Balu der Bär
Space Cadet
Oh da frage mal nen F15 Piloten nach einer Seitenwindlandung. Ein ziviler PPLer oder CPLer wäre warscheinlich mit der Geschwindigkeit mit der alles passiert ruck zuck behind the aircraftbei der F-15 gab es mal den Hinweis, dass diese von jedem besseren Sportpiloten geflogen werden könne. "Geflogen werden" natürlich nur in dem einen Sinne Starten/Fliegen/Landen ... nicht Fliegen im Sinne des möglichen Einsatzspektrum des Flugzeugs und in jedem Fall nicht die Beherrschung des Gesamtwaffensystems.
Aber du hast Recht. Die einfache, fliegerische Beherrschbarkeit stand bei der Entwicklung auch mit drin im Pflichtenheft.
Nun, da gibt es immer noch die Truppendienstgerichte, die nach der Wehrdisziplinarordnung verfahren....weil es in D seit dem Ende der DDR keine Militärgerichtsbarkeit mehr gibt. Im westlichen Teil hat es die seit der Gründung der Bundeswehr nie gegeben.
Und im V- Fall gibt es die Möglichkeit der Wehrstrafgerichte nach § 96 Abs. 2 GG.