"Tiger" verlor Triebwerksklappen
Neue Erkenntnisse zum Absturz des "Tiger"-Kampfhubschraubers in Mali: Nach SPIEGEL-Informationen hat der Unglücks-Helikopter vor dem Crash Teile des Triebwerks verloren.
14.10.17
Tödlicher Absturz in Mali: "Tiger" verlor Triebwerksklappen - SPIEGEL ONLINE - Politik
Nach dem tödlichen Absturz eines "Tiger"-Kampfhubschraubers in
Mali Ende Juli hat die Bundeswehr für Flüge mit dem gleichen Helikoptertyp nach SPIEGEL-Informationen eine weitere Sicherheitswarnung erlassen.
In der "Vordringlichen Technischen Anweisung" des Luftfahrtamts der Bundeswehr werden jetzt strenge Kontrollen der Wartungsklappen an beiden Triebwerken vor und nach jedem Flug angeordnet.
Zuvor hatte die Bundeswehr in der malischen Wüste nach SPIEGEL-Informationen in mehreren Kilometern Entfernung von der Absturzstelle Teile der Triebwerksverkleidung der Unglücksmaschine gefunden. Diese könnten sich gelöst und während des Sturzflugs den Rotor beschädigt haben.
In der Anweisung heißt es dazu, Piloten und Techniker müssten für das Risiko von losen Klappen als "möglichen beitragenden Faktor auf das Unfallgeschehen" sensibilisiert werden.
Offenbar ist also ein Zusammenhang mit dem Absturz, bei dem beide Piloten ums Leben kamen, durchaus möglich.
Bisher hatte die
Bundeswehr eine Fehlfunktion des Autopiloten als zentrale Ursache für den plötzlichen Sturzflug aus 500 Metern vermutet. Demnach könnte das Automatik-System den Helikopter steil nach unten gesteuert haben. Dieser Spur geht auch der Hersteller Airbus nach.
Airbus und die Bundeswehr hatten nach dem Unfall eine Warnung an alle Piloten herausgegeben, den Autopiloten nicht in Gebieten mit thermischen Turbulenzen einzusetzen und zu jeder Zeit die Hände an den Steuerknüppeln zu lassen, um bei möglichen Fehlfunktionen einzugreifen.
Obwohl die Absturzursache bislang nicht ganz aufgeklärt ist, hat das Heer die Wiederaufnahme des "Tiger"-Flugbetriebs mit Auflagen genehmigt. Zu der internen Warnung wollte sich die Bundeswehr trotz mehrfacher Nachfragen nicht äußern, da diese als Verschlusssache eingestuft sei.