Die Regeln stehen auf Seite 2 und sie besagen, dass es „eine Typenbezeichnung, die der potenzielle Rätsellöser dann auch nennen kann." geben muss.
Es gibt zwar auch die Regel „Stellt das Rätselobjekt eine besondere Variante dar, die sich von der Hauptversion derart unterscheidet, dass eine Benennung, der letzteren das Rätsel nicht wirklich löst, sollte der Rätseleinsteller dies in seinen Hinweisen erwähnen.", aber das erwähnt keine Kennung und ich glaube nicht, dass anhand des Bildes wirklich nur eine Variante und damit Kennung der Lufthansa Maschine erkennbar ist.
Auch hat es m.W. bisher in 7 Jahren noch kein Rätsel gegeben, das nach der Kennung fragt.
Ich bin aber nur einer von Dutzenden Mitspielern und das ist nur meine Meinung.
Ausdrücklich verboten ist Dein Rätsel nicht, aber evtl. gibt es mehrere Antworten = Registrierungen.
Das wird, wenn Du das Rätsel nicht zurücknehmen solltest, sicher in einigen Stunden hier munter diskutiert werden.
Wenn ich wach werde, mache ich mir mal Popcorn zum Frühstück.
Gruß an die Ostsee über den Großen Teich
POK