Einschränkungen Drohnen und Modellbauflugzeuge ab 0.5kg, Schweiz

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Grimmi

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Viel Platz bleibt da für Schweizer Drohnenbesitzer nicht mehr :FFEEK:

Und das nachdem die meisten Besitzer sich wohl jeweils neue Drohnen zu Weihnachten angeschafft haben ... :rolleyes:

KARTE mit Einschränkungsgebieten

Neue Karte zeigt Einschränkungen für Drohnen und Modellflugzeuge

Bern, 13.12.2016 - Die Zahl ferngesteuerter Multikopter hat in den letzten Jahren stark zugenommen, da sie leicht erhältlich und einfach zu bedienen sind. Vielen Betreibern solcher Drohnen ist aber nicht bewusst, dass sie mit ihren Modellen die Luftfahrt gefährden können, wenn sie in der Nähe von Flugplätzen fliegen. Die neue interaktive Drohnenkarte des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL zeigt, wo Einschränkungen und Verbote existieren. Die Karte kann auch in der App „Swiss Map Mobile“ angezeigt werden.

Ferngesteuerte Multikopter haben in den letzten Jahren einen eigentlichen Boom erlebt. Solche Drohnen sind nicht nur im Fachhandel erhältlich, sondern können auch in Kaufhäusern oder über den Internethandel erworben werden. Vielen Käufern fehlt das Bewusstsein, dass sie mit ihren Drohnen die bemannte Luftfahrt gefährden können. So gab es in diesem Jahr bereits zwei Meldungen von Linienpiloten, die im Anflug auf Basel bzw. auf Zürich in unmittelbarer Nähe ihres Passagierflugzeuges eine Drohne bemerkten.

Das Gesetz schreibt unter anderem vor, dass ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge nicht in einem Umkreis von fünf Kilometern von einem Flugplatz betrieben werden dürfen. Für eine Ausnahmebewilligung muss die Flugverkehrsleitstelle des Flugplatzes oder bei kleineren Plätzen der Flugplatzhalter angefragt werden. Rund um Flughäfen und Flugplätze mit einer Flugverkehrskontrolle gibt es zudem sogenannte Kontrollzonen, die teilweise weit über den Fünf-Kilometer-Radius hinausgehen. In solchen Zonen darf ohne Bewilligung eine Höhe von 150 Meter über Grund nicht überstiegen werden.

Mit der neuen Drohnenkarte des BAZL kann nun genau festgestellt werden, wo der Betrieb eines Modellflugzeuges oder einer Drohne ohne räumliche Einschränkung erfolgen kann. Falls ein Einsatz einer Drohne innerhalb der Verbotszone nötig ist, beispielsweise für Filmaufnahmen, kann die Bewilligungsstelle auf der Karte eruiert werden. Die Karte kann im Browser über „map.aviation.admin.ch“ und in der App „Swiss Map Mobile“ betrachtet werden, die in Zusammenarbeit mit swisstopo geschaffen wurde. Mit der App lässt sich zudem der eigene Standort dank GPS-Lokalisierung des mobilen Gerätes genau eruieren.

Adresse für Rückfragen

Für Medienschaffende:
Kommunikation BAZL
Telefon: 058 464 23 35

Herausgeber

Bundesamt für Zivilluftfahrt
http://www.bazl.admin.ch
Und nein, ich habe keine. Nur stets ne Steinschleuder dabei falls mal meine Privatsphäre gestört wird :loyal:
 
AMeyer76

AMeyer76

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Erstmal vernünftig, sehe aber Probleme wenn der Papa mit Sohnemann die Drohne zum Test im Garten 10 Meter steigen lässt, obwohl in 3 km ein Flugplatz liegt. Dann dürften ziemlich viele demnächst hinter schwedischen Gardinen wohnen. Die Drachensteiger dürfen dann wohl weiter fleißig am Flugplatz ihre Drachen steigen lassen.
 

phantomas2f4

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Erstmal vernünftig, sehe aber Probleme wenn der Papa mit Sohnemann die Drohne zum Test im Garten 10 Meter steigen lässt, obwohl in 3 km ein Flugplatz liegt. Dann dürften ziemlich viele demnächst hinter schwedischen Gardinen wohnen. Die Drachensteiger dürfen dann wohl weiter fleißig am Flugplatz ihre Drachen steigen lassen.
Warum auch nicht, die haben das Fluggerät doch an der Leine......aber auch hier gelten einschlägige Bestimmungen ( Leinenlänge, max. Höhe etc.) !!

Klaus
 

Lubeo

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Grimmi,
auf der Karte fehlen noch die Wildtierschutzgebiete über die ebenfalls nicht tief geflogen weden darf (gibt eine kräftige Busse). (Link gelaut von Drohnenverband) Und selbst dieser ist nicht vollständig. Der Nationalpark und weiter Schutzgebiete sowie Wohngebiete fehlen.
 

Lubeo

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... da man seinen eigenen Beitrag nicht mehr ändern kann ...


Ein neuer Link wo auch die Landschaftsruhezohnen wie den Nationalpark eingezeichnet sind: > klick hier <
 
_Michael

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Erstmal vernünftig, sehe aber Probleme wenn der Papa mit Sohnemann die Drohne zum Test im Garten 10 Meter steigen lässt, obwohl in 3 km ein Flugplatz liegt. Dann dürften ziemlich viele demnächst hinter schwedischen Gardinen wohnen. Die Drachensteiger dürfen dann wohl weiter fleißig am Flugplatz ihre Drachen steigen lassen.
Die typischen Spielzeugdrohnen (< 200 CHF) sind in der Regel aber unter 500 Gramm und dürfen somit auch in Flugplatznähe geflogen werden. Meine Dromida Vista ist z.B. so gross wie ein Laptop und wiegt inkl. einfacher Kamera weniger als 200 Gramm. Für grössere Drohnen geht der Preis schon deutlich nach oben, weshalb sich das Problem von alleine in Grenzen halten dürfte.
 
innwolf

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Hallo,
als Barack Obama 2015 im Sommer bei Garmisch im Schloß Elmau war, da durften in einem riesigen Gebiet ab Südgrenze bis Mühldorf, fast Augsburg und Ingolstadt nichtmals 2€-Balsaholzwurfgleiter, kleine Uhus ohne Fernsteurung vom Spielplatzhügel oder von Fa. Günther die Gummimotormodelle mit max 20s Flugzeit gestartet werden.

Das Flugverbot wurde aber nicht gegen Spatzen, Raben, Milane und Reiher durchgesetzt....

http://www.modellflugsport-oberland.de/verbandsmitteilungen-details/flugverbotszonen-waehrend-g7-gipfel-2015.html?file=tl_files/2015/SUP VFR 05_15_16APR15_sig.pdf

http://www.modellflugsport-oberland.de/verbandsmitteilungen-details/flugverbotszonen-waehrend-g7-gipfel-2015.html?file=tl_files/2015/AIP SUP VFR 05-15_Luftraumsperrung G7-Gipfel_DFS.pdf

mit Karten!

Verboten war JEDER Modellflug!
 
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Letry1970

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Man kann aber auch wirklich alles übertreiben..

Ich bin ja mal gespannt, wie sich das ganze in DE entwickelt. Ich war im Sommer in den USA und dort in vielen National Parks, dort gab es ebenfalls harte Einschränkungen und so gut wie keine Möglichkeit legal seine Drohne steigen zu lassen..:crying:
 

klaus06

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Und wenn mal was daneben geht, z.B. der Drohne auf den Kopf einer Kirchenbesucherin fällt, das kostet es.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Drohnenpilot nun wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen. Der 20-Jährige ist zwei Jahre auf Bewährung. Zudem muss er eine Busse von 400 Franken und die Verfahrenskosten von rund 500 Franken bezahlen.

Frau verletzt – Drohnenpilot verurteilt
 
L29

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Abgangen ist gut..., ich halte eine Stinger für gefährlicher als ein ganzes Rudel "Drohnen", oder werden die Reaper-Drohnen abgeschossen?
 

Michael aus G.

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Und Sperrballone nicht vergessen... *dasZeuchwasdierauchenauchhabenwill*...:thumbup:
Aber so Typen die mit Kanonen auf Spatzen schießen wollen haben wir in good old germany auch. :biggrin:
 
Simon Maier

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klaus06

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Heise.de:
Schweiz übernimmt europäische Drohnen-Regelung

 
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Einschränkungen Drohnen und Modellbauflugzeuge ab 0.5kg, Schweiz

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