24.10. 2010 Absturz eines Hubschraubers bei Paderborn

Diskutiere 24.10. 2010 Absturz eines Hubschraubers bei Paderborn im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Nicht immer, aber wohl immer öfter. :FFCry: Und zum vom 'Flint' eingestellten Film sowie zum Beitrag von 'arneh' passt auch bestens...
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Auf R22 und R44 werden wohl viel mehr unerfahrene Piloten unterwegs sein als auf kostspieligeren Mustern. Das dürfte die Unfallstatistik beeinflussen.
Nicht immer, aber wohl immer öfter. :FFCry:

Und zum vom 'Flint' eingestellten Film sowie zum Beitrag von 'arneh' passt auch bestens http://www.bfu-web.de/cln_005/nn_223970/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/1995/Bericht__95__3X114,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Bericht_95_3X114.pdf . Wir waren damals gerade am Krankenhaus in Riesa wieder mit dem ITH gestartet und wurden vom Turm in EDAU zum Unfallort hingeschickt. Die bereits am Unfallort befindliche Polizeistreife winkte nur noch ab; es war ein fürchterliches Bild. Wenige Zeit zuvor hatte uns der Firmenchef bei seiner Firmenjubiläums- und Geburtstagsfeier den neuen Vogel abends noch voller Stolz in der Halle gezeigt. Am Unfalltag war übrigens für die Jahreszeit schon sehr warm und durch die damit relativ starke Einstrahlung gab es beim Fliegen (Thermik) speziell beim Übergang von den Wäldern zu den Elbauen und umgekehrt oder auch beim Überflug von Elbeinschnitten, ganz schöne Schläge ins Kreuz. Gegen Abend traten dann zunehmend Böen und später auch kräftiger Regenfall teils mit Gewittern auf (abends in DD).

Gruß @all, Vtg-Amtmann
 
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.
Zur Vollständigkeit in diesem Thread noch den Schlussbericht zu diesem Unfall, der seit Juni 2011 offiziell publiziert ist:


Nichts Neues, aber zur Übersicht und zum Vervollständigen vier Auszüge:

I
SCHLUSSBERICHT schrieb:
...
SACHVERHALT
...
EREIGNISSE UND FLUGVERLAUF

...Der Landeanflug um ca. 17:27 Uhr1 wurde von einem Zuschauer gefilmt. Laut Aufzeichnung überflog der Hubschrauber die geplante Landefläche, kurvte dann in einer Linkskurve in eine Art Queranflug und mit einer weiteren Linkskurve in Flugrichtung ca. 030 Grad ein. Nach der ersten Kurve reduzierte sich die Vorwärtsgeschwindigkeit und der Hubschrauber verlor langsam an Höhe. Bei der letzten Kurve hatte der Hubschrauber Probleme, koordiniert um die Hochachse die Richtung nach links zu ändern. Die Rumpfnase gierte nach rechts in den Wind. Nach Beendigung der Kurve stürzte der Hubschrauber nahezu ohne Vorwärtsfahrt zu Boden. Bevor es zu dem Aufschlag kam, hatte der Hubschrauber Baumberührung, einen Leitungseinflug in ein Telefonkabel und er hatte sich einmal vollständig um die Hochachse im Uhrzeigersinn (rechtsherum) gedreht.
Nach Angaben des Piloten konnte er auf dem geplanten Landeplatz, dem Parkplatz vor der Diskothek, nicht landen, da sich dort bereits Menschen aufhielten und Autos standen. Deshalb wollte er den Bereich erst einmal überfliegen, um sich über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Entsprechend seiner Schilderungen flog er parallel zu einem Feldweg feldmittig in 200 – 300 ft oberhalb der dortigen Stromleitungen. Beim Einkurven nach links in Richtung des Feldweges hörte er das Horn der Hauptrotor-Drehzahlwarnung und der Hubschrauber verlor an Höhe. Er hatte das Gefühl eines „Strömungsabrisses ohne Vorwarnung“.
Der Hubschrauber kam auf der linken Rumpfseite zum Liegen. Drei Personen konnten selbstständig, schwer verletzt das Wrack verlassen. Eine schwer verletzte Passagierin musste von Rettungskräften aus dem Wrack geborgen werden.
...
II
SCHLUSSBERICHT schrieb:
...
UNFALLSTELLE UND FESTSTELLUNGEN AM LUFTFAHRZEUG
Die Unfallstelle befand sich ca. 800 nordöstlich der Ortschaft Altenbeken am westli-chen Rand einer Baumgruppe auf einer Straße (siehe Anlage).
Der Hubschrauber lag auf der linken Rumpfseite, das Heck ragte in die Bäume. Um den Heckrotor war ein Telefonkabel gewickelt. An der Steuerung gab es keine Hin-weise auf eine Vorschädigung. Die Tanks waren beschädigt, es lief Kraftstoff aus.
Der Hubschrauber wurde geborgen und anschließend untersucht. Hierbei ergaben sich keine Anzeichen für einen technischen Mangel.
...
III
SCHLUSSBERICHT schrieb:
...
BEURTEILUNG
Der Pilot war im Besitz einer gültigen Privatpilotenlizenz für Hubschrauber. Diese berechtigte nicht zur Durchführung von gewerblichen Flügen. Die Flugerfahrung des Piloten war gemessen an der Dauer seit Erlangen der Lizenz vergleichsweise hoch. Der geplante Flug und auch die geplante Außenlandung hätten im Rahmen der fliegerischen Befähigung des Piloten liegen müssen. Die Gegebenheiten vor Ort waren ihm nicht bekannt.
Der Hubschrauber war entsprechend den bestehenden Vorschriften instand gehalten und zugelassen. Masse und Schwerpunkt lagen noch innerhalb der vorgegebenen Grenzen. Die Untersuchung vor Ort ergab keine Hinweise auf einen für den Flugunfall relevanten technischen Mangel.
Das Wetter schränkte einen Flug nach Sicht nicht ein, jedoch konnten in Schauernähe Turbulenzen auftreten und die vorherrschende Windrichtung drehen.
Die Genehmigung einer Außenlandung sollte aus Sicht der BFU neben der Zustimmung des Grundstückseigentümers und des zuständigen Ordnungsamtes, der Abwägung der Eignung des geplanten Landeplatzes und der Flugerfahrung des Piloten auf den Ergebnissen einer Landeplatzbegehung und einem nachvollziehbaren Grund für die Außenlandung basieren. Im vorliegenden Fall war weder eine Landeplatzbegehung durchgeführt worden, noch war ein Grund für die Außenlandung im Antrag oder der Genehmigung vermerkt. Die Auflage in der Genehmigung in Bezug auf die Sicherung des Landeplatzes war ohne eine eingewiesene Person vor Ort, die diegeplante Außenlandung des Hubschraubers am Boden absichert, nicht zu gewährleisten.
Die Filmaufnahme eines Zuschauers und auch die Schilderungen des Piloten gaben Hinweise auf den Unfallhergang. Demnach flog der Pilot aufgrund des durch Autos und Personen blockierten geplanten Landeplatzes eine Art „Hocherkundung“, um einen geeigneten Ersatzlandeplatz zu bestimmen. Hierbei reduzierte sich die Vorwärtsgeschwindigkeit beim Einkurven in Richtung der Diskothek. Der Hubschrauber geriet außerhalb des Bodeneffekts unter die Geschwindigkeit des Übergangsauftriebs, gleichzeitig blies der Wind mit großer Wahrscheinlichkeit von hinten links auf den Hubschrauber. Dies führte zu einem Auftriebsverlust, möglicherweise zum Beginn eines Wirbelringstadiums. Der Hubschrauber begann trotz Leistungszufuhr und dem Erhöhen des Anstellwinkels der Hauptrotorblätter bis zum Ertönen der „Low-RPM-Warning“ zu sinken. Die Reduzierung der Hauptrotordrehzahl hatte eine Reduzierung der Heckrotordrehzahl bei gleichzeitiger hoher Leistungsabforderung zur Folge. Dies führte mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem LTE, was wiederum den Hubschrauber während des Sinkens entgegen der Hauptrotordrehrichtung um die Hochachse drehen ließ.
Aufgrund des Auftriebsverlustes und des Verlustes der Heckrotorwirkung stürzte der Hubschrauber drehend zu Boden, wobei es zur Hindernisberührung kam. Der gesamte Unfallhergang entspricht im Wesentlichen der Beschreibung der Safety Notice SN-34 des Herstellers.
IV
SCHLUSSBERICHT schrieb:
SCHLUSSFOLGERUNGEN
Der Flugunfall ist auf den Betrieb des Hubschraubers an der Leistungsgrenze zu-rückzuführen. Beigetragen haben:

• die hohe Abflugmasse nahe dem maximal zulässigen Wert
• die Fluggeschwindigkeit unterhalb des Übergangsauftriebs
• der Schwebeflug außerhalb des Bodeneffekts
• wechselnde Windverhältnisse in Richtung und Stärke in Schauernähe
• hubschrauberspezifische aerodynamische Effekte wie „vortex-ring-state“ und „loss of tail rotor effectiveness“
• unzureichendes Situationsbewusstsein (situational awareness) des Piloten
...
 
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