgeliefert. Ist es Unterschlagung, wenn man eine Fundsache zunächst bei sich zu Hause "zwischenlagert"? Und beschädigt wurde die Drohne doch wohl durch den Absturz?
 
Chopper80

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Aber warum wird wegen Unterschlagung und Sachbeschädigung gegen die drei Finder ermittelt?
Es wird halt erst einmal ermittelt! Damit soll geklärt werden ob die drei das Teil zusätzlich beschädigt haben und ob es sich wirklich um eine Unterschlagung handelte. Letztendlich wird das dann die Staatsanwaltschaft beurteilen.

C80
 

koehlerbv

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Sie haben das Ding docvh bei der Polizei abgeliefert.
Vorher wurde aber um höheres Lösegeld gefeilscht. Es sollte zumindest im nüchternen Zustand klar sein, dass hier der Staatsanwalt ganz grosse Ohren bekommt. Und Suff ist kein mildernder Umstand (mehr).
 
Gilmore

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"Lösegeld" ist vielleicht der falsche Audruck, soweit es hier zu entnehmen ist, haben sie das Teil ja nicht gegen Zahlung von Geld herausgegeben. Somit wohl eher Finderlohn.
 

jackrabbit

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Hallo,

"Lösegeld" ist vielleicht der falsche Audruck, ...
Somit wohl eher Finderlohn.
ja, die Armen, aber dafür bietet der Staatsanwalt jetzt ja im Gegenzug freie Kost und Logis für eine bestimmte Zeit. :wink2:

Grüsse
 

koehlerbv

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"Finderlohn fordern". Finde den Fehler. Von menschlicher Ethik will ich noch gar nicht reden.
 

Jubernd

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"Finderlohn fordern". Finde den Fehler. Von menschlicher Ethik will ich noch gar nicht reden.
Anständige (!) Betreiber solcher Drohnen sollten immer mit einem Absturz rechnen und für solche Fälle eine Information gut lesbar aufdrucken. In der alten DDR gab es dies sogar in den Sechzigern bei den Wettersonden: "Finder können die Sonde (mit Ballonresten) gegen einen Finderlohn von 5 Mark zurücksenden."
 
DM-ZYC

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Anständige (!) Betreiber solcher Drohnen sollten immer mit einem Absturz rechnen und für solche Fälle eine Information gut lesbar aufdrucken. In der alten DDR gab es dies sogar in den Sechzigern bei den Wettersonden: "Finder können die Sonde (mit Ballonresten) gegen einen Finderlohn von 5 Mark zurücksenden."
Und die 5 DDR-Mark habe ich auch prombt erhalten, als ich in den 70iger Jahren beim Pilze suchen am Schwielochsee eine Sonde gefunden hatte und nach Potsdam geschickt hatte!!
 
GorBO

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Finderlohn fordern
Naja, §971 BGB nennt es "Finderlohn verlangen". Aber ja, der Finderlohn steht dem Finder zu. Und zwar 5% des Wertes, bzw. 3% wenn der Wert über 500€ liegt.
Aber Finderlohn steht nur zu, wenn die Sache verloren war, der Eigentümer also keine Kenntnis über den Aufenthaltsort der Sache hatte.
 

Jubernd

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Naja, §971 BGB nennt es "Finderlohn verlangen". Aber ja, der Finderlohn steht dem Finder zu. Und zwar 5% des Wertes, bzw. 3% wenn der Wert über 500€ liegt.
Aber Finderlohn steht nur zu, wenn die Sache verloren war, der Eigentümer also keine Kenntnis über den Aufenthaltsort der Sache hatte.
Natürlich drückt sich der Staat, wo es nur geht. Wenn die Fundmeldung verspätet oder gar nicht erfolgt (Himmelsscheibe). Ich glaube auch, dass bei Funden in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln kein Anspruch besteht. Bei Funden von Flugzeugwracks aus WKII gibt es auch nichts.
Die damalige DDR-Wettersonde enthielt einen 27MHz-Sender mit der D-Röhre 960, ein Uhrwerk zum Antrieb einer Unterbrecherwalze, deren Finger die analogen Signale des Luftdruck- Temperatur und Feuchtemessers digitalisierten und Heiz-bzw. Anodenbatterie. Für Bastler deutlich mehr als 5 Mark Wert.
 

Jubernd

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Naja, §971 BGB nennt es "Finderlohn verlangen". Aber ja, der Finderlohn steht dem Finder zu. Und zwar 5% des Wertes, bzw. 3% wenn der Wert über 500€ liegt.
Aber Finderlohn steht nur zu, wenn die Sache verloren war, der Eigentümer also keine Kenntnis über den Aufenthaltsort der Sache hatte.
Letzteres ist der Knackpunkt. So erhielt der Finder eines Golddepots auf einem Friedhof keinen Cent.
 

Jubernd

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Auch bei Munitionsfunden gibt es keinen Finderlohn, obwohl davon eine erhebliche Gefahr ausgeht. Trotzdem ist es natürlich eine moralische Selbstverständlichkeit, diese zu melden. Bei Drohnen sieht es anders aus. Wenn jemand sich hinterher noch dem Vorwurf einer eventuellen Sachbeschädigung ausgesetzt sehen muss, sollte er lieber still schweigend das Weite suchen. Und wenn das Objekt dann in die falschen Hände gerät, ist das ausschließlich Schuld des Betreibers.
 

edge

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Natürlich besteht ein Anspruch auf Finderlohn. Wenn diesen einige hier nicht beanspruchen würden ist das ihre Sache. Sie sollten aber vielleicht berücksichtigem daß gerade die Bw bei solchen (teuren oder geheimen) verlorenen Dingen einen so hohen Aufwand zum Finden treibt, daß sich ein Finderlohn dagegen lächerlich darstellt.

Vor ein paar Jahren hat ein Bürger eine entlaufene Unterwasserdrohne der Bw am Strand gefunden, auch da hat die Bw ihm sofort Finderlohn angeboten. Streit gibt es immer nur um die Höhe des Finderlohnes. Rechtsgültig sind die Prozent-Werte die GorBo bereits gepostet hat, allerdings ist der Wert des Fundes zum Zeitpunkt des Auffindens dafür maßgeblich und da geht der Streit los. Die genannte Unterwasserdrohne war wohl initial knapp 400.000€ teuer, aber zum Zeitpunkt ihres Auffindens am Strand bereits angeblich auf nur noch 30.000€ Zeitwert :wink2: abgeschrieben. Also wurden auch nur 3% = 900€ Finderlohn angesetzt.

Gleiches gilt auch beim Fund diverser Flugzeugteile, die bekanntlich ja auch immer mal verlorengehen.
 
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lutz_manne

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Komische Ansichten. Ich glaube man muss mal die Ausgangssituation mit einbeziehen und nicht nur das "Auffinden".
Wurde etwas vom Besitzer verloren? (z.B. Brieftasche liegen gelassen)
Wurde vom Besitzer etwas bewusst "verstreut/verteilt/versteckt"? (z.B. Munition, Grabbeigaben, bewusste Verstecke)
War das "Verlieren" und "Wiederbekommen" von vornherein vom Besitzer eingeplant? (Wetterballon, Abwurftank WWII, oder hier die Drohne)
Hat der Besitzer selbst Kenntnis vom (ungenauen) Verlustort und hätte es selbst finden können und es kam ihm nur jemand zuvor? (wie in diesem Fall)

Davon würde ich das mit dem "Finderlohn" abhängig machen. Und das sollte auch jeder normale Mensch mit dem normalen Verständnis von dem Besitz Dritter kapieren. Mit Alkohol in der Birne vielleicht nicht mehr ganz so. Wenn dann noch das Fundobjekt durch den Finder beschädigt wird... dann wirds wohl eher teurer für den "Finder".

Vielleicht treten die Finder-Herren ja weiterhin öffentlich in der Presse auf und wir können dem Spass weiter folgen. Für mich als Steuerzahler und indirekter Besitzer der Wehrtechnik sollten sie für den Schaden aufkommen, sofern dieser zur finalen Totalzerstörung beigetragen hat. Nur so lernen es manche....
 

jackrabbit

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Hallo,

....Trotzdem ist es natürlich eine moralische Selbstverständlichkeit, diese zu melden.
Bei Drohnen sieht es anders aus. Wenn jemand sich hinterher noch dem Vorwurf einer eventuellen Sachbeschädigung ausgesetzt sehen muss, sollte er lieber still schweigend das Weite suchen.
Und wenn das Objekt dann in die falschen Hände gerät, ist das ausschließlich Schuld des Betreibers.
diese Ansicht finde ich etwas „krude“.
Eine moralische Verpflichtung zumindest zur Meldung gibt es m.E. eigentlich immer, da von der Drohne latent auch immer eine Gefahr/ Gefährdung ausgeht und sei es nur der Verlust derselben für die BW.
Diese Art der Argumentation kenne ich sonst nur als Ausreden bei Verkehrsunfällen mit Verletzten,
wo dann abgegeben wurde, man hätte als „Ersthelfer“ Angst, dass man hinterher wegen falscher Erster Hilfe verklagt wird. :blink:

Grüsse
 

Jubernd

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Bei Wettersonden hat sich ein regelrechter Volkssport entwickelt. Der Weg wird ab Aufstiegsort verfolgt. Nach dem Absturz sendet das Gerät noch kurze Zeit weiter, so dass es angepeilt und gefunden werden kann. Wer zuerst am Ort ist, darf es behalten. Zurücksenden ist nicht mehr nötig. Eine Drohne verkörpert einen vielfachen Wert. Es ist eine Kleinigkeit, diese auch mit einem Sender zur Lokalisierung zu versehen. Aber Abstürze sind weit weniger häufig. Und hier ist natürlich eine Rückgabe gewollt. Die Information für Finder sollten deshalb konkret aufgedruckt werden.
Übrigens stand auf der DDR-Sonde noch der wichtige Satz "Wetterdienstgerät-ungefährlich!"
 

Jubernd

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Hallo,



diese Ansicht finde ich etwas „krude“.
Eine moralische Verpflichtung zumindest zur Meldung gibt es m.E. eigentlich immer, da von der Drohne latent auch immer eine Gefahr/ Gefährdung ausgeht und sei es nur der Verlust derselben für die BW.
Diese Art der Argumentation kenne ich sonst nur als Ausreden bei Verkehrsunfällen mit Verletzten,
wo dann abgegeben wurde, man hätte als „Ersthelfer“ Angst, dass man hinterher wegen falscher Erster Hilfe verklagt wird. :blink:

Grüsse
Das Auffinden eines Sachwertes ist nicht mit Verletzten zu vergleichen. Von einer Drohne geht keine Gefahr aus, die zum Handeln zwingt.
 
pok

pok

Alien
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Wissen wir denn das die Bundeswehr keine Beschriftung an dieser Drohne hatte, die den Findern z.B. sagte welche Telefonnummer sie anrufen sollen, um den Fund zu melden?
 
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