Der Unterstützungshubschrauber (UH) TIGER wird zur Aufklärung, als Begleitschutz und zur Bekämpfung von Bodenzielen aller Art, auch bei Nacht und eingeschränkter Sicht, eingesetzt.
Das Heer verfügt damit über einen der modernsten Hubschrauber, dessen Fähigkeitsprofil auch zukünftig zum Beispiel mit der für 2018 geplanten Einsatzprüfung des Lenkflugkörpers PARS 3LR erweitert wird.
Der Gesamtbestand der Bundeswehr beläuft sich derzeit auf 52 Systeme.
Dem Heer standen im betrachteten Zeitraum durchschnittlich 39 Systeme zur Verfügung. Insgesamt waren im Schnitt 12 Systeme einsatzbereit. Die materielle Einsatzbereitschaft betrug somit im Mittel 31%. Im Jahr 2018 wird die Serienfertigung mit Auslieferung weiterer vier Unterstützungshubschrauber abgeschlossen.
Derzeit befinden sich 4 Systeme im Rahmen der VN-Mission MINUSMA im Einsatz, wo das Waffensystem mit seinen Fähigkeiten die Operationsführung unterstützt.
Die Flotte konnte weiter auf zwei Bauzustände vereinheitlicht und das Inspektionssystem signifikant optimiert werden. Die Versorgung mit Ersatz- und Austauschteilen kann zu 90% zeitgerecht sichergestellt werden. Einzelne Engpassmaterialien hemmen derzeit im Gegenzug eine weitere signifikante Steigerung der Einsatzbereitschaft.
Der UH TIGER ist ein nicht einsatzreifes Waffensystem. (…)
Nur durch die Bündelung aller Ressourcen und aufbauend auf die Erfahrungen des AFGHANISTAN-Einsatzes konnten 4 Systeme des Bauzustandes ASGARD F8 bereitgestellt und nach MALI verbracht werden.
Der tragische Absturz eines UH TIGER während einer Mission in MALI führte im Bereich der materiellen Einsatzbereitschaft zu einem deutlichen Einschnitt. Die Untersuchung aller Begleitumstände dauert weiterhin an.
Das Herstellen der Einsatzreife ist die Grundlage für eine verlässliche und strukturierte Ausbildungs-, Übungs- und Einsatzplanung des UH TIGER.
Der Einsatz MINUSMA kann mit UH TIGER sichergestellt werden. Die Bindung der Ressourcen im Einsatz führt zu einer Gefährdung der Durchhaltefähigkeit bei den qualifizierten Einsatzbesatzungen ab Mitte 2018. Daher ist die Rückverlegung – wie den Vereinten Nationen angezeigt – zwingend erforderlich.