Jonakwan
Flugschüler
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- 20.10.2021
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Hallo zusammen
Ich höre den Flugsicherungsfunk schon seit vielen Jahren über das Internet. Zum Beispiel höre ich hauptsächlich den TWR in Paris und Amsterdam. Ich möchte EuroControl hören.
Ein Blick ins Internet zeigt, dass es auch viele amreikanische Stellen gibt, die einen Live-Stream ins Internet stellen.
Warum ist das bei deutschen Flughäfen nicht möglich? Ich würde gerne Berlin Brandenburg (BER/EDDB) oder Frankfurt (EDDF/FRA) oder München (MUC/EDDM) hören, ohne mit einem Handscanner am Flughafen stehen zu müssen.
Im Telekommunikationsgesetz heißt es: "Das Abhören von Nachrichten, die nicht für die Funkanlage bestimmt sind, mit Hilfe von Funkanlagen ist unzulässig. Der Inhalt solcher Nachrichten und die Tatsache ihres Empfangs dürfen auch bei unbeabsichtigtem Empfang nicht an andere, auch nicht an ... Personengruppen, weitergegeben werden; das Abfangen und Weiterleiten von Nachrichten aufgrund besonderer gesetzlicher Erlaubnis bleibt unberührt."
Können wir als Luftfahrtbranche unsere Vertreter im Deutschen Bundestag auffordern, diesen Abschnitt des Gesetzes zu ändern. Dieser Paragraf ist seit dem 2. Weltkrieg in Kraft. Meiner Meinung nach gibt es nichts Illegales an den ATC-Kommunikationen. Denken Sie an die jungen Piloten, die lernen wollen, wie man mit der Flugsicherung kommuniziert, ohne auf dem Flughafen neben einem Empfänger stehen zu müssen. Wenn Sie sich LiveATC.net ansehen, sehen Sie, dass die USA schon immer Live-ATC-Kommunikation erlaubt haben und dass Kanada Live-ATC-Kommunikation wieder erlaubt hat.
Was ist Ihre Meinung zu diesem Thema? Ich danke Ihnen vielmals.
Ich höre den Flugsicherungsfunk schon seit vielen Jahren über das Internet. Zum Beispiel höre ich hauptsächlich den TWR in Paris und Amsterdam. Ich möchte EuroControl hören.
Ein Blick ins Internet zeigt, dass es auch viele amreikanische Stellen gibt, die einen Live-Stream ins Internet stellen.
Warum ist das bei deutschen Flughäfen nicht möglich? Ich würde gerne Berlin Brandenburg (BER/EDDB) oder Frankfurt (EDDF/FRA) oder München (MUC/EDDM) hören, ohne mit einem Handscanner am Flughafen stehen zu müssen.
Im Telekommunikationsgesetz heißt es: "Das Abhören von Nachrichten, die nicht für die Funkanlage bestimmt sind, mit Hilfe von Funkanlagen ist unzulässig. Der Inhalt solcher Nachrichten und die Tatsache ihres Empfangs dürfen auch bei unbeabsichtigtem Empfang nicht an andere, auch nicht an ... Personengruppen, weitergegeben werden; das Abfangen und Weiterleiten von Nachrichten aufgrund besonderer gesetzlicher Erlaubnis bleibt unberührt."
Können wir als Luftfahrtbranche unsere Vertreter im Deutschen Bundestag auffordern, diesen Abschnitt des Gesetzes zu ändern. Dieser Paragraf ist seit dem 2. Weltkrieg in Kraft. Meiner Meinung nach gibt es nichts Illegales an den ATC-Kommunikationen. Denken Sie an die jungen Piloten, die lernen wollen, wie man mit der Flugsicherung kommuniziert, ohne auf dem Flughafen neben einem Empfänger stehen zu müssen. Wenn Sie sich LiveATC.net ansehen, sehen Sie, dass die USA schon immer Live-ATC-Kommunikation erlaubt haben und dass Kanada Live-ATC-Kommunikation wieder erlaubt hat.
Was ist Ihre Meinung zu diesem Thema? Ich danke Ihnen vielmals.