
The Duke
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Nein ist sie nicht, ein Gerichtsverfahren gegen Lubitz hat es wegen seines Todes nicht gegeben. Es gab ein Todesermittlungsverfahren gegen Lubitz durch die StA Düsseldorf unter Zuhilfenahme des BEA-Berichtes, das ist aber kein „gerichtliches Verfahren“, da kein Gericht beteiligt war und Anklage wird hier auch nie erhoben werden.Die ist gerichtlich geklärt.
Was jetzt noch läuft, sind Schadensersatzklagen, also Zivilprozesse, gegen andere im Bericht benannte (juristische) Personen, denen beispielsweise ein Organisationsversagen vorgeworfen wird. Das ist aber keine strafrechtliche Schuldfrage und im Kern kann eine Zivilkammer zu anderen Erkenntnissen und Bewertungen kommen als eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht. Sprich nur, weil die französische Behörde feststellt, dass es aus ihrer Sicht ein Organisationsversagen auf Seiten des Luftfahrt-Bundesamtes gegeben hat, heißt das nicht, dass dadurch auch automatisch Schadenersatzansprüche entstehen. Das festzustellen, ist die Aufgabe eines Gerichtes unter Zuhilfenahme unter anderem des BEA-Berichtes.