"Neue" Drohnenverordnung der Bundesregierung

Diskutiere "Neue" Drohnenverordnung der Bundesregierung im Drohnen Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Mir wäre nicht bekannt, dass in den aktuellen Gesetzgebungsverfahren irgendwelche Pläne bestehen, Verkauf oder Besitz von Drohnen in irgend einer...
_Michael

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Space Cadet
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Vielleicht sollte man in Deutschland, wie von mir schon vorgeschlagen, den Zoll aktiviere und keine Drohnen mehr in Land lassen, die nicht den noch auszuarbeitenden Vorgaben (z.B. verständlich lesbare Rechtsaufklärung) entsprechen.
Mir wäre nicht bekannt, dass in den aktuellen Gesetzgebungsverfahren irgendwelche Pläne bestehen, Verkauf oder Besitz von Drohnen in irgend einer Art einzuschränken oder zu reglementieren. Also fällt das mit dem Zoll, auch auf lange Frist, schon mal flach.

Und es muss einfach mal wieder festgehalten werden: Wir haben in D-A-CH kein Drohnenproblem. Es gab einzelne Zwischenfälle, aber das ist nichts im Verhältnis zu den Fremd- und Eigenschäden, die z.B. durch die Hobbies Motorradfahren, Bergsteigen oder Skifahren entstehen. Und die Anzahl Hobby-Drohnen wird auch nicht dramatisch zunehmen, denn die allermeisten Leute, die sich für sowas begeistern lassen, besitzen mittlerweile eine Drohne.
 

n/a

Guest
Der Widerstand gegen die EASA wächst
Positives Gespräch mit BMVI - DMFV

> Besondere Bedeutung für den DMFV hat die Frage, wie sich die Bundesregierung im Europäischen Rat verhalten wird, wenn es um die Übertragung der Hoheitsrechte Deutschlands bezüglich der Regelungskompetenz für die unbemannte Luftfahrt unter 150 Kilogramm Abfluggewicht geht. Bisher hat die EU-Kommission – und damit die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) – kein Mandat für diesen Bereich. Sie kann somit momentan den Modellflug nicht regulieren. <


> Bezüglich der vorliegenden EASA-NPA bestand Konsens, dass diese deutlich über das Ziel einer Regelung mit Augenmaß hinausgeht. Sollte die EU-Kommission ein Mandat für den Bereich unter 150 Kilogramm erhalten, müsse hier deutlich vereinfacht werden. Weder für Behörden, noch für Piloten von Flugmodellen sei diese momentan anwendbar. Zwar gebe es bereits erste Ausnahmetatbestände, insbesondere für Verbands-und Vereinsmitglieder, es sei aber sinnvoller erst gar nicht in diesen Bereichen tätig zu werden. <


> Ebenfalls wurden die Pläne des Forschungsprojekts „SESAR“, die in einem ersten Schritt den „Unteren Luftraum“ bis 2019 sicherer machen möchte, kritisch diskutiert. Unter dem Namen „U-Space“ möchte man alle Drohnen registrieren, elektronisch identifizieren und mit Geo-Fencing ausstatten. Dass dies für viele Flugmodelle nicht oder nur sehr schwer realisierbar wäre, wurde von der Leitungsebene des BMVI und in der Politik aufgenommen. <


Gruß Rolf
 

klaus06

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Und es muss einfach mal wieder festgehalten werden: Wir haben in D-A-CH kein Drohnenproblem. Es gab einzelne Zwischenfälle, aber das ist nichts im Verhältnis zu den Fremd- und Eigenschäden, die z.B. durch die Hobbies Motorradfahren, Bergsteigen oder Skifahren entstehen. Und die Anzahl Hobby-Drohnen wird auch nicht dramatisch zunehmen, denn die allermeisten Leute, die sich für sowas begeistern lassen, besitzen mittlerweile eine Drohne.
Es richtig, wir haben kein Drohnenproblem!
Leider gibt es ein paar Stellen, die die Drohnen aber zum Problem hochstilisiert haben. Die Gründe dafür mögen auch Sicherheitsaspekte sein. Hauptsächlich geht es aber um die "Sicherheit" in dem Lauftraum, der für den gewerblichen Drohnenverkehr geschaffen werden soll.

Trotzdem wäre es nicht schlecht, wenn die Verkäufer, Importeure und Exporteure dazu verpflichtet werden würden, aufklärendes Material über die Grundregeln des Fliegens in Deutschland verpflichtend beilegen müssten. Der Flyer der Verkehrsministeriums wäre sicher ausreichend. Die neue DrohnenVO oder die neuen EU-Regeln werden Verstöße nicht verhindern und die Aufklärung von evtl. Straftaten oder OWI nicht sonderlich erleichtern. Die, die Regeln nicht interessieren, werden auch keine Anschrift anbringen. Kontrollen durch wem auch immer werden sicher nicht oder nur sehr seltenst stattfinden.
 
Chopper80

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Nicht nur die Militärflieger nutzen legal den Luftraum unter 500 Fuß GND, auch die zivilen Rettungsflieger ( HEMS ) dürfen ganz legal bei Wolkenuntergrenzen von 300 Fuß GND fliegen. Somit liegt die Flughöhe noch etwas darunter.

C80
 
Spartacus

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Nicht nur die Militärflieger nutzen legal den Luftraum unter 500 Fuß GND, auch die zivilen Rettungsflieger ( HEMS ) dürfen ganz legal bei Wolkenuntergrenzen von 300 Fuß GND fliegen. Somit liegt die Flughöhe noch etwas darunter.

C80
Insbesondere zivile Helis verdienen ihr Geld auch häufig unterhalb von 500 Fuß:
- Streu/Sprüh/Defrost-Flüge im Weinbau
- Schneeräumen von Dächern
- Leitungskontrollen
- Pipelinkontrollen
- Baumschnitt-Arbeiten
- Lastenversetzung (Holz, Weihnachtsbäume, Klimaanlagen, Windkraftanlagen, Antennen auf Hochhäusern, ...)
- Rundflüge von Firmengeländen bei Tagen der offenen Tür (also zumindest für Start und Landung geht's da unter 500ft GND)
...
Dafür haben die Operatoren auch entsprechende Erlaubnisse der zuständigen Behörden

Und darüber hinaus wird in der zivilen Hubschrauberpilotenausbildung (incl. Prüfung) auch sehr häufig außerhalb von Flugplätzen in niedrigen Flughöhen geübt. Die FIs/FEs/TREs bzw. ATOs haben ebenfalls die dafür erforderlichen Erlaubnisse.

Und für all das gibt es keine langfristig vorher festlegbaren Gebiete oder Routen. Das wird jeweils auf Anforderung vorbereitet und durchgeführt. Und NOTAMs werden dafür üblicherweise nicht veröffentlicht (kann aber auch geschehen).

Spartacus
 
Intrepid

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Drohnen-Nachtflug-Berechtigung, wo macht man die :wink2:
 

klaus06

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Gefährliche Hobby-Drohnen: Deutsche Flugsicherung bringt Wegweiser für Drohnen-Piloten
Zitate von hier:
Gefährliche Hobby-Drohnen: Deutsche Flugsicherung bringt Wegweiser für Drohnen-Piloten
> Er war noch in 1700 Metern Höhe, als er beinahe mit dem Quadrocopter zusammenstieß. Wäre die Drohne in eines der Triebwerke geraten, hätte das einen Brand auslösen können.<

Eine Drohne in 1700 Metern Höhe im Landeanflug auf München...
Das Thema gab es in 2016 hier schon
Drohne in 1.700 Meter Höhe gefährdet Landeanflug auf München

> 2016 verzeichnete die Deutsche Flugsicherung (DFS) 64 gefährliche Annäherungen von Drohnen an Flugzeuge...<
Was die 64 DFS Annäherungen betrifft, es handelt sich um sogenannte SICHTUNGEN.

Gesetzwidrig ist das alle mal, da hilft auch die App der DFS nicht genauso wenig wie die (neue) Verwirrende Gesetzeslage...

Verwirrende Gesetzeslage
...welche der Herr Dobrindt geschaffen hat.

> Die Gesetzeslage ist einigermaßen komplex. Nach der im April in Kraft getretenen neuen Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums gilt, dass jeder, dessen Drohne schwerer als 250 Gramm ist, an ihr eine Plakette mit dem Namen des Besitzers anbringen muss. Ist die Drohne schwerer als zwei Kilogramm, braucht der Pilot ab 1. Oktober zudem einen Kenntnisnachweis – einen "Drohnenführerschein". Den stellen Institutionen aus, die das Luftfahrt-Bundesamt dazu akkreditiert hat. Bis jetzt haben aber gerade mal drei Firmen deutschlandweit die Zulassung erhalten. Dort dürfte es also einiges Gedränge geben – oder die Hobbypiloten fliegen ab Oktober unerlaubt.<

Hier die erwähnten drei (akkreditierten) Firmen welche angeblich befugt sind einen "Dohnenführeschein/Kenntnissnachweis" auszustellen...
Luftfahrt Bundesamt - Homepage - Liste der vom LBA nach § 21d Luftverkehrs-Ordnung anerkannten Stellen
...wobei völlig unklar ist welche Kenntnisse gefordert werden...und auf welchem Wege dieser Nachweis erlangt werden kann. Der Herr Dobrindt meint sich nicht mehr darum kümmern zu müssen und hat das Thema nun dem LBA zugeschoben, die "dürfen" jetzt den Mist vom BMVI ausbaden.

Alexander Dobrindt--> Schrill sind nur noch seine Sakkos

Alexander Dobrindt: Schrill sind nur noch seine Sakkos
von Manfred Schäfers und Timo Kotowski 15. 07. 2017

Gruß Rolf
 
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n/a

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Kennzeichnungspflicht/Modellflugschilder
Die seit April 2017 gesetzlich geforderten (feuerfesten ) Schilder gibt es hier:
Edelstahl 0.3mm dick Schmelzpunkt 1500° C

Modellflugschilder

Gruß Rolf
 

n/a

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"Dohnenführeschein/Kenntnissnachweis"

Es gibt 2 verschiedene Kenntnisnachweise:
- §21d: gewerblicher Drohneneinsatz
- §21e: Modellflug

Den, für Modellflug nach § 21e, gibt es derzeit nicht...

Liste der vom LBA nach § 21d Luftverkehrs-Ordnung anerkannten Stellen
(sortiert nach Zulassungsnummern)
Zulassungsnr. Name Anschrift
DE.AST.001 UAVDACH-Services UG Schiesserweg 10
88682 Salem
DE.AST.012 Kopter-Profi GmbH Hauptstraße 23
38539 Müden
DE.AST.016 A.Scholz-Kopterzentrale Ingenieurbüro & Drohnentechnik Seilerstr. 15b
30171 Hannover
DE.AST.022 Klaus Dannöhl Lammer Heide 173
38116 Braunschweig
DE.AST.023 Peter Otrzonsek Lortzingstraße 4
37574 Einbeck
DE.AST.026 Ralf Edgar Spoerer Schwartenseekamp 9
22880 Wedel
Stand: 26.07.2017

von hier:
Luftfahrt Bundesamt - Homepage - Liste der vom LBA nach § 21d Luftverkehrs-Ordnung anerkannten Stellen

Gruß Rolf
 

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Postchef Frank Appel fordert Nummernschild für Drohnen
Bald eine Million Drohnen gibt es in Deutschland - und keine "klaren, staatlichen Regeln", kritisiert Postchef Frank Appel. Seine Lösung: Nummernschilder und Führerscheine für die unbemannten Flugkörper
Postchef fordert Nummernschild und Führerscheine für Drohnen

> "Wichtig ist, dass wir zeitnah klare staatliche Regeln für den Einsatz von Drohnen bekommen. Dazu gehört ein Nummernschild wie beim Auto, damit die Drohnen jederzeit identifizierbar sind", sagte der Manager der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung". Für den Betrieb der Flugobjekte sollte zudem eine Lizenz wie ein Führerschein Pflicht sein. <

Kopter müssen ab 1.10. gekennzeichnet werden und ein Kenntnisnachweis (eine Prüfung) muss ebenso nachgewiesen werden. Es gibt auch schon immer eine Versicherungspflicht.

Der Herr Frank Appel bezeugt hier seine Unfähigkeit Gesetzestexte lesen zu können...:crying:

Gruß Rolf
 
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klaus06

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Hurra, ich habe eine Bescheinigung zum Nachweis der Kenntnisse zum Betrieb von Flugmodellen gemäß § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 der Luftverkehrs-Ordnung. War ein "schweres Stück Arbeit". Leider gibt es das Teil nicht im Scheckkartenformat.
 

n/a

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Kenntnisnachweis online verfügbar.
Ab dem 01. Oktober 2017 ist gemäß der Luftverkehrsordnung (LuftVO) in bestimmten Fällen ein Kenntnisnachweis vorgeschrieben.


Den, für Modellflug nach § 21e, gibt es nun online
beim DAEC
Kenntnisnachweis - Deutscher Aero Club

und beim DMFV
https://kenntnisnachweisonline.dmfv.aero/

Kostet 25€ + Mwst und ist befristet auf 5 Jahre.
Bewerber müssen gemäß § 21e Abs. 2 LuftVO das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Gruß Rolf

PS...
Es gibt 2 verschiedene Kenntnisnachweise:
- §21d: gewerblicher Drohneneinsatz Luftfahrt Bundesamt - Homepage - Liste der vom LBA nach § 21d Luftverkehrs-Ordnung anerkannten Stellen
- §21e: Modellflug
 
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NPA 2017-05 vom DAeC kommentiert
Quelle:
EASA Prototype Regulations - Seite 17

>Die Kommentierung zur NPA 2017-05 der Bundeskommission (BUKO) Modellflug ist jetzt an die EMFU gegangen und wird in die umfassende Kommentierung der EMFU, der Vertretung des europäischen Modellflugs eingehen. Dazu hatten sich Mitglieder der BUKO vor wenigen Wochen auf der Wasserkuppe im Museum getroffen, die Inhalte besprochen und abgestimmt. Es folgte noch eine Telefonkonferenz mit Vertretern der anderen Luftsportsparten im DAeC zur Abstimmung der Kommentierung der personentragenden Luftsportler im DAeC zur NPA 2017-05 und dem Modellflug im DAeC.
Ziel der EMFU und des DAeC ist es, eine Rückdeligierung des Modellflugs in nationales Recht durch die EASA zu erreichen und damit eine weitgehende Regelungskompetenz der nationalen Modellflugverbände . Dies ist in der NPA 2017-05 in den §12 und 14 sowie in den Regeln der Specific Category der NPA auch schon vorgesehen.
Die Kommentierung der EMFU wird an die EASA als die zentrale Stellungnahme seiner Mitglieder und somit des europäischen Modellflugs weitergeleitet werden.<
 

Michael aus G.

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Kenntnisnachweis - Deutscher Aero Club

Mit einem selbst erklärenden Online-Tool bietet der Deutsche Modellflieger Verband allen Modellfliegern die Möglichkeit, den Kenntnisnachweis mit wenigen Mausklicks zu erwerben: schnell, sicher, sorgenfrei.

Damit ist ja die Sicherheit am deutschen Himmel ja gewährleistet... :thumbsup:
 
F-16

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Hach, geil, ein online auszufüllender Kenntnisnachweis. Ist wahrscheinlich so als hätte man früher die Mathearbeit zu Hause schreiben können und dafür vier Stunden Zeit. Gut, wer es ausfüllt ist gezwungen sich mit den Themen zu beschäftigen und hat damit von den Dingen zumindest schonmal was gehört. Die Frage ist nur, wie erlangen die, die die Dinger in China oder im Lottoladen kaufen, Kenntnis vom Kenntnisnachweis?
 
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