15.06.2022 Flugzeug im Maisfeld notgelandet (Landkreis Oldenburg, Fuji FA 200)

Diskutiere 15.06.2022 Flugzeug im Maisfeld notgelandet (Landkreis Oldenburg, Fuji FA 200) im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Ja, und? Überlassen wir es ihnen.

Reselox

Flugschüler
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Die Behörde war vor Ort und alles ist da geklärt.
Und es war kein wir fliegen hin und schauen ob es passt. Es wurde vorher gecheckt.

Und es ist schon ein Problem vom Hersteller, wenn sie z.B. Sachen im Bordbuch vergessen einzutragen. Die Flieger sind alle alt und es kann sein das Jahre lang nichts passiert und es niemandem aufgefallen ist.

Und ja das mit Berufspilot bezog sich auf "die Kennzeichnung unter dem Namen". Ich dachte das wäre der Lizenzstatus.

Was ich nur sagen kann, jeder macht Fehler und es ziemlich arroganz zu sagen, dass man dem Piloten dies oder jenes entziehen muss oder hier eine Schulung braucht etc. , wenn man den genauen Sachverhalt nicht weiß.
Was die meisten gelesen haben sind Zeitungsausschnitte. Ein paar haben vlt auch die offiziellen Berichte gelesen.

Meine Intention war hier eigentlich nur die falschen Berichte aufzuklären und die Fliegerei sicherer zu machen, indem man nett und respektvoll kommuniziert.

Da hier aber ab und an gesagt wurde dass der Pilot sich ja hier und da entzieht etc, und man die Behörde einschalten muss, finde ich ziemlich unpassend. Keiner von Ihnen war vor Ort. Keiner von Ihnen weiß was abgelaufen ist. Keiner von Ihnen weiß was mit den Behörden geklärt wurde.


Ich werd mich jetzt nicht mehr zu Wort melden, da mir manche Aussagen hier ganz schön auf den Keks gehen.

Ich wünsche jedem hier ein sicheres fliegen und auf schöne Flüge! :)
Schönen Abend.
 

Adjuster

Flieger-Ass
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Ich habe noch nie gesehen, dass der Hersteller etwas ins Bordbuch schreibt.
 

Adjuster

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Warum schreibt er das dann nicht?
Er hat offensichtlich keine Ahnung was der Unterschied ist, will mir aber den Mund verbieten, weil ihm meine Meinung nicht passt.
 
The Duke

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Schon mal daran gedacht das die Behörde hier mitliest und tätig werden muss?
Wenn es, so wie du oben schreibst, eine Ordnungswidrigkeit ist, gilt das Opportunitätsprinzip, dann muss sie nicht tätig werden, sondern sie kann. Anders ist das bei Straftaten, wenn den Strafverfolgungsbehörden solche bekannt werden und sie nicht wie beispielsweise bei einer einfachen Körperverletzung oder Beleidigung ein Antragsdelikt sind, dann müssen diese auch ermitteln, das nennt man dann Legalitätsprinzip. Von daher ist das, was du hier schreibst, nicht ganz richtig.

Dann wurde hier bereits erwähnt, dass wir eigentlich froh sein können, dass sich jemand hinstellt und beschreibt, wie ein Ablauf eines zum Glück glimpflich ausgegangen Beinahe-Unfalls zugetragen hat. Wenn man dann als Benutzer in einem Forum (nicht als Mitarbeiter einer Luftaufsichtsbehörde oder der Staatsanwaltschaft!) wieder draufhaut, wird es solche wertvollen Beiträge in Zukunft nicht mehr geben und dann lernt keiner mehr von den Fehlern, sondern dann stirbt irgendwann mal jemand, weil er diese wertvollen Lessons Learned nirgendwo nachlesen konnte. Von daher fand ich den Hinweis auf Crew Ressource Management ganz sinnvoll.

Etwas anderes ist es, wenn man die Betroffenen oder Beteiligten fragt, warum sie denn Option A gewählt haben und nicht B, wenn das vielleicht der Grund für einen Unfall war. Und natürlich muss sich jemand, der sich hier äußert, auch kritischen Nachfragen stellen und kann nicht nur Applaus bekommen, aber die Drohung mit Behörden finde ich deutlich deplatziert.
 

Adjuster

Flieger-Ass
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Es ist eine OWI wenn man keine ausreichende Flugvorbereitung macht.
Dafür muss nichts weiter passieren.

Bei Gefährdung von z.B. Passagieren oder Dritten, ist man schnell bei schweren Eingriff in den Luftverkehr und das ist eine Straftat.
Da wird kein Sachbearbeiter von sich aus entschieden das es nur eine OWI ist, da er dann Gefahr läuft selber straffällig zu werden.
Das wird in jedem Fall beim Staatsanwalt landen und der kann das dann weiter verfolgen, oder es als OWI zurück and die Luftfahrtbehörde verweisen.
 
The Duke

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schweren Eingriff in den Luftverkehr
Das Delikt heißt „Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr“ (§ 315 StGB, in Deutschland). Wer andere darauf hinweist, dass es nicht Bordbuch heißt, sondern Flughandbuch, sollte auch hier genau sein. Bei diesem Paragraphen müssen sowohl Tathandlung als auch Eintritt der konkreten Gefahr vorsätzlich geschehen, wer fahrlässig seine Flugvorbereitung nicht ordentlich durchführt, handelt nicht vorsätzlich, weil er nicht absichtlich eine Notlandung durchführen will – das ist die Folge des fahrlässigen Verhaltens davor.

Nicht mit irgendwelchen Begriffen aus dem Recht um sich werfen, wenn sich damit nicht auskennt.

Das wird in jedem Fall beim Staatsanwalt landen und der kann das dann weiter verfolgen, oder es als OWI zurück and die Luftfahrtbehörde verweisen.
Ich weiß ja nicht, woher du deine Informationen nimmst, aber ein Staatsanwalt stuft eine Straftat nicht zu einer Ordnungswidrigkeit herunter. Er prüft, ob der Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt und dann verfolgt er sie, bewahrheiten sich die Verdachtsmomente, kommt es im besten Falle für den Betroffenen zu einem Strafbefehl, im schlimmsten Falle erhebt er Anklage vor dem Amtsgericht (oder bei schwerwiegenden Delikten vor dem Landgericht). Stellt er fest, dass keine Straftat vorliegt, dann stellt er das Verfahren ein.
 
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jackrabbit

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Das Delikt heißt „Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr“ (§ 315 StGB, in Deutschland).
Bei diesem Paragraphen müssen sowohl Tathandlung als auch Eintritt der konkreten Gefahr vorsätzlich geschehen, …
ich meine da irrst Du Dich, es ist kein Vorsatz notwendig. Nach Absatz (5) und (6) reicht Fahrlässigkeit.

Grüße
 
The Duke

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ich meine da irrst Du Dich, es ist kein Vorsatz notwendig. Nach Absatz (5) und (6) reicht Fahrlässigkeit.
Jein, auch beim Abs 5 ist eine vorsätzliche Tathandlung notwendig. Beim Abs 6 hast du recht. Soll aber jetzt keine fachliche juristische Diskussion werden, wir kennen die festgestellten Tatsachen ja nicht, sondern nur die Darstellung in den Medien und eines Beteiligten.
Grüße
 

Rob@LS3

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Guten Morgen,

mal kurz eine andere Frage. Einige teilten mit das die Haftpflichtversicherung für einen eventuellen Schaden dritter (zB. das Maisfeld) aufkommt. Wie sieht das nun aus falls wirklich einfach Spritmangel der Grund war? Ich kenne es vom KFZ das die Haftpflicht nicht immer greift (bei Vorsatz, Trunkenheitsfahrten etc.). Das wird doch sicher in der Fliegerei auch so sein?

Gruß Rob
 
_Michael

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mal kurz eine andere Frage. Einige teilten mit das die Haftpflichtversicherung für einen eventuellen Schaden dritter (zB. das Maisfeld) aufkommt. Wie sieht das nun aus falls wirklich einfach Spritmangel der Grund war? Ich kenne es vom KFZ das die Haftpflicht nicht immer greift (bei Vorsatz, Trunkenheitsfahrten etc.). Das wird doch sicher in der Fliegerei auch so sein?
Die Haftpflichtversicherung wird die Schäden gegenüber Dritten schon zahlen müssen, aber je nach Verschulden kann sie Regress auf den Piloten oder den Flugzeughersteller nehmen. Eine Haftpflichtversicherung versichert ja die Haft-Pflicht einer Person, und die entfällt auch bei grobfahrlässigem oder sogar vorsätzlichem Verhalten nicht. Die Idee einer (obligatorischen) Haftpflichtversicherung ist ja primär, die anderen zu schützen, und nicht den Verursacher selbst. Würde die Leistungspflicht der Versicherung bei grobfahrlässigem Verhalten entfallen, so wären ja die meisten Opfer von Rasern und Trunkenheitsfahrern finanziell ruiniert.
 
Intrepid

Intrepid

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... Ich kenne es vom KFZ das die Haftpflicht nicht immer greift (bei Vorsatz, Trunkenheitsfahrten etc.) ...
Hast Du mal ein konkretes Beispiel, wo ein Geschädigter leer ausging?
 

Adjuster

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Die Haftpflicht entschädigt den Geschädigten in jedem Fall, deswegen heißt sie ja so.
Allerdings wird sie den Piloten in Regress nehmen, wenn er Pflichtwidrig gehandelt haben sollte.
 

Rob@LS3

Sportflieger
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Hi,

sorry habe ich total falsch ausgedrückt. Das der Geschädigte seinen finanziellen Ausgleich erhält ist klar, ich meinte es so, das die Versicherung in Regress gehen wird beim Verursacher. Spritmangel (wenn jetzt zu wenig getankt worden wäre), wird ja sicher dann nicht als regulärer Haftpflichtfall abgewickelt.

Tatsächlich habe ich oft Versicherungen gehabt die erst nach etlichen Jahren vor Gericht gezahlt haben (Haftpflicht im PKW-Bereich), dort ist meist zuerst die eigene Kasko eingesprungen und hat dann wiederum die Versicherung des Verursachers in Regress genommen.
 

svenvt

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Guten Morgen,
eine spannende Diskusion ist hier zu lesen.

Definitiv war die Flugvorbereitung nicht optimal, wenn man wegen Treibstoffmangel auf den Acker muss....und es nicht an einem technischen Mangel (Leck) lag.
Gut, wenn es gut ausgeht. Ein guter Acker ist nicht schlechter als eine Graspiste. Für Segelflieger sind Aussenlandungen sicher kein "Notfall". Bei einem technischen Defekt muss man vielleicht auch mal auf den Acker.

In meiner PPL Ausbildung wurde sehr viel Wert auf die Treibstoffplanung gelegt. Nach Landung (auch bei Alternate) sollen noch für 30 Minuten Treibstoff ausfliegbar sein.

Allerdings sehe ich hier auch keinen Grund für die grosse Aufregung im Forum. Aus der zweiten Reihe heraus ist man besten falls Beobachter.

MfG
 
doerrminator

doerrminator

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Die Haftpflichtversicherung wird die Schäden gegenüber Dritten schon zahlen müssen, aber je nach Verschulden kann sie Regress auf den Piloten oder den Flugzeughersteller nehmen. Eine Haftpflichtversicherung versichert ja die Haft-Pflicht einer Person, und die entfällt auch bei grobfahrlässigem oder sogar vorsätzlichem Verhalten nicht. Die Idee einer (obligatorischen) Haftpflichtversicherung ist ja primär, die anderen zu schützen, und nicht den Verursacher selbst. Würde die Leistungspflicht der Versicherung bei grobfahrlässigem Verhalten entfallen, so wären ja die meisten Opfer von Rasern und Trunkenheitsfahrern finanziell ruiniert.
Wenn man denn eine Haftpflichtversicherung hat. Ich kenne mehrere Fälle, in den es zu einem Unfall kam, bei dem der Verursacher keinen Führerschein, betrunken und mit einem nicht versicherten Auto unterwegs war. Die geschädigten sahen da alt aus.
Aber wg. des Luftfahrtbezuges: Wer bzw. Wie wird den bei Luftfahrzeugen kontrolliert, ob da eine Versicherung besteht und ob der Pilot eine Berechtigung zum fliegen hat, bzw. ob seine Berechtigung ausreichend ist um das entsprechende Flugzeug zu führen?
 
Thema:

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