Ich bin weiß Gott kein Jurist, aber ich vermute, dass der Vorsatz für die Körperverletzung an Dritten nicht haltbar ist. Das wird wohl eher auf grobe Fahrlässigkeit rauslaufen. Einfache Fahrlässigkeit wäre wohl schon, auch ohne EDR genau das Spielfeld als Notlandefläche auszuwählen. Vorsätzlicher Flug in der EDR, vorsätzliches Unterschreiten der MSA mit Überfliegen von Menschenansammlungen - das wird wohl kaum abzustreiten sein.
Ich bin auch kein Jurist, aber als Inhaber eines PPL-H zumindest in Luftrecht-Fragen "vorbelastet". Schauen wir mal.
Vorsätzliche Körperverletzung werfe zumindest ich dem Piloten nicht vor. Achtung. Das ist etwas anderes als "bewusste Gefährdung". Die werfe ich ihm hier vor.
Die Körperverletzung als Straftat könnte aus meiner Sicht als "grob fahrlässig" (grob, weil das Ereignis unter Verletzung geltender Regeln herbeigeführt wurde) oder "gefährlich" (weil von oben kommend oder so) bewertet werden.
Die Wahl des Spielfelds als Notlandefläche nachdem die Kollision passiert ist, ist weder fahrlässig noch sonstwas, sondern logische und notwendige Konsequenz. Eine Notlandung entspringt per Definition einer Notlage und darf auf jeder sich bietenden und als geeignet erscheinenden Fläche geschehen. Alles gut.
Der Flug in die ED-R ist eine Straftat, die Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe eine Ordnungswidrigkeit. Der Vorsatz dürfte kaum zu bestreiten sein, damit dürften die Strafen dafür am oberen Ende des Ermessungsspielraums des Richters liegen.
Der Hausfriedensbruch (oder hatte er ein Ticket für den Innenraum?) kommt auch dazu.
Ob andere evtl. mildernde Umstände dazu kommen, bleibt dann im Verfahren zu klären.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Pilot von dem Seil wusste, womöglich erkannte er es zwar noch und dachte "da flieg ich drunter/drüber, das passt dann schon". Durch die geringe Höhe hat er sich aber selbst in eine Situation gebracht, die er bei unvorhergesehenen Ereignissen nicht mehr ausreichend kontrollieren konnte. Bleibt zu hoffen, dass er und seine Unterstützer lernen, dass Verbote oft auch dazu da sind, Dritte zu schützen - auch wenn er es vermutlich allein ausbaden muss.
Wer vor hat, in die Nähe eines Gebäudes wie der Allianz Arena zu fliegen, der macht sich vorher anhand von (häufig kostenlos zugänglichen) Bildern ein möglichst genaues Bild der Lage. Und da sieht er dann, dass im Innenraum Drahtseile verspannt sind (zum Beispiel hier:
Bildergalerie, Bilder 16, 21 und 22). Da will man nicht reinfliegen, also muss(!) man seinen Flug so planen, dass eine ggf. erforderliche Notlandung wegen technischer Probleme auf jeden Fall noch außerhalb der Arena durchgeführt werden kann. Hat er nicht gemacht, er wollte so tief über das Stadion, damit er den Ball zielgenau abwerfen konnte. Der Motorausfall hat ihn dann dem Anschein nach runter gezwungen, in die Drahtseile, gegen die Köpfe zweier Menschen und aufs Spielfeld. Glück (und vielleicht auch Geschick des Piloten), dass nicht noch mehr passiert ist.
...(ich glaub ja auch eher, dass es Absicht war innerhalb des Stadions zu landen, aber ein mögliches Kabel eben nicht bedacht wurde), ...
Mich hat es weniger als 5 Minuten gekostet, Bilder der Kabel/Drahtseile zu finden. Aus offiziellen Quellen. Wer als Pilot so etwas nicht bedenkt ist dämlich, wer es ignoriert ist schlimmeres.
Das Dumme ist: Greenpeace wird wahrscheinlich dennoch weitere Menschen finden, die sich auf solche Sachen einlassen. Als Organisation kann Greenpeace nämlich nicht strafrechtlich belangt werden. Ein eventuelles Urteil bleibt in der Akte des Piloten.
Der Pilot wird es ausbaden müssen, egal, ob Greenpeace jetzt die Anwälte zahlt und eventuelle Strafgelder übernimmt.
Spartacus