24.03.15 Germanwings Airbus A320 (Flug 4U9525) in Südfrankreich abgestürzt

Diskutiere 24.03.15 Germanwings Airbus A320 (Flug 4U9525) in Südfrankreich abgestürzt im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Das wäre mir aber neu. Gilt §§ 81 Abs. 1, 103 VVG n.F. nicht mehr?
Intrepid

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Die Klage richtete sich auch gegen die Falschen. Da bleiben nur die Versicherung des Co-Piloten und seine Erben.
Wenn ich den Richter richtig verstehe, bleibt eine Klage gegen die Aufsicht. Also das LBA oder allgemein die Bundesrepublik Deutschland. Oder aber vorab, eine Untersuchung, gegen wen sich eine Klage eigentlich richten muss.
 

rechlin-lärz

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Die Klage richtete sich auch gegen die Falschen. Da bleiben nur die Versicherung des Co-Piloten und seine Erben.
Warum richtet sich die Klage gegen die Falschen?
Die Lufthansa Flugschule hat ihn ausgebildet, nach einer Unterbrechung infolge einer Depression weiter seinen Schein machen lassen. Bei der Flugschule war das mindestens aktenkundig, denn die weitere Tauglichkeit bzw. die Genesung musste durch das LBA erst bestätigt werden.
Jede Fluggesellschaft unterliegt doch einer größeren Sorgfaltspflicht, was das Personal angeht, dessen Händen und Füssen man regelmäßig über 100 Passagiere anvertraut.
Offenbar ist der der Richter der Meinung, dass Lufthansa (Flugschule, Eurowings) seiner Sorgfaltspflicht ausreichend nachgekommen ist.

Müssen Eurowings Piloten eigentlich den DLR Test durchlaufen (haben)?
 
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Oder aber vorab, eine Untersuchung, gegen wen sich eine Klage eigentlich richten muss.
Was soll dies jenseits der Unfallermittlung für ein Verfahren sein? Soetwas prüfen Rechtsanwälte vor Erhebung der Anklage. Für strafrechtlich-relevante Fälle sammelt die Polizei die relevanten Fakten, aber da es keine Verfahren gegen Tote gibt, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Veröffentlichung irgendwelcher Ergebnisse ein, sobald klar ist, dass es keine lebenden Personen gibt, gegen die eine Anklage erhoben werden kann.
 
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Was soll dies jenseits der Unfallermittlung für ein Verfahren sein?
Es gibt kein solches Verfahren. Deswegen wird vermutlich auch kein Schuldiger verurteilt werden. Oder die Schuld verteilt sich auf so viele Einzelpersonen, das gegen niemanden aus diesem Kreis ein Verfahren Aussicht auf Erfolg hat.

Man müsste einfach mal auflisten, was seit dem alles geändert wurde, um so einen Fall zukünftig zu vermeiden.

Man muss dann aber auch vorsichtig mit Schuldzuweisungen sein, sonst würde man zukünftige Systemverbesserungen auf Grund von Ereignissen erschweren.
 
mcnoch

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Warum richtet sich die Klage gegen die Falschen?
Die Lufthansa Flugschule hat ihn ausgebildet, nach einer Unterbrechung infolge einer Depression weiter seinen Schein machen lassen. Bei der Flugschule war das mindestens aktenkundig, denn die weitere Tauglichkeit bzw. die Genesung musste durch das LBA erst bestätigt werden.
Die Flugschule ist dafür verantwortlich, dass er die fachlichen Fähigkeiten erlangt und nachweisen kann. Für seinen medizinischen Zustand sind davon völlig unabhängige Ärzte zuständig.

Jede Fluggesellschaft unterliegt doch einer größeren Sorgfaltspflicht, was das Personal angeht, dessen Händen und Füssen man regelmäßig über 100 Passagiere anvertraut.
Offenbar ist der der Richter der Meinung, dass Lufthansa (Flugschule, Eurowings) seiner Sorgfaltspflicht ausreichend nachgekommen ist.
Germanwings als Arbeitgeber muss natürlich seine Mitarbeiter ordentlich auswählen und überwachen. Jemand der die notwendigen Lizenzen und medizinischen Bescheinigungen aufweist ist ordentlich ausgewählt. Solange dem Arbeitgeber keine Fakten zur Kenntnis gelangen, dass er gegenwärtig nicht in der Lage ist die ihm übertragene Aufgabe auszuführen, z.B. weil er merkwürdige Verhaltensweisen an den Tag legt oder Checkflüge nicht besteht, haben sie auch die Aufsichtspflicht erfüllt. Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet jeden Mitarbeiter ständig auf jede denkbare Krankheit zu untersuchen,ihm ist dies jenseits zugelassener Pflichtuntersuchungen sogar verboten den Gesundheitszustand von Mitarbeitern auszuforschen.
 

jackrabbit

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Hallo,

Das wäre mir aber neu. Gilt §§ 81 Abs. 1, 103 VVG n.F. nicht mehr?
doch, aber die Versicherung muss gegenüber Dritten zahlen, versucht aber sich den Schadensbetrag wiederzuholen.

Allerdings hinkt mein Beispiel, da bei der Kfz-Haftpflicht (wegen deinen berechtigten Einwänden) das Fahrzeug und nicht der Fahrer versichert ist.

Grüsse
 
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Passagiere sind keine Dritte.
 

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.... Bedienerfehler :crying:
 
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Bei der deutschen KFZ-Hatfpflichtversicherung sind Ansprüche der Insassen (natürlich mit Ausnahme des Fahrers, und nur soweit sie sich gegen Fahrer und Halter richten) abgesichert.
 
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Die Idee und die Anspruchshaltung (kommt übrigens hier aus den USA), das es für solche Ereignisse immer jemanden geben muss, der exorbitanten Schadensersatz bezahlt, ist m. E. relativ unanständig und unwürdig. Leider werden den Angehörigen von windigen Rechtsverdrehern Hoffnungen gemacht um sich an solchen Klagen, die letztlich nur Glücksspiele sind eine goldene Nase zu verdienen. Ich hoffe, mit diesem Urteil können wir das Kapitel 4U9525 jetzt auch juristisch abschließen.
 

rechlin-lärz

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Die Flugschule ist dafür verantwortlich, dass er die fachlichen Fäühigkeiten erlangt und nachweisen kann. Für seinen medizinischen Zustand sind davon völlig unabhängige Ärzte zuständig.



Germanwings als Arbeitgeber muss natürlich seine Mitarbeiter ordentlich auswählen und überwachen. Jemand der die notwendigen Lizenzen und medizinischen Bescheinigungen aufweist ist ordentlich ausgewählt. Solange dem Arbeitgeber keine Fakten zur Kenntnis gelangen, dass er gegenwärtig nicht in der Lage ist die ihm übertragene Aufgabe auszuführen, z.B. weil er merkwürdige Verhaltensweisen an den Tag legt oder Checkflüge nicht besteht, haben sie auch die Aufsichtspflicht erfüllt. Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet jeden Mitarbeiter ständig auf jede denkbare Krankheit zu untersuchen,ihm ist dies jenseits zugelassener Pflichtuntersuchungen sogar verboten den Gesundheitszustand von Mitarbeitern auszuforschen.
Beim Fliegen spielt die Psyche schon eine Rolle, wie beispielsweise mit Stress umgegangen wird, wie Probleme abgearbeitet werden. All das gehört auch mit zur Ausbildung der Piloten. Die Fluglehrer beobachten die Aspiranten nicht nur, ob sie die fachlichen Fähigkeiten erlangt haben, sondern auch wie. Ganz so eindeutig ist es, was die Psyche angeht, nicht.

Mehreren Medienberichten zufolge wusste zunächst die Verkehrsfliegerschule der Lufthansa, später auch Eurowings von einer "abgeklungenen schweren depressiven Episode" des Copiloten während ebendieser Ausbildung. Natürlich bestimmt/bestimmen das LBA/die Fliegerärzte schlussendlich, ob jemand medizinisch tauglich ist.
Bei Einstellung fordert doch Lufthansa von den Bewerbern ein Durchlaufen des DLR Tests. Meines Wissens sitzen da in den letzten Gesprächen u.a. ein Psychologe und ein Vertreter der Company. Was wir nicht wissen: wusste LH zu diesem Zeitpunkt von der Erkrankung? Oder hat das erst hinterher seinen Weg in die Akten von Lufthansa gefunden?
Vielleicht wusste man es auch, hat dem Piloten bei der Einstellung soweit man konnte auf den Zahn gefühlt, er hat ein Tauglichkeitszeugnis beigebracht - und das war es eben. Wir wissen es nicht.
Der Richter sieht offenbar die Verantwortung ganz überwiegend beim LBA.

Es geht auch nicht darum, jeden Mitarbeiter auf jede erdenkliche Krankheit hin zu untersuchen und auszuforschen, sondern um den Umgang mit dem wissen um eine psyhische Erkrankung des Piloten in der Vergangenheit.
 
mcnoch

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Beim Fliegen spielt die Psyche schon eine Rolle, wie beispielsweise mit Stress umgegangen wird, wie Probleme abgearbeitet werden. All das gehört auch mit zur Ausbildung der Piloten. Die Fluglehrer beobachten die Aspiranten nicht nur, ob sie die fachlichen Fähigkeiten erlangt haben, sondern auch wie. Ganz so eindeutig ist es, was die Psyche angeht, nicht.
Seine fachlichen und psychischen Fähigkeiten damals ein Flugzeug korrekt zu fliegen stehen ja nicht im Zweifel. Der Umstand, dass die damals bestehende Erkrankung als ausgeheilt angesehen wurde und dass es entsprechende Vorschriften gibt, die regeln, dass in diesem Falle die Erteilung der Lizenz möglich ist und es z.B. auch keine Auflagen gibt, die Person regelmäßig auf ein Wiederauftreten der Erkrankung zu testen, stellen klar, dass damals alles korrekt gelaufen ist.

Der Gesetzgeber hat sich aus verschiedenen Gründen dafür entschieden, dass ein behandelnder Arzt auch nicht jede dieser Erkrankungen dem Arbeitgeber gegenüber kundtun muss. Man kann jetzt darüber streiten, ob der Staat gegenüber psychisch Erkrankten zu nachsichtig ist, etc... aber man sollte auch nicht vergessen, dass a) man so erreichen wollte, dass sich so mehr Personen behandeln lassen, als es andernfalls der Fall wäre und b) ein nicht geringer Anteil der Menschen in Deutschland und anderswo im Laufe ihres Lebens psychologische Probleme entwickeln. Man kann nicht jeden, der mal erkrankt war, lebenslang von allen gefährlichen Jobs ausschließen. Zumal ja die Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen gegen die behandelnde Ärztin zum Entschluss gekommen ist, dass nicht sicher ist, dass die damalige Erkrankung ursächlich für die akuten Probleme waren und es auch nicht wahrscheinlich ist, dass eine Person mit Befund A irgendwann in der Folge auch die Erkrankung B haben wird. Insofern hätte wohl auch der Arbeitgeber bei vollem Wissen um die Probleme von damals nicht wissen müssen, dass hier eine Gefahr besteht, dass ein Mitarbeiter später an B erkranken wird und daher besonders beaufsichtigt werden muss.
 
Intrepid

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Die Fluglehrer beobachten die Aspiranten nicht nur, ob sie die fachlichen Fähigkeiten erlangt haben, sondern auch wie.
Fluglehrer wissen, dass sie ihren Lebensunterhalt nur verdienen können, wenn sie möglichst allen Bewerbern zu einer Lizenz verhelfen.

Und mein Fliegerarzt hat Selbstmord begangen.

Die Welt ist nicht perfekt. Und Fluglehrer und Fliegerärzte sind ganz normale Menschen.

Selbst Flugschüler, die auffällig waren, weil sie völlig ungewöhnlich keinen Ehrgeiz entwickeln wollten, sich um gute Landungen zu bemühen, werden stoisch weiter ausgebildet.
 
_Michael

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Man kann jetzt darüber streiten, ob der Staat gegenüber psychisch Erkrankten zu nachsichtig ist, etc... aber man sollte auch nicht vergessen, dass a) man so erreichen wollte, dass sich so mehr Personen behandeln lassen, als es andernfalls der Fall wäre und b) ein nicht geringer Anteil der Menschen in Deutschland und anderswo im Laufe ihres Lebens psychologische Probleme entwickeln.
Und ob Leute, die schonmal psychologisch behandelt wurden, wirklich eine höhere Neigung zu solchen Taten haben als der Ottonormalbürger, halte ich auch für fragwürdig. Es gibt da draussen genügend tickende Zeitbomben, die aus Stolz und Angst nie zum Psychologen gehen würden und alles in sich reinfressen bis es entweder knallt oder zumindest eine Arbeitsatmosphäre so vergiftet ist, dass es ebenfalls gefährlich werden kann.

Als Mensch der sogar schon mehr als einmal in seinem Leben einen Psychologen gebraucht hat, weiss ich, dass meine damals gut behandelten Probleme weit und breit nicht zu einem Knall hätten führen können. Es wäre schlicht lächerlich gewesen, mich dafür als "krank" zu bezeichnen. ABER es waren trotzdem Dinge, die man angehen musste und die sich sonst über lange Zeit hätten aufstauen und dann zu einem echten Problem werden können.
 
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