macfly
Space Cadet
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Die BFU hat einen Unfallbericht zur Bruchlandung einer Cessna 182 in Osnabrück-Atterheide veröffentlicht. Diese Fall ist wirklich etwas ungewöhnlich:
Nach dem Start hatte der Pilot bemerkt, dass sich das Höhenruder nicht ganz nach unten drücken ließ. Nur mit viel Mühe und Gewichtsverlagerung von Gegenständen, die er von der Rückbank nach vorne holte, konnte er noch eine Platzrunde fliegen. Die Landung war schließlich sehr hart, u.a. brach der Motorträger und der Pilot erlitt eine Rückenverletzung.
Ursache dafür, dass sich das Höhenruder nicht ganz drücken ließ, war eine auf dem Steuerhorn befestigte GPS/Tablett Halterung. Sie war so auf der Stange geschraubt worden, dass man diese nicht mehr ganz nach vorne drücken konnte:
Bzgl. der Verantwortung für den falschen Einbau ist nun (natürlich) ein Streit entstanden.
Zitat:
"Der Mitarbeiter des IHB, der das GPS montiert hatte, gab an, dass der Halter der Cessna F 182 Q bei der Montage zugegen gewesen sei. Nach einer kurzen Einweisung in die Handhabung des Gerätes seien beide in die Halle des Halters gegangen, wo das Flugzeug abgestellt war. Der Halter habe „auf dem rechten Sitz Platz genommen und Vorgaben zur Montage gemacht“. So habe er Wert darauf gelegt, das GPS weiter hinten auf der Höhenruderstange zu montieren, da es ihm in der vorderen Position zu nah gewesen sei. Eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Montage habe es aufgrund der „bestimmenden Art“ des Halters nicht gegeben. Nach der Montage hätten beide zusammen die Halle wieder verlassen.
...
Der Betriebsleiter gab weiter an, dass der falsche Einbau des GPS sowohl dem Piloten als auch dem Monteur hätten klar sein müssen. Das mobile GPS könne zudem vom Piloten selbst montiert werden, die Inanspruchnahme eines Fachbetriebs sei dafür nicht erforderlich. Die Firma habe den Einbau „aus reiner Gefälligkeit“ durchgeführt, und der Halter sei während des Einbaus die ganze Zeit anwesend gewesen.
...
Der Inhaber des IHB gab an, dass Serviceleistungen seiner Firma wie Aushallen, Tanken von Luftfahrzeugen usw. bei mehreren älteren Piloten des hiesigen Clubs historisch gewachsen seien. Es handele sich dabei um reine Gefälligkeiten, die nicht in Rechnung gestellt würden."
Das klingt, als wäre das wohl vor Gericht gelandet. Persönlich sehe ich den Instandhaltungsbetrieb hier aber in einer schlechten Position - unabhängig davon ob oder wie sie diese Serviceleistung in Rechnung stellen wollten. Die Frage könnte höchstens noch sein, ob dem Piloten das beim Vorflugcheck hätte auffallen müssen. Das Ruder war allerdings ja auch nicht ganz blockiert, sondern nur der Weg nach vorne etwas eingeschränkt - da musste man wohl schon sehr genau hinsehen...
Nach dem Start hatte der Pilot bemerkt, dass sich das Höhenruder nicht ganz nach unten drücken ließ. Nur mit viel Mühe und Gewichtsverlagerung von Gegenständen, die er von der Rückbank nach vorne holte, konnte er noch eine Platzrunde fliegen. Die Landung war schließlich sehr hart, u.a. brach der Motorträger und der Pilot erlitt eine Rückenverletzung.
Ursache dafür, dass sich das Höhenruder nicht ganz drücken ließ, war eine auf dem Steuerhorn befestigte GPS/Tablett Halterung. Sie war so auf der Stange geschraubt worden, dass man diese nicht mehr ganz nach vorne drücken konnte:
Bzgl. der Verantwortung für den falschen Einbau ist nun (natürlich) ein Streit entstanden.
Zitat:
"Der Mitarbeiter des IHB, der das GPS montiert hatte, gab an, dass der Halter der Cessna F 182 Q bei der Montage zugegen gewesen sei. Nach einer kurzen Einweisung in die Handhabung des Gerätes seien beide in die Halle des Halters gegangen, wo das Flugzeug abgestellt war. Der Halter habe „auf dem rechten Sitz Platz genommen und Vorgaben zur Montage gemacht“. So habe er Wert darauf gelegt, das GPS weiter hinten auf der Höhenruderstange zu montieren, da es ihm in der vorderen Position zu nah gewesen sei. Eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Montage habe es aufgrund der „bestimmenden Art“ des Halters nicht gegeben. Nach der Montage hätten beide zusammen die Halle wieder verlassen.
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Der Betriebsleiter gab weiter an, dass der falsche Einbau des GPS sowohl dem Piloten als auch dem Monteur hätten klar sein müssen. Das mobile GPS könne zudem vom Piloten selbst montiert werden, die Inanspruchnahme eines Fachbetriebs sei dafür nicht erforderlich. Die Firma habe den Einbau „aus reiner Gefälligkeit“ durchgeführt, und der Halter sei während des Einbaus die ganze Zeit anwesend gewesen.
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Der Inhaber des IHB gab an, dass Serviceleistungen seiner Firma wie Aushallen, Tanken von Luftfahrzeugen usw. bei mehreren älteren Piloten des hiesigen Clubs historisch gewachsen seien. Es handele sich dabei um reine Gefälligkeiten, die nicht in Rechnung gestellt würden."
Das klingt, als wäre das wohl vor Gericht gelandet. Persönlich sehe ich den Instandhaltungsbetrieb hier aber in einer schlechten Position - unabhängig davon ob oder wie sie diese Serviceleistung in Rechnung stellen wollten. Die Frage könnte höchstens noch sein, ob dem Piloten das beim Vorflugcheck hätte auffallen müssen. Das Ruder war allerdings ja auch nicht ganz blockiert, sondern nur der Weg nach vorne etwas eingeschränkt - da musste man wohl schon sehr genau hinsehen...