25.09.21 - Kollision Schleppflugzeug mit Modellflugzeug über Süd-Hessen

Diskutiere 25.09.21 - Kollision Schleppflugzeug mit Modellflugzeug über Süd-Hessen im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; o. k. noch genauer: 100 m über Grund bezogen auf die Startstelle.

teletubi

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Egal ob mit V-Brille oder per direktem Sichtkontakt, wenn der Modellflieger nicht innerhalb dem zugelassenen Gelände eines Modellflugplatzes flog sondern "auf freiem Feld", beträgt die erlaubte maximale Höhe lediglich 100 m über Grund.
Man kann das auch umdrehen.
Der Schlepper hätte dort wo der Modellflugpilot gestartet ist, mindestens 500 ft über Grund fliegen müssen.
Da er nach dem Start in ansteigendes Gelänge geflogen ist, scheint das bis jetzt nicht Sichergestellt zu sein.

Einer von Beiden war in der falschen Höhe unterwegs.
 
Stratified

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Palmdale
Entfernung von Groß-Bieberau bis Otzberg/Ober-Klingen sind rund 4,5km. Auch wenn Start und Unfall jeweils am Ortsrand passierte, wären es immer noch rund 4km Luftlinie. Welche Entfernung ist bei der Steuerung eines Flugmodells ohne "FPV" realistisch?
Bei 1,6m Spannweite allenfalls 400m mit wirklich sehr guten Augen vielleicht noch 500m aber mehr nicht.
 

LimaBravo

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Hallo,

dort beginnt Luftraum E in 1000ft GND

Der Schlepppilot wird wohl vom Modellflugplatz gewusst haben und der Modellpilot, Flugleiter so vorhanden, den Schleppzug gehört, gesehen haben, oder haben da mehrere geschlafen!
 
macfly

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Der Polizeibericht sagt eindeutig, dass der Modellflieger sein Modell in Groß-Bieberau gestartet hat und die Kollision bei Otzberg/Ober-Klingen stattfand. Ober-Klingen liegt südlich von Otzberg/Nieder-Klingen, was südlich von Otzberg/Lengfeld liegt. Der Modellflugplatz liegt bei Lengfeld. Warum sollten die Polizisten im Bericht einen Ort drei Dörfer südlich heraussuchen, wenn die Kollision beim Modellflugplatz stattfand? Warum sollten sie dann schreiben, dass der Modellflugpilot seine Maschine in Groß-Bieberau startete (was auf der Höhe von Ober-Klingen liegt), wenn er stattdessen direkt am Modellflugplatz gestanden haben soll? Das macht keinen Sinn.

Den ganz exakten Ort, wo die Kollision stattfand, können wir nicht benennen. Für mich ist es aber eindeutig, dass das eben nicht am Modellflugplatz passierte. Das hätten sie sonst im Polizeibericht geschrieben. Die Polizei hätte sich sonst auch die Beschreibung der südlich liegenden Orte sparen können.
 

teletubi

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Den ganz exakten Ort, wo die Kollision stattfand, können wir nicht benennen.
Das können wir sogar ziemlich genau.
Auf FR24 kann man den gesamten Schlep anschauen, incl. der Flughöhe und Geschwindigkeit.
Man kann eindeutig erkennen wann der Schlepp endet, weil die Geschwindigkeit deutlich erhöht wird und der Sinkflug gleichzeitig eingeleitet wird.
Außerdem ändert das Flugzeug zeitgleich seine Richtung und fliegt zurück zum Flugplatz.
Dieser Umkehrpunkt liegt bei Groß Bieberau. Um genau zu sein, Südwestlich von Groß Bieberau, querab des Steinbruchs.
 
Intrepid

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Der Modellflugplatz spielt keine Rolle, den können wir außer acht lassen?
 
macfly

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Das können wir sogar ziemlich genau. ...
Man kann eindeutig erkennen wann der Schlepp endet,
Ja, wir können eindeutig erkennen, wann der Schlepp endet - der Pilot muss aber nach der Kollision nicht blitzartig ausgeklinkt haben. Es ist gut möglich, dass er zunächst mit dem Segelflieger gesprochen hat ("Was war denn das?") und der ihm dann vom Schaden am Ruder berichtet hat. Etwa 1-2 Minuten vor dem Ausklinken sind sie laut FR24 über die Felder zwischen Groß-Bieberau und Nieder-Klingen geflogen. Das würde dann genau zur Beschreibung im Polizeibericht passen. Zwischen Groß-Bieberau un Nieder-Klingen hatten sie auch schon über 2000ft MSL (dort rund 1500ft AGL).

So oder so, zu dem Modellflugplatz passt der Polizeibericht überhaupt nicht. Diskussionen über Mindestflughöhen (des F-Schlepps) können wir uns sparen. Es wird um die Maximalflughöhe eines "wildfliegenden" Modellflugzeugs (abseits eines Modellflugplatzes) gehen.
 

arneh

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Egal ob mit V-Brille oder per direktem Sichtkontakt, wenn der Modellflieger nicht innerhalb dem zugelassenen Gelände eines Modellflugplatzes flog sondern "auf freiem Feld", beträgt die erlaubte maximale Höhe lediglich 100 m über Grund.
Das stimmt so in der Allgemeinheit nicht.
Wenn keine besondere Luftraumeinschränkung vorliegt und der Steuerer einen Kenntnisnachweis der Verbände DAEC oder DMFV absolviert hat, darf von Modellen bis 5kg der gesamte Luftraum Golf (2500ft AGL, wenn nicht anderweitig eingeschränkt)- aber immer unter der Prämisse einer direkten und ausreichenden Sicht des Modells genutzt werden -auch außerhalb von Modellflugplätzen. Modellflugplätze können einen AE (Aufstiegserlaubnis) erwerben, sodass auch Modelle >5kg bis zu einer definierten Höhe -maximal wiederum 2500ft =762m eingesetzt werden dürfen.
Je nachdem, wo jetzt genau die Kollision stattgefunden hat, dürfte die zulässige Flughöhe wegen der Nähe des Flugplatzes aber geringer gewesen sein. Ärger gibt's für den Modellpiloten jetzt sehr sicher, auch wenn er keinen Flughöhenverstoß begangen haben sollte: Der Modellpilot hätte den Schleppzug sehen und ausweichen müssen. War er allerdings mit FPV unterwegs und die Kollision erfolgte mehrere Kilometer vom Standort des Modellsteuerers entfernt, kriegt er richtig Ärger oben drauf.
 
Whisky Foxtrott

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Doch, das was ich schrieb, das ist richtig; es bezog sich auf 'Fliegen im freien Feld'. Dort gilt max. 100 m!
Ohne abgestempelten Kenntnisnachweis, Versicherung, etc. darf er dort ab 250 Gramm überhaupt nicht fliegen.

Das was Du schreibst ist die allgemeine Regel für zugelassene Modellflugplätze, die in der Einzelzulassung deutlich eingeschränkter sein kann.
 
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arneh

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Doch, das was ich schrieb, das ist richtig; es bezog sich auf 'Fliegen im freien Feld'. Dort gilt max. 100 m!
Ohne abgestempelten Kenntnisnachweis, Versicherung, etc. darf er dort ab 250 Gramm überhaupt nicht fliegen.
Nein, das stimmt nicht. Kenntnisnachweis benötigt man ab 2kg, sowie wenn man mit Modellen >250g über 100m hoch fliegen möchte.
Mit Kenntnisnachweis darf man auch auf der grünen Wiese bis maximal 762m hoch fliegen. Informiere Dich mal bei DMFV oder DAEC.
Bitte nicht mit Open Category verwechseln, aber für den Modellflug gelten noch die 'alten' Bestimmungen.

Mal auf die Schnelle:
Kenntnisnachweis - Deutscher Aero Club (kenntnisnachweis-modellflug.de)

Auszug daraus:
DARF ICH HÖHER ALS 100 METER FLIEGEN?
Ja, sofern es der Luftraum der örtlichen Umgebung zulässt und es sich nicht um einen Multicopter handelt. Allerdings muss der Steuerer entweder einen Kenntnisnachweis besitzen oder auf einem Modellfluggelände fliegen, für das es eine Erlaubnis zum Aufstieg der zuständigen Luftfahrtbehörde gibt.

DARF ICH AUF EINEM MODELLFLUGGELÄNDE MIT AUFSTIEGSERLAUBNIS HÖHER ALS 100 METER FLIEGEN?
Auf einem zugelassenen Modellfluggelände mit Aufstiegserlaubnis ist kein Kenntnisnachweis erforderlich. Hier dürfen auch Multicopter höher als 100 Meter fliegen, sofern sie in Sichtweite des Piloten betrieben werden.
 
mannigausa

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Ich füge hier mal den Link zu einem Video ein. Bitte schaut mal bei 3:56 hin.
Ich flog die DR400RP235 D-ELAR mein Sohn und meine Frau saßen in dem Twin III D-6276. In 500m über Grund kreuzte unseren Kurs ein Modellsegelflugzeug Spannweite ca. 2,5m. Der Vorfall ereignete sich am nordwestlichen Rand von Attendorn in der Nähe eines Modellflugplatzes. Ich habe den Vorfall einem befreundeten Bezirksregierungsmitarbeiter migeteilt, ohne eine Anzeige zu machen. Dieser Mann hat dann trotzdem "außerdienstlich" recherchiert und den Modellpiloten und das Modell ausfindig gemacht.
Es gab ein aufklärendes Gespräch zwischen den Parteien. Fazit ist daß man ein 2,5 m Modell in einer Höhe von 500m nicht mehr gut erkennen und steuern kann.
 
Nummi

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Danke für die Deine ausführliche Beschreibung des Vorfalls.
 
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Mit Kenntnisnachweis darf man auch auf der grünen Wiese bis maximal 762m hoch fliegen. Informiere Dich mal bei DMFV oder DAEC.
Bitte nicht mit Open Category verwechseln, aber für den Modellflug gelten noch die 'alten' Bestimmungen.
O. k. Arneh, ich war der Meinung dass Multikopter gleichzusetzen mit allgemeinen Modellflugzeug seien. Wobei ich die Ausführen des DMfV nicht eindeutig oder klar finde.

Meine persönlichen Anmerkungen.
a) Ein Hubschraubermodell als CH 53 unterliegt anderen Regeln als ein zweirotoriger Chinock? Ab wann ist ein Modellfluggerät ein "Multikopter"? Und warum darf der nicht so frei fliegen wie die anderen Modellflieger?

b) Gemäß der oben beschriebenen Freiflugvariante hätten sich der 500 m hohe Modellflieger sowie der Schleppzu im obigen Video nicht falsch verhalten. Modellflugplätze sind in der Regel nicht in ICAO Karten eingetragen, somit muß es der Schlepper nicht unbedingt wissen.

Alles etwas schwammig, meine ich.
 

teletubi

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012/13,6/NORKU
Das obige Video hat nichts mit dem aktuellen Unfall zu tun.
Erstens haben sich in dem Video keine Luftfahrzeuge berührt und zweitens galten als das Video aufgenommen wurde, andere Regeln.
Der Schleppzug fliegt die ganze Zeit genau gegen die Sonne. Damit hat sich der Pilot selber die Möglichkeit genommen das Modellflugzeug, oder auch Manntragende, rechtzeitig zu erkennen.
Im Krieg kamen die Angreifer gerne aus der Sonne, weil man sie dort nicht sehen kann und bei uns lernen die Flugschüler schon, das man besser mit der Sonne im Rücken landet, weil man besser sehen kann.
 
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Das obige Video hat nichts mit dem aktuellen Unfall zu tun.
>>>Das ist schon klar!

Der Schleppzug fliegt die ganze Zeit genau gegen die Sonne. Damit hat sich der Pilot selber die Möglichkeit genommen das Modellflugzeug, oder auch Manntragende, rechtzeitig zu erkennen.
Er hat es doch gesehen, wie aus Bord - Bord hervorgeht.
 
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