Gültigkeit vom CAT A

Diskutiere Gültigkeit vom CAT A im Ausbildung und Jobs Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; Ich mache gerade eine Ausbildung zum Fluggerätmechaniker bei der Bundeswehr. Um später auch Zivilen arbeiten zu können brauche ich den CAT A, den...
Heizer Maddin

Heizer Maddin

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Ich mache gerade eine Ausbildung zum Fluggerätmechaniker bei der Bundeswehr. Um später auch Zivilen arbeiten zu können brauche ich den CAT A, den wir während der Ausbildung machen. Wenn ich alle Prüfungen mit mehr als 75 % bestanden habe und eine bestimmt Zeit unter Aufsicht gearbeitet habe, bekomme ich den CAT A. Was mich jetzt interessieren würde, verfällt der CAT A nach einer gewissen Zeit wieder oder behält man ihn für immer? Wie ist das, wenn man längere Zeit nicht zivil als Fluggerätmechaniker gearbeitet hat?
 
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CrewChief F-4F

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CAT-A

Hi,

Die Lizenz ist 5 Jahre gültig und muss dann wieder zur Überprüfung vorgelegt werden.
Solltest du dich für länger verpflichten,
dann musst du halt nen 10 Tage Kurs belegen um die Lizenz wieder zu bekommen.
So hat es ein Kamerad von mir gemacht, der auch schon den CAT-A aus der Lehre gehabt hat und sich dann für 6 Jahre verpflichtet hat.
Kostet dann halt so ca. 2500 Teuros.
Bei Ihm hats der neue Arbeitgeber bezahlt.

MfG

CrewChief F-4F :TOP:
 
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Heizer Maddin

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Also auch wenn ich gleich in einen zivilen Betrieb arbeite, muss ich denn CAT-A nach 5 Jahren wieder zur Überprüfung vorgelegen? Was heißt Überprüfung, muss ich nur die Prüfung schreiben oder die Module wieder machen? Jetzt müssen wir drei Module absolvieren, um den CAT-A zu erhalten, wieviele wären es dann?
 
Friedarrr

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Hi,

Die Lizenz ist 5 Jahre gültig und muss dann wieder zur Überprüfung vorgelegt werden.
Solltest du dich für länger verpflichten,
dann musst du halt nen 10 Tage Kurs belegen um die Lizenz wieder zu bekommen.
So hat es ein Kamerad von mir gemacht, der auch schon den CAT-A aus der Lehre gehabt hat und sich dann für 6 Jahre verpflichtet hat.
Kostet dann halt so ca. 2500 Teuros.
Bei Ihm hats der neue Arbeitgeber bezahlt.

MfG

CrewChief F-4F :TOP:

Wäre mir neu das der CAT-A verfällt!!
Ich glaube Du meinst die Typeinweisung! Ja die Verfällt!


Heitzer Maddin, können Eure Leherer/Ausbilder solche Fragen nicht beantworten?
Würde nicht gerade für sie sprechen!!:?!
 
Friedarrr

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Also auch wenn ich gleich in einen zivilen Betrieb arbeite, muss ich denn CAT-A nach 5 Jahren wieder zur Überprüfung vorgelegen? Was heißt Überprüfung, muss ich nur die Prüfung schreiben oder die Module wieder machen? Jetzt müssen wir drei Module absolvieren, um den CAT-A zu erhalten, wieviele wären es dann?

Der CAT-A "Grundlizenz" beibt Dir nach meiner Info!

Schau doch mal auf der HP des LBA (Lufthansa- Bundes- Amt! ;) ) nach!
 
Heizer Maddin

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Heizer Maddin, können Eure Leherer/Ausbilder solche Fragen nicht beantworten?
Wir sind erst das dritte Lehrjahr, dass den CAT-A nach der Ausbildung erhält und dadurch gibt es immer wieder Fragen, bei denen die Lehrer an ihre Grenzen stoßen. Es wurde auch nie gesagt, dass der CAT-A verfällt, aber letztens fingen damit ein paar aus einen anderen Lehrjahr an. Und bevor es zu einen einzigen hin und her kommt, weil jeder etwas anderes sagt, habe ich mal hier nachgefragt. Hier ist die Auswahl an Leuten viel größer und einige haben schon jahrelange Erfahrung damit.
 
CrewChief F-4F

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Zitat aus Info-Blatt Teil 66 vom LBA

Der CAT-A "Grundlizenz" beibt Dir nach meiner Info!

Schau doch mal auf der HP des LBA (Lufthansa- Bundes- Amt! ;) ) nach!
Zitat:
Alle Lizenzen für technisches Personal nach Teil-66 haben eine auf fünf Jahre begrenzte
Gültigkeit. Bei Ablauf dieser Zeit muss die Lizenz mit einem Antrag auf Verlängerung nach
EASA-Form 19.1 an das Luftfahrt-Bundesamt geschickt werden.

http://www.lba.de/cln_010/nn_61544/SharedDocs/download/Formulare/T5/T53/66/Informationsmaterial/T5__INFO__EG__VO2042Teil66.html
 
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Zitat:
Alle Lizenzen für technisches Personal nach Teil-66 haben eine auf fünf Jahre begrenzte
Gültigkeit. Bei Ablauf dieser Zeit muss die Lizenz mit einem Antrag auf Verlängerung nach
EASA-Form 19.1 an das Luftfahrt-Bundesamt geschickt werden.

http://www.lba.de/cln_010/nn_61544/SharedDocs/download/Formulare/T5/T53/66/Informationsmaterial/T5__INFO__EG__VO2042Teil66.html

Ja, da war meine Info zu Alt oder einfach falsch, bzw. ich habe es immer überlesen.
 
CrewChief F-4F

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Kann ja mal vorkommen. :!:
Dafür ist ja das Forum da, um alle Klarheiten zu beseitigen. :eek:

MfG

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AARDVARK

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Ich mache gerade eine Ausbildung zum Fluggerätmechaniker bei der Bundeswehr. Um später auch Zivilen arbeiten zu können brauche ich den CAT A, den wir während der Ausbildung machen. Wenn ich alle Prüfungen mit mehr als 75 % bestanden habe und eine bestimmt Zeit unter Aufsicht gearbeitet habe, bekomme ich den CAT A. Was mich jetzt interessieren würde, verfällt der CAT A nach einer gewissen Zeit wieder oder behält man ihn für immer? Wie ist das, wenn man längere Zeit nicht zivil als Fluggerätmechaniker gearbeitet hat?
Machst du die volle Ausbildung als "Zivilist" in 3,5 Jahren oder als Soldat (ZAW) in 21 Monaten? Da gibts nämlich nen Unterschied!
 
tigerstift

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Zitat:
Alle Lizenzen für technisches Personal nach Teil-66 haben eine auf fünf Jahre begrenzte
Gültigkeit. Bei Ablauf dieser Zeit muss die Lizenz mit einem Antrag auf Verlängerung nach
EASA-Form 19.1 an das Luftfahrt-Bundesamt geschickt werden.

http://www.lba.de/cln_010/nn_61544/SharedDocs/download/Formulare/T5/T53/66/Informationsmaterial/T5__INFO__EG__VO2042Teil66.html
Genau,

du musst nach diesen 5 Jahren einfach nachweisen, dass du in einem EASA Part 145 (Maintenance) Arbeiten ausgeführt hasst, die unter die CAT A Lizenz fallen.

PS: Falls dies nicht eintrifft, musst du einen "Refresher" in sachen Modulkurse machen. Der berühmte "über 75% 10 Tages Kurs". Man könnte ja evt. den schwachsinn aus Human Factors oder Aviation Legislation vergessen haben:rolleyes:
 
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thorianer

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Hey Leute....

Ich habe mal eine Frage.
Welche vorraussetzung muss ich erfüllen um CAT A zu bekommen.
also wieviel Prozent muss ich im Facharbeiterbrief haben, in beiden Teilen oder gesamt?

Pass auf:
Ich hab folgendes Problem....
Ich hab mein Facharbeiterbrief...besser die Prüfung dazu im Februar abgelegt....in der Theorie hab ich 83% Prozent geschafft und in der Praxis....nur 73%...
So das dumme ist, ich habe während meiner Ausbildung die Module gemacht...hab die mit 1-2 bestanden...ich weiß jetzt nicht mehr weiter...meine Unterlagen haben sich beim Umzug scheinbar in Luft aufgelöst...und jetz hoffe ich auf deine Hilfe...im Vorraus vielen Dank....der Flugschüler
 
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tigerstift

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Hey Leute....

Ich habe mal eine Frage.
Welche vorraussetzung muss ich erfüllen um CAT A zu bekommen.
also wieviel Prozent muss ich im Facharbeiterbrief haben, in beiden Teilen oder gesamt?
Du musst 75% in beiden Teilen der Prüfung als Einzelergebnis erreichen.
also Theorie 75% und Praxis 75%.

Da du aber sagst, dass du deine Module schon abgelegt hast, und das über 75% kannst du diese beim LBA einreichen.

Aber pass auf, da du folgende Module nun zum erlangen des CAT A brauchst:
5, 6/7, 8, 9, 10, 11, 15, 17
 

thorianer

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Hey...

was sind das für Module und wie lange geht da diese Ausbildung...bzw. wie läuft die ganze sache ab?
Und was noch Wichtiger ist was kostet mich der gnze spaß?

Der Hammerwerfer
 
tigerstift

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Hey...

was sind das für Module und wie lange geht da diese Ausbildung...bzw. wie läuft die ganze sache ab?
Und was noch Wichtiger ist was kostet mich der gnze spaß?

Der Hammerwerfer
Also noch mal ausführlich für dich:

Du hast eine Lehre als Fluggerätmechaniker gemacht. Dabei ist noch entscheidend in welcher Fachrichtung du deinen FGM abgelegt hast.
Allgemein gilt zum erlangen des CAT A:
Du hast deine Ausbildung in einer Berufsschule gemacht welche nach EASA PART 147 zertifiziert ist --> Dann hast du die Module zum Erlangen des CAT A schon in der Berufsschule bekommen, diese müssen mit über 75% bestanden sein. Unter 75% bei den Modulen bist du sowieso durchgeflogen. Dazu musst du deinen Facharbeiterbrief in Theorie mit 75% und unabhängig davon in der Praxis mit 75% und höher abgeschlossen haben. Dann brauchst du nur noch 1 Jahr Berufspraxis in einem nach EASA PART 145 zertifizierten Betrieb (Bundeswehrzeiten können angerechnet werden). Und schon kannst du deinen CAT A beantragen.

Berufsschulen ohne PART 147 sollte es nach 2004 sowieso nicht mehr geben.

Falls du in deinem Facharbeiterbrief in Theorie oder Praxis unter 75% liegst musst du folgende Module besitzen und mit über 75% bestanden haben:
-Modul 3A "Electrical Fundamentals"
-Modul 5A "Digital Techniques"
-Modul 6/7A "Materials&Maintenance"
-Modul 8A "Basic Aerodynamics"
-Modul 9A "Human Factors"
-Modul 10A "Aviation Legislation"
-Modul 11A "Airframe/Systems/Electrical Power/Avionics Systems"
-Modul 15A "Gasturbine Engines"
-Modul 17A "Propeller"

Dieser Lehrgang dauert 40 Tage!

Lehrgänge kannst du bei den üblichen Verdächtigen ablegen (Die bekanntesten):
- Aero Bildung in Oberpfaffenhofen
- Lufthansa Technical Training in FRA oder HAM
- Trainico in Berlin

Dies gilt aber nur für die Instandhaltungstechniker!
In den Fachrichtungen Triebwerkstechnik und Fertigungstechnik sieht es noch ein bisschen anders aus.

Wo hast du denn gelernt und in welcher Fachrichtung. (EADS oder JaboG32 und Bebo Wager BS?)
 

thorianer

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Hallo...

das ist nicht dein ernst das ich 40 Tage auf Lehrgang muss.Obwohl ich schon 40 Tage hinter mir hab.Mal abgesehen davon dass das zwei Monate sind...wer soll mir das Bezahlen....und was ist mit dem Lohnausfall?

Man das macht mich fertig.Ich wollt irgendwann auch mal meinen Meister anfangen...ich kann doch nicht wegen zwei Prozent soviel Buße tun...weil ich mal einen schlechten Tag hatte...man das regt mich auf....wenn ich wüsste das ich Faul gewesen wäre und nichts dafür getan hätte da würde ichs ja einsehen....

Und es gibt keine andere Möglichkeit das ich da irgendwie Rankomme?

Trotzdem danke für die super Antwort...:TOP:
 
tigerstift

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Hallo...

das ist nicht dein ernst das ich 40 Tage auf Lehrgang muss.Obwohl ich schon 40 Tage hinter mir hab.Mal abgesehen davon dass das zwei Monate sind...wer soll mir das Bezahlen....und was ist mit dem Lohnausfall?
Hart gesagt ist es dein eigenes Problem!
Und wieso hast du schon die 40 Tage? Wenn du diese Module die ich oben aufgelistet habe hast. Dann kannst du deinen CAT A ohne Probleme beantragen.



und es gibt keine andere Möglichkeit das ich da irgendwie Rankomme?

Trotzdem danke für die super Antwort...:TOP:
Nein, das ist nunmal geltendes europäisches! Recht.
 
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Gültigkeit vom CAT A

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