"Neue" Drohnenverordnung der Bundesregierung

Diskutiere "Neue" Drohnenverordnung der Bundesregierung im Drohnen Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Ouhauerha! Klingt eher nach einer Wikipediadefinition. Flugmodelle sind per se ja auch unbemannte Luftfahrtsysteme (UAVs) und KÖNNEN AUCH...

Michael aus G.

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Immerhin gibt es eine Definition von der DFS für die Unterscheidung zwischen Drohne(UAV) und Flugmodell:

https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Luftsport & Freizeit/Flugmodelle | "Drohnen"/

Begriffsbestimmung:

Flugmodelle werden genutzt zur Sport- oder Freizeitgestaltung.

Unbemannte Luftfahrtsysteme dienen sonstigen, insbesondere gewerblichen Zwecken (z.B. Bildaufnahmen mit dem Ziel der Veröffentlichung/des Verkaufs).
Ouhauerha! Klingt eher nach einer Wikipediadefinition. Flugmodelle sind per se ja auch unbemannte Luftfahrtsysteme (UAVs) und KÖNNEN AUCH Kamerasysteme für Bildaufnahmen mit dem Ziel der Veröffentlichung/des Verkaufs tragen... :blink: :biggrin:

Oder ist jetzt ein Multicopter ein Flugmodell wenn er nur zur Sport - oder Freizeitgestaltung, worunter ja auch Fotografie/Video fällt...?! :thumbup:
 
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n/a

Guest
Ouhauerha! [...] Flugmodelle sind per se ja auch unbemannte Luftfahrtsysteme (UAVs) und KÖNNEN AUCH Kamerasysteme für Bildaufnahmen mit dem Ziel der Veröffentlichung/des Verkaufs tragen... :blink: :biggrin:
Oder ist jetzt ein Multicopter ein Flugmodell wenn er nur zur Sport - oder Freizeitgestaltung, worunter ja auch Fotografie/Video fällt...?! :thumbup:
Hallo Michael aus G.

Ähnlich wie die DFS unterscheidet der DMFV...
Mit dem "nicht ausschließlich "ist die Definition nicht so fest auf die technische Basis als UAV festgebunden, es geht eher um die (hauptsächliche) Nutzung.

---> Wie wird der Copter eingesetzt?

-- > privat : Du betreibst deinen Copter privat, wenn du ihn ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken einsetzt.

-- > gewerblich: Sie betreiben Ihren Copter gewerblich, wenn Sie ihn nicht ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken einsetzen.

schau hier: http://www.copter.aero/

Gruß Rolf
 

Michael aus G.

Space Cadet
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Ähnlich wie die DFS unterscheidet der DMFV...
Mit dem "nicht ausschließlich "ist die Definition nicht so fest auf die technische Basis als UAV festgebunden, es geht eher um die (hauptsächliche) Nutzung.
Da wär ich vorsichtig, der Teufel ist hier im Detail versteckt. :biggrin:

Begriffsbestimmung:

Flugmodelle werden genutzt zur Sport- oder Freizeitgestaltung.

Unbemannte Luftfahrtsysteme dienen sonstigen, insbesondere gewerblichen Zwecken (z.B. Bildaufnahmen mit dem Ziel der Veröffentlichung/des Verkaufs).
Sonstige könnte auch Sport- oder Freizeitgestaltung sein, aber unterschwellig will man so wohl eher auf UAV=gewerbilich=Bilder verkaufen raus. Gleichzeitig wird hier auch Veröffentlichung mit Verkauf gleichgesetzt. Absicht oder Dummheit?! :wink2:


Mögliches Ziel wäre meiner Meinung nach, weiteres auseinander dividieren der Interessengruppen. Die Flugmodeller sind ja als Verbände organisert und haben als einzige mehr oder weniger gegen die neuen Verordnung interveniert. Allerdings nur in ihrem Interesse. Warum? Copterpiloten sind eine relativ junge Gattung, deswegen noch nicht organisert und in typischen Modellvereinen eher belächelt bis geächtet. Obwohl sie die größere Gruppe stellen, Tendenz wachsend, wurden die Möglichkeit zum Wachsen ihreres Interessenverbandes von den Modellbauer nicht erkannt und NUR auf die (Wieder)Einführung ihrer Rechte bestanden.

Sprich, alles wurde erstmal für ungültig erklärt, und nur das wieder (begrenzt) zugestanden, was von wenigen am lautesten moniert wurde. Es wurde lediglich Eigeninteresse durchgesetzt. Alle ohne Verbandszugehöriglkeit waren so sprachlos, also nicht vorhanden. Womit wir wieder beim kleinbürgerlichen Narzismus und Standesdünkel wären. Der Großteil des Luftraums ist neu strukturiert und das kleine Trüppchen der Modellbauer stirbt früher oder später auch noch aus.

Mission accomplished! Alles richtig gemacht, Herr Dobrindt! :wink2:

Dasselbe versucht er gerade als Infrastukturminister in der IT-Landschaft. Zum Glück gibts dort eine größere Communitiy die sich ihm in den Weg stellt. :thumbup:
 

n/a

Guest
... Die Flugmodeller sind ja als Verbände organisert und haben als einzige mehr oder weniger gegen die neuen Verordnung interveniert. Allerdings nur in ihrem Interesse. Warum?
Weil ein Modellflug höher als 100m auch außerhalb einer AE (Aufstiegserlaubnis) im Interesse der Modellflieger war.

Das ist aber nun wirklich nichts Neues.

Siehe mein Eingangspost zu diesem thread vom 19. 01. 2017:

https://www.flugzeugforum.de/threads/86538-Neue-Drohnenverordnung-der-Bundesregierung?p=2382200&viewfull=1#post2382200


Es sollte der Luftraum oberhalb 100m für die gewerblichen (Paket...usw.) Drohnen freigehalten werden

Zitat > neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen<

Diese wahren Gründe des Herrn Dobrindt kann man im damaligen Sitzungsprotokoll des Bundestages nachlesen.
http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18211.pdf

Gruß Rolf
 
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Bowser

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Bei uns hat die Bank für ihre Immobilienabteilung eine DJI MAvic gekauft. Die fliegen damit nur über Grundstücken:whistling: . Auch unsere Drohnenfliefer interessiert diese neue Verordnung kein bißchen.
 

n/a

Guest
...Auch unsere Drohnenfliefer interessiert diese neue Verordnung kein bißchen.
Informationsbroschüre des Luftfahrt-Bundesamtes

Drohnen - Kenntnisnachweis erforderlich (pdf)

http://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/SBl/SBl3/Publikationen/Flyer/Flyer_Drohnen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

> Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) fordert von den Steuerern unbemannter Fluggeräte, so genannter Drohnen und Modellflugzeugen, die eine Startmasse über 2 kg haben, dass diese Kenntnisse in:
– der Anwendung und Navigation dieser Fluggeräte– der einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und– der örtlichen Luftraumstruktur nachweisen
. <

Gruß Rolf
 

klaus06

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Vermutlich will uns "Bowser" nur mitteilen, dass die Maschine ein Abfluggewicht unter 2 kg hat. Leider hat er aber übersehen, dass nach dem Luftrecht vor einem Start noch mehr zu prüfen und während des Fluges zu beachten ist.
 
Spartacus

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Da ging es auch nicht ausschließlich um Multicopter.
Der Thread hier hat die neue Drohnenverordnung im Titel. Du sprichst von der Drohnenverordnung, das von Dir ausgewählte Zitat von ULFZ (unbemannten Luftfahrzeugen).
Was soll man da als Themenbezug sonst annehmen?

Ich versuche mich aber weniger subtil auszudrücken damit es möglichst alle verstehen.
Ach, pauschale Rundumschläge auf "das große Ganze" sind jetzt subtil?

Es gibt auch Leute die sind zufrieden wenn Google ungefragt ihre Kontaktliste in die Firmencloud hochläd. Oder z.B. die Fluggesellschaften jetzt jeden Flugpassagier in eine nichteinsehbare, auf unbegrenzte Zeit speichernde Datenbank des Staates eintragen müssen, auf die weitere, von niemandem kontrolliert, Mehrwert(geheim)dienste zugreifen können. Aber sie haben ja nichts zu verbergen. Deswegen sehen das noch lange nicht alle.
Mag sein. Hat aber mit dem Thema hier nix zu tun.

Vieleicht bist du auch nur zufrieden, weil deine persönlichen Bedürfnisse halbwegs befriedigt worden und dich die anderen nicht wirklich interessieren. Das Ausnutzen des kleinbürgerlichen Narzissmus wussten schon Kaiser und Könige zunutzen. Aber die Tatsache bleibt bestehen, daß uns ungefragt der Kuchen der Freiheit weggenommen wird, damit wir uns dann über jeden Krümmel freuen dern wir zugestanden bekommen... :biggrin:
Du verallgemeinerst wieder einmal unzulässig. Aus meiner Haltung zur neuen Drohnenverordnung darfst Du nicht meine Haltung zu anderen Themen, die Du hier willkürlich aufreihst, ableiten. Ich wiederhole mich: Differenzierung hast Du gefordert. Warum pauschalisierst Du wieder?
Und dass der Luftraum kein Freiraum ist (und das schon seit spätestens dem Ende des zweiten Weltkriegs) sollte Dir bekannt sein. Da oben gelten seit Jahrzehnten eine Menge Regeln, an die sich auch die neuen Nutzer zu halten haben. Auch wenn man in der Luft keine Schilder aufgestellt hat, heißt das nicht, dass dort jeder tun und lassen kann, was er möchte.
Wir Piloten werden darauf unter anderem auch mit einem Prüfungsfach "Luftrecht" vorbereitet. Ohne bestandene Prüfung dazu dürfen wir gar nicht erst in die Luft.
Die Modellflieger, die in Vereinen organisiert sind, lernen dort ebenfalls die sie betreffenden Regeln kennen. Wenn sie sich daran nicht halten, dürfen sie auf dem Vereinsgelände nicht fliegen.

Die meisten Nutzer von Multicoptern sind aber weder Piloten noch "traditionelle" Modellflieger. Die sollten mit der jetzigen Form der Drohnenverordnung sehr zufrieden sein. Immerhin sind bisher weder Registrierungspflicht (die hätte ich mir noch gewünscht, um bei einem Unfall mit einem Multicopter auch dessen Besitzer ausfindig machen zu können) noch theoretische oder praktische Ausbildungen und Prüfungen vorgeschrieben (die für alle bemannten Luftfahrzeuge sehr wohl vorgeschrieben sind).

Aber ok, wenn du zufrieden bist, verkneift dir doch Komentare hier. Dich betrifft es dann doch nicht mehr
Natürlich betrifft die Drohnenvordnung mich auch. Daher nehme ich mir natürlich auch die Freiheit, hier schreiben zu können. Ich schrieb es bereits. Ich bin ebenfalls Luftraumnutzer. Eine Regelverletzung eines Multicopters kann (muss natürlich nicht) dazu führen, dass andere in Mitleidenschaft gezogen werden. Zwei Szenarien als Beispiele:
  • Vor einiger Zeit ist mal eine "Drohne" auf den Mittelstreifen der A2 gestürzt. Ein paar Meter weiter rechts oder links, und sie hätte ein Auto zum Ausweichen/Bremsen nötigen und damit einen Unfall herbeiführen können.
  • Auch wenn vermutlich das Triebwerk eines Verkehrsflugzeugs einen Multicopter einfach nur in kleinen Stücken wieder ausspuckt, muss das noch lange nicht für den Propeller eines Motorseglers oder den Heckrotor bzw. die Kabine eines Hubschraubers gelten. Google mal nach Bildern "Birdstrike Helicopter"; wenn schon ein Vogel solchen Schaden anrichten kann, dann auch mancher Multicopter
Als Luftverkerhsteilnehmer möchte ich erstens wissen, nach welchen Regeln Multicopter geflogen werden, und zweitens sicher sein können, dass Regelverletzungen auch entsprechend verfolgt werden. Das ist im bisherigen bemannten Luftverkehr nämlich durchaus der Fall. Und die Strafen sind im allgemeinen deutlich höher, als bei Verstößen im Straßenverkehr (weil eben auch Folgen ggf. deutlich gravierender sein können).

Spartacus
 

klaus06

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und zweitens sicher sein können, dass Regelverletzungen auch entsprechend verfolgt werden. Das ist im bisherigen bemannten Luftverkehr nämlich durchaus der Fall. Und die Strafen sind im allgemeinen deutlich höher, als bei Verstößen im Straßenverkehr (weil eben auch Folgen ggf. deutlich gravierender sein können).
Spartacus
Den erste Teil des Satzes finde ich gut, aber sicher nur nach einem Unfall, wenn gekennzeichnetes Fluggerät beteiligt war. Den zweiten Satz kann ich nicht nachvollziehen. Im Straßenverkehr passiert wesentlich mehr als mit den Fluggeräten.
 
Spartacus

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Den erste Teil des Satzes finde ich gut, aber sicher nur nach einem Unfall, wenn gekennzeichnetes Fluggerät beteiligt war. Den zweiten Satz kann ich nicht nachvollziehen. Im Straßenverkehr passiert wesentlich mehr als mit den Fluggeräten.
In absoluten Zahlen gibt es sicher mehr Unfälle im Straßen- als im Luftverkehr (auch wenn ein abgestürzter 2-Personen-Heli noch in der Tagesschau gemeldet wird, die vielen Autounfall-Opfer vom gleichen Tag aber nicht). Dennoch sind bei Verstößen in der Luft meist direkt Straftaten statt Ordnungswidrigkeiten begangen, und die Strafen dann auch entsprechend hoch.
Eine Luftraumverletzung kann - selbst wenn sie keine sicherheitsrelevanten Folgen hat - schon mehrere hundert Euro kosten (ist einem Vereinskollegen bereits passiert).
Und wer - ohne Freigaben - einen Linienflieger zum Ausweichen zwingt, riskiert mehrere tausend Euro, Lizenzverlust, Strafverfahren, ... je nach Schwere des Vorfalls.
Das war auch schon vor dem 11.9.2001 so, weil man Ereignisse wie bei Überlingen (und einige andere Vorfälle) nicht noch einmal erleben möchte. Entsprechend hart wird ggf. auch verfolgt.

Ich habe das bereits an anderer Stelle gesagt: Grundsätzlich ist die regelkonforme Nutzung des Luftraums frei. Willkommen Multicopter. Das Problem ist aus meiner Sicht, dass erstens die Regelkenntnis (und manchmal sogar die Kenntnis über das Vorhandensein von Regeln) bei vielen Multicopterpiloten noch fehlt, und dass zweitens eine Verfolgung von Regelverstößen von Multicoptern vergleichsweise schwierig bis unmöglich ist, was zu einer gewissen - vielleicht auch nur gefühlten - "Ungerechtigkeit" im System Luftfahrt führt (abgesehen vom absoluten Ressourcenmangel der zuständigen Behörden).

Die neue Verordnung ist ein Schritt in die Richtung zur Behebung dieses Ungleichgewichts. Der nächste Schritt wird spätestens folgen, wenn mal ein echter "Dronestrike" mit Todesfolge passiert und Pilot und Halter des Multicopters nicht ermittelt werden können. Ich hoffe, dass es nie so weit kommen muss.

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Michael aus G.

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"Ach, pauschale Rundumschläge auf "das große Ganze" sind jetzt subtil?"
"Mag sein. Hat aber mit dem Thema hier nix zu tun."
"Du verallgemeinerst wieder einmal unzulässig."
Danke erstmal für die große Menge Text die du mir gewidmest hast. Auch für deine freundlichen Anmerkungen.

Die meisten Nutzer von Multicoptern sind aber weder Piloten noch "traditionelle" Modellflieger. Die sollten mit der jetzigen Form der Drohnenverordnung sehr zufrieden sein.
Oh, danke. Aber unseren Zufriedenheitsgrad bestimmen wir selber.

Immerhin sind bisher weder Registrierungspflicht (die hätte ich mir noch gewünscht, um bei einem Unfall mit einem Multicopter auch dessen Besitzer ausfindig machen zu können) noch theoretische oder praktische Ausbildungen und Prüfungen vorgeschrieben (die für alle bemannten Luftfahrzeuge sehr wohl vorgeschrieben sind).
Was wohl am größeren Schadenspotential und Unfallwahrscheinlichkeit liegt. Bis jetzt gibts ja noch nicht einmal genügend "Beinaheunfälle" mit Multicoptern (60 für 2016 bei 400.000 verkaufter Copter im selben Zeitraum).

Zwei Szenarien als Beispiele:
  • Vor einiger Zeit ist mal eine "Drohne" auf den Mittelstreifen der A2 gestürzt. Ein paar Meter weiter rechts oder links, und sie hätte ein Auto zum Ausweichen/Bremsen nötigen und damit einen Unfall herbeiführen können.
  • Auch wenn vermutlich das Triebwerk eines Verkehrsflugzeugs einen Multicopter einfach nur in kleinen Stücken wieder ausspuckt, muss das noch lange nicht für den Propeller eines Motorseglers oder den Heckrotor bzw. die Kabine eines Hubschraubers gelten. Google mal nach Bildern "Birdstrike Helicopter"; wenn schon ein Vogel solchen Schaden anrichten kann, dann auch mancher Multicopter
Ok, folgen wir mal deinem Argumentationsmuster. Fazit: Private Fliegerei verbieten???

  • Ein einmotoriges Sportflugzeug ist gestern Nachmittag beim Landeanflug auf den Flughafen Tempelhof (ja ich weis, schon älter) gegen ein Haus geprallt und dann in einem Hinterhof an der Neuköllner Karl-Marx-Straße in Flammen aufgegangen. Die beiden Insassen der "Beechcraft 36" waren sofort tot. Die Trümmer der Maschine stürzten auf eine Laube, innerhalb von Sekunden stand die Unglücksstelle in Flammen. Bewohner kamen nicht zu Schaden, weil die Wohnungen in dem Altbau leer standen. Mai 2001 "Nicht vorstellbar, was passiert wäre, wenn die Maschine ins Vorderhaus an der Karl-Marx-Straße gestürzt wäre". Wäre das Flugzeug nur 50 Meter früher abgestürzt, hätte sich auf der belebten Haupteinkaufsstraße des Bezirks eine Katastrophe ereignet.
  • Ein Flugzeug ist auf einer kalifornischen Autobahn notgelandet und dabei in einen Wagen gekracht. Ein Insasse starb. Dass die Bruchlandung genau an dieser Stelle geschah, ist ein seltsamer Zufall. „Das Flugzeug ging komplett in den Kofferraum und schob die Heckstoßstange fast bis zum Rücksitz“, sagte Feuerwehrsprecher John Buchanan. Gleiches Flugzeug musste dort schon einmal notlanden. April 2016
Natürlich nicht. Und ja, der Luftraum muss immer wieder entsprechend neu reguliert werden. Ich halte nur die Mittel nicht für sehr förderlich, sehr lobbyistisch und separatistisch geprägt, wenig Sachkunde was die neue Technologie betrifft.
 

n/a

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Ein Extrablatt zum Thema Änderungen in der LuftVO vom DAeC

Die Problemfelder, die durch die neue LuftVO aufgetreten sind, werden zwischen dem Deutschen Aero Club (DAeC) und Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) kontinuierlich besprochen.

Modellflug-im-DAeC - Ein Extrablatt zum Thema Änderungen in der LuftVO

Da auf Geländen OHNE Aufstiegsgenehmigung bereits jetzt der Kenntnisnachweises für Flüge über 100 Meter notwendig ist, hat der DAeC nachgefragt, welche Flugscheine bereits als Kenntnisnachweis gelten. Darauf kam eine sehr ausführliche Rückmeldung aus dem BMVI, dort abgestimmt mit dem Rechtsreferat.

Zur Frage des 100-Meter-Abstands zu Menschenansammlungen kam aus dem BMVI ebenfalls eine Stellungnahme, aber nur für Fluggelände MIT einer Aufstiegsgenehmigung. Für Fluggelände OHNE Aufstiegsgenehmigung wird derzeit ein Antrag nach § 21b Absatz 3 bei der zuständigen Behörde gefordert. Hier ist der DAeC mit dem BMVI z.B. wegen der vielen Wettbewerbe noch in intensiven Gesprächen.

Die ausführlichen Stellungnahmen des BMVI zu diesen Problemkreisen finden sich hier: (pdf 2 Seiten zum download)
http://www.modellflugimdaec.de/images/buko/aktuelles/BuKoMF_Extrablatt_03-2017.pdf

Gruß Rolf
 
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Zur Frage des 100-Meter-Abstands zu Menschenansammlungen kam aus dem BMVI ebenfalls eine Stellungnahme, aber nur für Fluggelände MIT einer Aufstiegsgenehmigung. Für Fluggelände OHNE Aufstiegsgenehmigung wird derzeit ein Antrag nach § 21b Absatz 3 bei der zuständigen Behörde gefordert. Hier ist der DAeC mit dem BMVI z.B. wegen der vielen Wettbewerbe noch in intensiven Gesprächen.

Gruß Rolf
In der Presseerklärung des DMFV klingt es etwas großzügiger. Die Frage wurde auch vom BMVI beantwortet.

100 Meter seitlicher Abstand gilt nicht auf Modellflugplätzen - DMFV
 
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Die Freude über die neue Drohnen-VO ist ja überall groß. Sogar die gewerblichen Nutzer sind anscheinend hocherfreut und schreiben sogar Dankesbriefe an den Minister.:evil:

Neue Drohnen-Verordnung: „Grenzt an Berufsverbot für gewerbliche Piloten“ | Bayern
Och, ich habe für die gewerblichen Drohnenpiloten dieser Art nur begrenzt Verständnis. Vor allem nicht, wenn man die Vorschriften sieht, die ein Hubschrauberunternehmen für die gleichen Dienstleistungen einhalten muss. Wenn man sich das mal im Einzelnen anschaut:
Unser größtes Problem ist die Genehmigung der Grundstückseigentümer
Aha, da man also bisher einfach ohne Genehmigung alles überflogen, was irgendwie "im Weg" war. Wie nett.
„Bei Aufträgen in München, wo wir etwa Baustellen filmen, ist es unmöglich, alle Genehmigungen für die Nachbargrundstücke einzuholen.“ Oft lasse sich nicht einmal herausfinden, wer der Grundstückseigentümer ist.
Achso, man hat keine Lust, sich mal als berechtigter Interessent beim Katasteramt eintragen und damit auch Zugriff auf die Eigentumsinformationen von Grundstücken zu bekommen? Oder man interessiert sich schlicht nicht für Bürokratie und will "einfach nur" Geld verdienen? Oder man hat einfach keine Lust, sich mit "Papierkram" zu belasten? Böse Verwaltung aber auch.
„Wir inspizieren für unsere Auftraggeber Solarfelder und suchen aus der Luft per Wärmekamera nach defekten Zellen“, sagt Vogl. Diese Solaranlagen stehen oft in der Nähe von Bundesstraßen und Industriegebieten. Dort gilt aber seit der Neuregelung ein Mindestabstand von 100 Metern. Um die Drohne trotzdem steigen zu lassen, braucht Vogl eine Ausnahmegenehmigung. „Die zu bekommen, kann aber dauern. Und bei einer defekten Zelle muss es schnell gehen.“
Gleiches gilt auch für Hubschrauberunternehmen: Sondergenehmigungen, Vorschriften. Da ist NICHTS neu - nur für die Copterpiloten scheint es das zu sein.
Irgendwo habe ich es schon erwähnt: Die Luftfahrt und insbesondere die Luftarbeit (bisher eben vorwiegend mit Hubschraubern) ist seit Jahrzehnten ausgiebigst geregelt.
Mir leuchtet zwar ein, dass ein abstürzender Multicopter mit z.B. 7kg weniger Schadenspotential hat, als ein Heli mit z.B. 3,8t, aber es sollte im Bereich der Luftarbeit für alle die gleiche Regelung gelten.
Nix dagegen, wenn auch für Hubschrauberunternehmen das Ganze einfacher würde... (nein, ich arbeite nicht in/für ein solches und bin auch an keinem beteiligt).
...,Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands der Copter-Piloten, ...
"Die" haben also auch einen eigenen Berufsverband. Anstatt sich in der AOPA oder zumindest dem DULV oder DAeC mit zu organisieren und gemeinsam mit anderen Luftfahrtteilnehmern für praktikable Regulierung zu kämpfen, separiert man sich weiter.
Das ist leider ein Phänomen, das in der Luffahrt häufiger zu beobachten ist: Airliner gegen Segelflieger gegen Ballonfahrer gegen Hubschrauber gegen Kleinflugzeuge gegen Ultraleichte und jetzt auch noch gegen Multicopter.
Und so lange die Nutzer des Luftraums nicht einheitlich auftreten, haben die Behörden leider leichtes Spiel...

Schade

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Michael aus G.

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Aha, da man also bisher einfach ohne Genehmigung alles überflogen, was irgendwie "im Weg" war. Wie nett.
Mir war nicht bewusst, daß Privatpiloten vorher Grundstückseigentümer um Überflugs- bzw. Fotographieerlaubnis fragen... :blink:

"Die" haben also auch einen eigenen Berufsverband. Anstatt sich in der AOPA oder zumindest dem DULV oder DAeC mit zu organisieren und gemeinsam mit anderen Luftfahrtteilnehmern für praktikable Regulierung zu kämpfen, separiert man sich weiter.
Tja, wer hat wohl mit der Separierung angefangen?! Einen eigenen Dachverband zu gründen war die logische Konsequenz, da man woanders nicht ernst genommen wurde. :thumbsup:
 
Spartacus

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Mir war nicht bewusst, daß Privatpiloten vorher Grundstückseigentümer um Überflugs- bzw. Fotographieerlaubnis fragen... :blink:
Wenn sie in 30m Höhe über das Dorf kreisen, dann war das entweder vorher beantragt und genehmigt, oder aber verboten (Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhen ohne flugbetrieblichen Grund, ...). In 2000ft gehört der Luftraum üblicherweise nicht mehr zum Grundstück (da gab's meines Wissens sogar mal einen Gerichtsstreit drüber, aber ich erinnere mich nicht mehr an die genauen Inhalte)
Tja, wer hat wohl mit der Separierung angefangen?! Einen eigenen Dachverband zu gründen war die logische Konsequenz, da man woanders nicht ernst genommen wurde. :thumbsup:
Es spielt keine Rolle wer "angefangen" hat (schau halt nach den Gründungsjahren der jeweiligen Verbände). Das Thema Judäische Volksfront gegen Volksfront Judäas beschäftigt leider mehr Kapazität, als der "Kampf gegen die Römer".
Ja, auch die anderen Verbände bewegen sich da derzeit nicht, das weiß ich.

Spartaucs
 

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Drohne (Luna) bei Bundeswehr-Übung verschollen.


Drohne bei Bundeswehr-Übung verschollen

Es ist es zu einem "Link Loss" gekommen - und die Drohne hat sich aus Sicherheitsgründen dazu entschlossen, den Flug abzubrechen und sich an ihren Fallschirm zu hängen. "Eine normale Sicherheitslandung", so der Bataillonskommandeur Marc Dingler... :rolleyes1:

Gruß Rolf
 
Thema:

"Neue" Drohnenverordnung der Bundesregierung

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