Ein kleiner Rechtexkurs bezgl. des UrhG (UrheberGesetz)
Du hast als Ersteller des/eines Bildes natürlich auch alle Rechte an selbigen.
Kein anderer darf ohne Dein Einverständnis dieses Bild verwenden (weitergeben, veröffentlichen, etc.). (Herunterladen von einer öffentlich zugänglichen Seite ist zum Eigenbedarf weitestgehend erlaubt)
Sollte er dieses trotzdem tun, macht er sich gem. obigen Gesetz strafbar.
Es ist zweifelsfrei, dass Du Urheber dieses Bildes bist, da Du eine persönliche Signatur darauf hinterlassen hast. Er hätte also wissen müssen, dass er bei der Weitergabe Deine Urheberrechte verletzt.
Was kannst Du machen? Du kannst verlangen, dass der Einsteller das Bild löscht, bzw. dass der Seiteninhaber die Daten des Einstellers weitergibt, damit Du zivilrechtliche Schritte gegen diesen einleiten kannst.
Ein Gericht muss dann klären, ob Du evtl. Schadenersatz einfordern kannst.
Bei gewerblichen Seiten ist das gar nicht so unwahrscheinlich.
Bildet das Bild Dich selbst in Portraitform/als Einzelperson ab, kannst Du auch zusätzlich gem. dem KUrhG Dein Recht am eigenen Bild geltend machen.
Das gilt aber nicht, wenn Du eine Person der Zeitgeschichte bist (Kanzler, Kaiser, König oder Königin :D ). Auch wenn Du zufällig auf einem Landschaftsfoto oder in einer größeren Menge zu sehen bist, trifft das Gesetz (meistens) nicht zu.
Also, Du hast die Wahl.
Urheberrecht durchsetzen und/oder
das Recht am eigenen Bild
Bei weitergehenden Fragen, muss ich Dich aber darauf hinweisen, dass nur ein Jurist rechtlich verbindlichen Rat geben darf. Das FF-Mitglied McNoch ist ein solcher.
Du kannst Dich ja unverbindlich bei ihm oder mir per PN melden.