Intrepid
Alien
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Wenn der Gerichtsvollzieher (den hast Du vergessen) ein Flugzeug betreten und/oder ein Startverbot aussprechen will, so benötigt er dazu die Luftaufsicht (hast Du auch vergessen). Das LBA und die Länder haben sogenannte Vorfeldinspektoren (hast Du auch vergessen), und die dürfen nach EU-Regularien aus technischen Gründen ein Luftfahrzeug am Boden halten, bis der Mangel behoben ist.Mitarbeiter des LBA dürfen ja nicht mal Klappen am Flugzeug zur Überprüfung öffnen. Das kann aber erzwungen werden. Über den Zoll ( Arbeitplatzkontrollen und Einhaltung der Vorschriften)
und der Bundespolizei (zB. Grounding).
Wie es mit Dir immer ist, Du hast viel gehört, nichts verstanden, wirfst alles durcheinander und schweifst vom Thema ab. Und das seltsame ist, Du nennst Dich auch noch "Unwissend" und machst das mit regelmäßiger Penetranz. Ich glaube dennoch, dass Du eine reale Person bist - verhältst Dich aber trollig.
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