Fotos von Mil Flugplätzen ins Netz stellen - legal ?

Diskutiere Fotos von Mil Flugplätzen ins Netz stellen - legal ? im Flugplätze Forum im Bereich Aktuell; Hallo Zusammen, habe eine Frage an euch: ist es eigentlich legal selbst geknippste Fotos von Militärischen Flughäfen inkl. der Einrichtung...

burgerking77

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Hallo Zusammen,

habe eine Frage an euch: ist es eigentlich legal selbst geknippste Fotos von Militärischen Flughäfen inkl. der Einrichtung (Tower, Antennen etc.) in einem solchen Forum zu veröffentlichen?

Darf man überhaupt in der Nähe oder auf Militärischen Flugplätzen als Privatmensch Fotos machen?

Ich frage deswegen weil ich in der Nähe vom Flughafen Nörvenich wohne und mich als begeisterter Scanner Nutzer gerne mal Näher mit der Militärischen Funktechnik befassen möchte. Ein kleiner Ausflug meinerseits ist geplant.

Viele Grüße,

burgerking77
 
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Grimmi

Grimmi

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Tja - in Deutschland ist das so ne Sache .... :rolleyes: ....

Unser Luxemburger :eek: Freund Raybin hat vor langer, langer Zeit mal die gesetzlichen Bestimmungen für Deutschland herausgesucht. :TOP: Hier der Thread: http://www.flugzeugforum.de/forum/showthread.php?t=11748

In der CH besteht dieses Problem nicht mehr. Alles was sichtbar ist darf grundsätzlich fotografiert werden. Wobei ich letzthin wieder von Verschärfungen gehört habe, aber das war wohl eher ne Tageslaune des Sicherheitspersonals bzw. der Pressestelle/Kommandanten der Schweizer Luftwaffe.
 
Grimmi

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Ach ja - in Sachen Scanner auch noch was:

In D (und glaub auch in NL) ist es grundsätzlich verboten - siehe den Thread über Funkscanner. Man sieht zwar viele Leute im Umkreis von mil. und ziv. Flugplätzen damit, aber die könnten konfisziert werden.

Auch interessant für Dich ist sicher der Thread Flugfunk im Internet - da kannste teils live mithören. Und das weltweit.
 
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schrammi

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Normalerweise hängt an deutschen militärischen Flughäfen ringsum am Zaun immer ein Hinweisschild, dass jegliches Fotografieren nicht erlaubt ist.

Bilder, die User im FF posten, dürfen auch nur die Flugzeuge zeigen, keine militärischen Anlagen!
 
gero

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ist es eigentlich legal selbst geknippste Fotos von Militärischen Flughäfen inkl. der Einrichtung (Tower, Antennen etc.) in einem solchen Forum zu veröffentlichen?
Hallo,
ist auch heute noch sehr deutlich verboten.

gero

Strafgesetzbuch schrieb:
§ 109g
Sicherheitsgefährdendes Abbilden

(1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer von einem Luftfahrzeug aus eine Lichtbildaufnahme von einem Gebiet oder Gegenstand im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes anfertigt oder eine solche Aufnahme oder eine danach hergestellte Abbildung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in Absatz 1 mit Strafe bedroht ist.
 

n/a

Guest
Hallo,

insbesondere an US-Militärbasen kann es später Probleme geben.

siehe Spotter news - Ramstein Antwort # 1564 und Folgende

Gruß
Airbus A380
 
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Flashbird

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Ach ja - in Sachen Scanner auch noch was:

In D (und glaub auch in NL) ist es grundsätzlich verboten -
In NL ist es grundsätzlich erlaubt,den gesammten Frequenzbereich eines Funkempfängers zu nutzen.Und in der Schweiz auch,aber das weißt Du ja bestimmt...:TD:
 

burgerking77

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Verzichte auf Fotos

Hallo,

da habt Ihr mir erstmal geholfen. Ist mir dann doch zu heikel. Verzichte erstmal auf die Fotos. So interessant ist dann doch nicht.

Wir wissen ja auch alle wie ein Tower plus Antennen auf dem Dach aussehen. :D
 

Phil_K

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Zitat von Strafgesetzbuch
§ 109g
Sicherheitsgefährdendes Abbilden

(1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer von einem Luftfahrzeug aus eine Lichtbildaufnahme von einem Gebiet oder Gegenstand im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes anfertigt oder eine solche Aufnahme oder eine danach hergestellte Abbildung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in Absatz 1 mit Strafe bedroht ist.
Ich bin wahrlich kein Anwalt etc. und habe kein abgeschlossenes Jura-Studium... aber es heißt, sowohl in §1 und §2 "Wer... UND dadurch wissentlich die Sicherheit..."
Wie so oft in deutschen Gesetzen ist es auch hier Auslegungssache:
Wenn ich ein solches Foto für meine ganz private Fotosammlung mache, gefährde ich definitiv nicht die Bundesrepublik Deutschland bzw. die Schlagkraft der Truppe - Sprich es ist nicht verboten.
Wie sieht das nun aus? Ersetzen etwaige Hinweisschilder an Flugplätzen Bundesrecht?
Ich möchte keine große Diskussion vom Zaun brechen ... auch ich möchte Differenzen mit Sicherheitsbehörden aus dem Weg gehen und würde solche Schilder nicht mißachten, gerade an US-Basen nicht, da ich weiterhin Urlaube in den USA plane. Ich finde es aber dennoch wichtig, zu wissen, ob man im Recht WÄRE.

Danke und Gruß
 
FREDO

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Und was ist der Unterschied von "wissentlich" und "unwissentlich"???

Grüße
FredO
 
Heuwender

Heuwender

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... da ich weiterhin Urlaube in den USA plane.
Wenn ich das richtig interpretiere, dann richtest du dein ganz persönliches Verhalten als Deutscher Staatsbürger in Deutschland nach den Befindlichkeiten eines Mr. Dabbeljubusch jenseits des Atlantiks aus.

Na Bravo, soweit ist es nun schon. Ich fasse es nicht. :confused:
Ich hoffe, Dich falsch verstanden zu haben.
 
jockey

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Wenn ich das richtig interpretiere, dann richtest du dein ganz persönliches Verhalten als Deutscher Staatsbürger in Deutschland nach den Befindlichkeiten eines Mr. Dabbeljubusch jenseits des Atlantiks aus.

Na Bravo, soweit ist es nun schon. Ich fasse es nicht. :confused:
Ich hoffe, Dich falsch verstanden zu haben.
Er meinte dies im Zusammenhang mit fotografieren an US-Basen in Deutschland, falls man von der MP kontrolliert wird (eigentlich ist außerhalb der Base die deutsche Polizei dafür verantwortlich).
 
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Und was ist der Unterschied von "wissentlich" und "unwissentlich"???

Grüße
FredO
wissentlich->vorsätzlich
unwissentlich->fahrlässig (Außerachtlassung von Sorgfaltspflichten)
Als Privatperson wird man sicher nicht die Schlagkraft der Truppe oder die Sicherheit der BRD gefährden,wenn man an Basen fotografiert, jedoch sobald so etwas an Dritte (z.B.Forum) weitergegeben wird kann es schon kritisch werden.
 
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_Michael

_Michael

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In der Schweiz ist es auf jeden Fall überhaupt kein Problem. Es wurde mir sogar erlaubt, im Innern eines Hangars in Dübendorf u.a. die F/A-18 zu fotografieren, als unsere Rekrutenschule dort eine Besichtigung hatte.

Funkscanner sind soweit ich weiss in der Schweiz auch kein Problem - gibt es überhaupt gesetzliche Grenzen?
 

Tigerfan

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Funkscanner sind soweit ich weiss in der Schweiz auch kein Problem - gibt es überhaupt gesetzliche Grenzen?
Ja, die gibt es. Es ist soweit ich weiss nur der Frequenzbereich 118-136Mhz erlaubt.

Mil-Spotten ohne Probleme kann man in der Schweiz, Österreich, Grossbritannien und den Niederlanden. Wer kennt noch mehr Länder?
 
jockey

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Belgien dürfte auch nicht so problematisch sein.
 

Phil_K

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Was heißt, ich richte mein Verhalten danach aus?
Wie ich die Politik von Herrn George W. Bush finde, steht nicht zur Debatte und auf einem anderen Papier.
Ich richte mein Verhalten nach meinen Vorlieben und Empfindungen aus... und wenn ich eine Reise in den USA machen möchte bzw muss, was nützt es mir dann, am Flughafen die Einreise verwehrt zu bekommen?? Nichts...!! Außer vielleicht ein Schub Selbstbewusstsein, aber davon kann ich mir dann auch nichts kaufen.

Und was ist der Unterschied von "wissentlich" und "unwissentlich"???
Meine Interpretation - (muss nicht korrekt sein):
Ich weiß, dass ich mit dieser oder jener Aufnahme die Sicherheit der BRD etc. gefährde = wissentlich

Ich fotografiere wie wild die Blumen, Vögel und Objekte einer mil. Einrichtung und nehme ausversehen ein Objekt auf, das einen, ich nenne es mal, "Sicherheitsstatus" hat und mir ist nicht bewusst, dass ich damit die Sicherheit der BRD gefährde = unwissentlich
 
Heuwender

Heuwender

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Irgendwie ist doch dieses ganze Verbots-Bimborium wg. dem Fotografieren am Zaun witzlos.

Ich weiss nicht mehr wie oft meine Wege mit dem Heli durch Mil-Ctr’s führten.
In 99% alle Fälle kam die Clearence prompt.
Meistens: ...cleared to cross low-level midfield to xxxxx ...

Mit jedem billigen Fotoapparat hätte man auf den Bildern die Gänseblümchen am Pistenrand zählen können. :D

Was um Himmelwillen soll dieser ganze Verbotsschwachsinn? :confused: :confused: :confused:
 
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