Whisky Foxtrott
Testpilot
N'Abend "Alpha" [hier könnte nun Dein Vorname stehen],
ich schweife nun noch mehr vom Hauptthema ab. Aber ein Beispiel aus der Praxis. Ich war in einem Automobilwerk in der Qualitätskontrolle beschäftigt.
In diesem Werk gab es sehr strenge Regeln bezüglich 'Arbeitssicherheit' - 'Alkohol am Arbeitsplatz'. Wer diesbezüglich auffiel, bekam eine Belehrung + 6 Monate Abstufung und im Wiederholungsfall die Kündigung. (Bei nachgewiesener Alkoholerkrankung und freiwilliger Entzugsklinik Wiedereingliederung.)
In der Qualitätskontrolle gab es hingegen keine zweite Chance. Jedes geprüfte Teil wurde gestempelt. Gab es in der Weiterverarbeitung "Passungsprobleme", wurde die Zahl in der Prüfanweisung mit der Zahl der Stempelteile verglichen; war die Abweichung signifikant, konnte man drei Tage später "UB 40" beantragen.
Die Begründung war, dass es im Bereich der Qualitätskontrolle - die eben deswegen kostenintensiv der Produktion nachgeschaltet wurde um Produktfehler zu vermeiden - keine menschliche Toleranz gibt, wenn nachweislich geschludert wurde.
Wir wußten sehr genau, dass bei einem Produktionsstillstand, der aufgrund fehlerbehafteter Serie, die wegen zu geringem Prüfen nicht aufgefallen war, der Rausschmiß sicher war. Da konnten auch Betriebsrat/Gewerkschaft/gutmeinende Kollegen nichts daran ändern.
Fazit: Es wurde nicht geschludert!
Und um nun auf das Thema LH-Maintenance zurück zu kommen - selbst wenn es kein Vorsatz war, dürfte zumindest Schlamperei im Unspiel dabei gewesen sein. Und die darf es im Bereich Sicherheit schlichtweg nicht geben. Exempel statuiert!
ich schweife nun noch mehr vom Hauptthema ab. Aber ein Beispiel aus der Praxis. Ich war in einem Automobilwerk in der Qualitätskontrolle beschäftigt.
In diesem Werk gab es sehr strenge Regeln bezüglich 'Arbeitssicherheit' - 'Alkohol am Arbeitsplatz'. Wer diesbezüglich auffiel, bekam eine Belehrung + 6 Monate Abstufung und im Wiederholungsfall die Kündigung. (Bei nachgewiesener Alkoholerkrankung und freiwilliger Entzugsklinik Wiedereingliederung.)
In der Qualitätskontrolle gab es hingegen keine zweite Chance. Jedes geprüfte Teil wurde gestempelt. Gab es in der Weiterverarbeitung "Passungsprobleme", wurde die Zahl in der Prüfanweisung mit der Zahl der Stempelteile verglichen; war die Abweichung signifikant, konnte man drei Tage später "UB 40" beantragen.
Die Begründung war, dass es im Bereich der Qualitätskontrolle - die eben deswegen kostenintensiv der Produktion nachgeschaltet wurde um Produktfehler zu vermeiden - keine menschliche Toleranz gibt, wenn nachweislich geschludert wurde.
Wir wußten sehr genau, dass bei einem Produktionsstillstand, der aufgrund fehlerbehafteter Serie, die wegen zu geringem Prüfen nicht aufgefallen war, der Rausschmiß sicher war. Da konnten auch Betriebsrat/Gewerkschaft/gutmeinende Kollegen nichts daran ändern.
Fazit: Es wurde nicht geschludert!
Und um nun auf das Thema LH-Maintenance zurück zu kommen - selbst wenn es kein Vorsatz war, dürfte zumindest Schlamperei im Unspiel dabei gewesen sein. Und die darf es im Bereich Sicherheit schlichtweg nicht geben. Exempel statuiert!