Kleinflugzeug im Landeanflug touchiert Auto in Ballenstedt

Diskutiere Kleinflugzeug im Landeanflug touchiert Auto in Ballenstedt im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Das ist doch genau das Problem. Die Schwelle ist um 200m versetzt, ergibt in Summe eine Entfernung vom Straßenrand von 215m. Bei einem...
GorBO

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... bzw. seinen Aufsetzpunkt zu früh wählt ...
Das ist doch genau das Problem. Die Schwelle ist um 200m versetzt, ergibt in Summe eine Entfernung vom Straßenrand von 215m. Bei einem Standardanflug von 3° hat das Flugzeug als auf Höhe der Straße eine Überhöhung von 30m. Da kann bequem jeder Doppelstockbus durchfahren. Und das die Straße einen knappen Meter höher liegt als das Flugplatzgelände spielt auch keine Rolle mehr, sind nämlich immer noch 29m zwischen Flugzeug und Straße.
Entscheidend ist wirklich die Disziplin der Piloten. Natürlich verleitet so eine versetzte Schwelle zur kurzen Landung, schließlich spart man sich dann die blöde Zurückrollerei. Aber hier sollte die Ausbildung und Hinweise in den Anflugblättern die nötige Sensibilität schaffen.
 
bodo

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Einfach mal abwarten, was die BfU berichten wird.
Üblicherweise wird ein solcher Vorfall nicht von der BFU untersucht, es war ja nur ein Luftfahrzeug <5,7t und es gab keine Toten oder Schwerverletzten. Und besondere Erkenntnisse für die Flugsicherheit wird man mit aus diesem Vorfall wohl auch nicht gewinnen. Von daher würde ich da mal nicht mit irgendwelchen Erkenntnissen von dieser Seite rechnen.
 

arneh

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Üblicherweise wird ein solcher Vorfall nicht von der BFU untersucht, es war ja nur ein Luftfahrzeug <5,7t und es gab keine Toten oder Schwerverletzten.
Spannend wird evtl. noch, ob die Versicherungen das sauber abhandeln (Haftpflichtversicherung des Flugzeugs übernimmt den Schaden komplett?) oder ob die da ewig rumeiern werden, und über irgendwelche Mitschuld Prozente feilschen.
 
macfly

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Bei der Haftpflichtversicherung hätte ich wenig Sorge. Den Schaden an dem Auto werden die schnell abstempeln und abhaken. Das Auto war auf einer öffentlichen Straße unterwegs, und dass das Flugzeug, trotz der versetzten Schwelle, deutlich zu tief anflog, ist ziemlich offensichtlich. Das schmale Brett, dass ein Autofahrer die Luft nach Flugzeugen absuchen soll, werden die nicht betreten. Und gegen die Fahrerin, eine Mutter mit 8-Monate Säugling im Auto (siehe Artikel), werden sie hier (mit irgendeiner fadenscheinigen Argumentation) zu 100% keine Klage einreichen. Das würde auch im medialen Super-GAU enden... ;-)

Spannender wäre wohl die Frage, wie die Vollkasko-Versicherung damit umgeht, falls der Halter eine für das Flugzeug abgeschlossen hat. Zahlt sie den Schaden am Flugzeug - oder versucht sie irgendwie eine "grob fahrlässig" Karte zu spielen. Letzteres ist eher eine Gefahr (für wahrscheinlich halte ich es hier aber auch nicht).
 
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FREDO

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Da wäre der Landkreis ganz schnell raus damit, denn er könnte, bis zur Herstellung von geeigneten Maßnahmen durch den Betreiber(!), den Platz sperren...
Und ob der Betreiber das so durchziehen könnte, incl. Verfahrenswege, Kosten, wäre ich mir nicht sicher. Zumal ja auch eindeutige Richtlinien zu Lande- und Startprozeduren vorhanden sind. Wenn sie dann, wodurch auch immer, nicht eingehalten werden?

Schau mer mol...
 
Intrepid

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... Zumal ja auch eindeutige Richtlinien zu Lande- und Startprozeduren vorhanden sind. Wenn sie dann, wodurch auch immer, nicht eingehalten werden? ...
Man könnte stichprobenartig das Einhalten der Richtlinien zu Lande- und Startprozeduren überprüfen und beim ersten Mißachten den Platz schließen, bis der Betreiber ein überzeugendes besseres Konzept vorlegt. Dann liegt es in der Verantwortung des Platzhalters, ob der Betrieb aufrecht erhalten werden kann oder nicht.

Lag auch vorher schon in der Verantwortung des Platzhalters und er hat es nicht hinbekommen. Sozusagen eine letzte Chance. Ist auch bestimmt vorher schon ein paar Mal so gerade eben noch einmal gut gegangen. Wenn das zutreffend wäre, gab es kein geeignetes System, auf Ereignisse zu reagieren.
 

jackrabbit

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Hallo,

Lag auch vorher schon in der Verantwortung des Platzhalters und er hat es nicht hinbekommen.
was ist Ihm denn vorzuwerfen?

Das Flugzeug hätte ja knapp 30 Meter höher sein sollen.
Das ist damit doch ein zufälliger Unfall, im Prinzip ohne Chance auf Wiederholung.


EDIT: wenn die Straße unzureichend gesichert wäre, dann müsste man so etwas wie einen „Bahnübergang“ einrichten. Von der Ausführung ähnlich, weil Bahnfahrzeuge immer Vorrang haben (dies würde dann für die Flugzeuge gelten) und die Bahnübergänge deswegen immer gesichert sind.

Grüsse
 
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Intrepid

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... was ist Ihm denn vorzuwerfen?

Das Flugzeug hätte ja knapp 30 Meter höher sein sollen.
Das ist damit doch ein zufälliger Unfall, im Prinzip ohne Chance auf Wiederholung ...
Zum Sollflugpfad gehört immer ein Puffer fürs nicht gelingen. Und den muss man im vorliegenden Fall wohl großzigig bemessen. Ich vermute, die Straße liegt vollkommen in diesem Puffer.
 
macfly

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Die Straße dürfte ja auch außerhalb des Flugplatzes liegen. Sollte das so als nicht sicher betrachtet werden, steht auch die Landesluftfahrtbehörde dafür "im Tor" - die hat den Platz mit entsprechenden Auflagen ja genehmigt. Das Risiko durch und für die Straße muss die Luftfahrbehörde bei der Genehmigung betrachtet haben. Und entweder hat sie dazu Auflagen gemacht - oder nicht. Wenn ja, dann stellt sich natürlich die Frage, ob der Betreiber dagegen verstoßen hat. Wenn nicht, kann sie ihm das auch nicht vorwerfen.

Zum anderen ist Ballenstedt auch ein Verkehrslandeplatz. D.h. der Platz gilt somit als Teil der öffentlichen Infrastruktur (genau wie die Straße) und muss der Allgemeinheit zur Verfügung stehen - inkl. Betriebspflicht. Der Betrieb des Platzes erfolgt damit auch im Auftrag der Luftfahrtbehörde. Sollte es hier einen Konflikt zwischen zwei Straße und Landeplatz geben, müssten sich die Behörden überlegen, was sie ändern (Straße verlegen/ändern - oder den Verkehrslandeplatz verlegen - bzw. anderswo in der Umgebung einen Platz zum Verkehrslandeplatz erheben).

Ist aber alles Theorie. Ich tippe darauf, dass die Behörde am Ende nur dem Piloten etwas vorwerfen wird - falls er grundlos so tief angefogen sein sollte (nicht wegen eines Defekts o.ä.).
 
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Flieger

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wenn die Straße unzureichend gesichert wäre, dann müsste man so etwas wie einen „Bahnübergang“ einrichten. Von der Ausführung ähnlich, weil Bahnfahrzeuge immer Vorrang haben (dies würde dann für die Flugzeuge gelten) und die Bahnübergänge deswegen immer gesichert sind.

Grüsse
Hi,
ne, Bahnfahrzeuge haben nur Vorrang, wenn entsprechende Schilder aufgestellt sind, entweder Andreas-Kreuze oder im Industrie/Hafengebiet ein Schild, welches ihnen generell Vorrang gewährt. Ein solches Schild, welches Flugzeugen Vorrang gewährt, gibt es nicht. Bleiben nur Ampel oder Schranke.
Aufgrund der Mindestüberflughöhe hier aber nicht nötig; eine Hecke/Baumreihe wäre denkbar.
Gruß
Flieger
 
Intrepid

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... Bahnfahrzeuge haben nur Vorrang, wenn entsprechende Schilder aufgestellt sind, entweder Andreas-Kreuze oder im Industrie/Hafengebiet ein Schild, welches ihnen generell Vorrang gewährt ...
In Aachen gab es - bevor die Piste verlegt wurde - eine Ampel für die Flugzeuge: blinkte rot, wenn ein Zug kam, und dann durfte nicht gelandet werden.

Könnte man hier auch so machen: befinden sich Autos im Straßenabschnitt, darf nicht gelandet werden.
 
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DELTAMIKE

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Oder wie Burg Feuerstein (EDQE). Anflug auf die 08. Hinweis vom Flugleiter, die Straße in ausreichender Höhe bitte zu überfliegen. Hätte ich sowieso gemacht, aber so werden die Sinne nochmals geschärft.
 

Rot-Weiss

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In Aachen gab es - bevor die Piste verlegt wurde - eine Ampel für die Flugzeuge: blinkte rot, wenn ein Zug kam, und dann durfte nicht gelandet werden.

Könnte man hier auch so machen: befinden sich Autos im Straßenabschnitt, darf nicht gelandet werden.
aber diese Verkehrsampeln fehlen ja in den zugrunde liegenden Rechtsvorschriften für Flugzeuge, es wäre also einfacher dem Auto ein Signal zum Stehenbleiben zu geben
 

jackrabbit

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Hallo,

aber diese Verkehrsampeln fehlen ja in den zugrunde liegenden Rechtsvorschriften für Flugzeuge, es wäre also einfacher dem Auto ein Signal zum Stehenbleiben zu geben
dann müsste man die gesicherte Funktion, in diesem Fall wohl die Bedienung der Anlage, gewährleisten und
die Anlage bzw. deren Betriebsanweisung müsste auch durch eine Technische Aufsichtsbehörde abgenommen werden (wenn es sich nicht komplett auf Privatgelände abspielt).

Grüsse
 

Rot-Weiss

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Hallo,



dann müsste man die gesicherte Funktion, in diesem Fall wohl die Bedienung der Anlage, gewährleisten und
die Anlage bzw. deren Betriebsanweisung müsste auch durch eine Technische Aufsichtsbehörde abgenommen werden (wenn es sich nicht komplett auf Privatgelände abspielt).

Grüsse
In EDQC haben wir eine Ampelanlage für die Straße um An- und Abflug auf der 12 zu schützen, die bedient der Mann im Türmchen. Wäre wohl die einfache Lösung
 

jackrabbit

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Hallo,

In EDQC haben wir eine Ampelanlage für die Straße um An- und Abflug auf der 12 zu schützen, die bedient der Mann im Türmchen. Wäre wohl die einfache Lösung
genau, man müsste einen geschulten Bediener der Anlage haben, der von seinem Platz den möglichen Konfliktbereich einsehen kann. So wie früher die Schrankenwärter an den Bahnübergängen, die wegen der hohen Personalkosten dann eingespart wurden. :wink2:

Grüsse
 

HelicoPeter

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Also das Anflugblatt von Ballenstedt fordert ja mindestens 50ft AGL für das überfliegen der Straße.
Um das sauber zu halten wäre natürlich ein Radarhöhesser notwendig. "Augenmaß" ist bei einer so geringen Höhe halt eng und auch mit einer MSL-Höhe bei einem Remote-QNH ist sind 50ft natürlich wenig.

Laupheim hat z.B. auch eine Ampelanlage für den Anflug auf die 09, die von ATC gesteuert wird. VFR auf Anfrage, bei Instrumentenanflügen ist sie immer rot.
 
macfly

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Also das Anflugblatt von Ballenstedt fordert ja mindestens 50ft AGL für das überfliegen der Straße.
Um das sauber zu halten wäre natürlich ein Radarhöhesser notwendig. "Augenmaß" ist bei einer so geringen Höhe halt eng ...
Najaaa... Selbstverständlich würde ich erwarten, dass bei den 50ft auch eine Piloten-"Bauchschätzung" akzeptiert wird, d.h. dass sich da keiner mit einer Laser-Pistole vor der Piste stellt und Strafzettel verteilt, sobald die Straße in 40 oder 30ft überflogen wird. Irgendeine Höhe muss man aber in ein Anflugblatt schreiben - und man hat daher ausreichend Puffer in diese Überflughöhe gepackt.

Das gerammte Auto dürfte maximal 2m (ca. 7ft) hoch gewesen sein. Ein LKW hätte 4m (13ft) gehabt. Diesen Höhenunterschied traue ich mir schon zu, das nach Bauchschätzung zu bewerten - und die Straße dann eben nicht in 2m (oder 4m) Höhe zu überfliegen...
 
Intrepid

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Der erlaubte Gerätefehler eines Höhenmessers beträgt 50 ft ± Zuschlag für jede 1000 ft. Daumenregel ist 2 hPa oder 60 ft. Sprich: zwei Höhenmesser im Flugzeug dürfen 120 ft auseinander liegen und es ist immer noch OK. Remote QNH wird 5 hPa niedriger angenommen sprich 150 ft Sicherheitsaufschlag. Bei Instrumentenanflügen sogar 500 ft Sicherheitsaufschlag.

Die 50 ft Überflughöhe ergeben sich wahrscheinlich aus der Hindernisfreiheit (5.2 Innere Hindernisbegrenzungsfläche: Schiefe ebene, die 60 Meter vor der Schwelle beginnt): Richtlinien für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb
 
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