25.09.21 - Kollision Schleppflugzeug mit Modellflugzeug über Süd-Hessen

Diskutiere 25.09.21 - Kollision Schleppflugzeug mit Modellflugzeug über Süd-Hessen im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; ...das ist genau das Thema, du kannst in solchen Höhen den Luftraum nach anderen Teilnehmern nicht mehr kontrollieren, da du den Blick nur noch...

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Space Cadet
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das hilft mir aber genau garnix wenn ich wissen will, ob ich höher oder tiefer bin als der Scleppzug, der gerade in meinen Sichtbereich kommt.
...das ist genau das Thema, du kannst in solchen Höhen den Luftraum nach anderen Teilnehmern nicht mehr kontrollieren, da du den Blick nur noch sehr bedingt abwenden kannst. Ein Schleppgespann etc. wird man rechtzeitig hören, und daher sollte man den Flugleiter oder Kameraden um Hilfe bitten, ob sich eine gefährliche Situation durch dessen Flugbahn ergeben könnte. Ein "geübter" Flugleiter, (bzw Assistent) wird sowieso den Luftraum überwachen, und dir eine Info geben. Zumindest läuft das meist so auf zugelassenen Plätzen, bei "Wild" Fliegern, wird das anders sein.


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Speedy#32

Speedy#32

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Ich meinte mit hoch, dass ich das Modell nicht aus den Augen lassen kann, weil ich es sonst nicht wiederfinde. Wie wird denn da der umgebende Raum beobachtet?
Und als Pilot, gerade beim Schlepp, die Umgebung nach einem Miniaturfluggerät abzusuchen, stelle ich mir auch sportlich vor.
 
gero

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Alien
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Und es kommt (aus Sicht des Modellpiloten) noch ein Aspekt dazu: Wenn das Modell irgendwo genau über mir fliegt, stellt sich das mit den horizontal Ausweichen noch recht einfach dar. Wenn das ganze irgendwo schräg voraus passiert, wird es mit dem Abschätzen von Abstand, Höhe, Relativgeschwindigkeit richtig kniffelig. Da hilft wirklich nur, die Lufträume strikt zu separieren.

gero
 

arneh

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Wenn ein Modellflieger auf einem Berg steht und dort startet, dann darf er 120 Meter über die Startposition steigen.
Die 120m aus der Open Category sind in Deutschland für den klassischen Verbandsgestützten Modellflug (Bei Drohnen sieht es etwas anders aus) weitestgehend nicht relevant. Hier gilt für Modellflug noch die alte Regelung, bis sie durch die neue Betriebserlaubnis nach Art 16 der LuftVO durch die Verbände (DMFV, DAEC) abgelöst werden wird. Auch dann wird eine andere Regelung kommen. Die ist noch in Finalisierung, wird sich aber stark an die bisherigen Eckpunkte anlehnen.
 

arneh

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Zur Reaktion habe ich weniger als eine Sekunde Zeit (Siehe das verlinkte Video)
Der Modellflieger hat im Prinzip viel mehr Zeit, da der Schleppzug schon viel früher vom Boden aus zu sehen ist, je nach Topographie viele hundert Meter bis einige Kilometer im voraus.
Das Problem ist, dass kurzzeitiges Wegblicken vom Modell, wenn der Manntragendende zu hören ist dann sehr kritisch ist, wenn das Modell sehr hoch fliegt, da der Modellsteuerer es dann u.U. nicht mehr wieder findet. Das periphere Sichtfeld leidet auch, wenn man senkrecht nach oben schauen muss. Auch hängt das periphere Sichtfeld stark von der Erfahrung des Modellsteuerers ab. Wenn da niemand dabei ist, der Hinweise geben kann: "Manntragendes Flugzeug kommt von links auf Dich zu", kann die Vorwarnzeit dann doch u.U. sehr kurz werden. Dann ist noch die Frage, was es für ein Modell war: Wie schnell kann man damit die Position im Raum ändern? War es ein leichter Thermiksegler (Wiesenschleicher) oder ein schnelles Modell?
Wie die konkrete Konstellation in diesem Fall war (wie hoch fand die Kollision statt?, wie groß war das Modell?, war der Steuerer alleine?), werden wir vielleicht irgendwann erfahren.
 
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teletubi

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Die 120m aus der Open Category sind in Deutschland für den klassischen Verbandsgestützten Modellflug (Bei Drohnen sieht es etwas anders aus) weitestgehend nicht relevant. Hier gilt für Modellflug noch die alte Regelung, bis sie durch die neue Betriebserlaubnis nach Art 16 der LuftVO durch die Verbände (DMFV, DAEC) abgelöst werden wird. Auch dann wird eine andere Regelung kommen. Die ist noch in Finalisierung, wird sich aber stark an die bisherigen Eckpunkte anlehnen.
Ich bin als Modellflieger in keinem Verband.
Ich darf maximal 120 Meter hoch fliegen.
Weißt Du ob der Modellflugpilot Mitglied in einem Verband ist?
 
Stratified

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Vor - geschätzt 15 - Jahren hat es zwei Tote gegeben, als bei einer Modellflugveranstaltung ein Modellflugzeug mit einem Motorsegler kollidierte und der Flügelholm brach.
Zusammenstoß
Datum: 03. August 1997
Ort: nahe Schopfheim
Luftfahrzeug: Motorsegler / Motorflugmodell 10kg
Hersteller / Muster: Grob G 109B / Dingo
Der Pilot der Schleppmaschine und der Flugleiter wurden damals freigesprochen.
 
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Modellflieger fliegen so hoch, damit sie auf keinen Fall solchen Ärger bekommen, wie Rüdiger.
 
Stovebolt

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Das war war mal - die heutigen Anlagen mit Frequenzhopping, telemetrische Erfassung und Speicherung relevanter Empfängerdaten im Sender, etc. haben das "Störung"-Schwindeln beendet.
Woher weißt du das mit einer 2,4GHz-Anlage geflogen wurde?
Ich habe beides noch in Benutzung, 2,4GHz und 35MHz.
Und 2,4GHz ist sicher nicht ausfallsicher. Hatte selbst schon ca. 5s Ausfallzeit.
Vielleicht hat er ja ein selbstgebasteltes FPV auf W-Lan Frequenz (2,4GHz) genutzt, wo es gerne zu Störungen kommt und nicht ein 5,8GHz-System.
Mit entsprechendem Verstärker, schafft man mit W-Lan im Freien auch mehrere hundert Meter Reichweite.
Wir werden einfach den Bericht abwarten müssen.
Gruß!
 
A.G.I.L

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Zwischen EDDK und EDKL
Das war war mal - die heutigen Anlagen mit Frequenzhopping, telemetrische Erfassung und Speicherung relevanter Empfängerdaten im Sender, etc. haben das "Störung"-Schwindeln beendet.
....
Telemetrie Daten werden bei manchen 2,4 Ghz Anlagen nicht automatisch dauerhaft gespeichert, schon garnicht im Sender.

Denn das ist ja leider häufig der Kick - so hoch wie eben möglich. Wer ist heute der King!
Keine Ahnung, woher du dein seltsames Bild von Modellfliegern hast...
 
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Zumindest muß einmal eine SD-Karte im Sender stecken und das Loggig überhaupt aktiviert sein.
 

wilco

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Wovor sollte er denn gerettet werden bzw. hätte es moralisch verdient, gerettet zu werden?

Drei Leute in zwei Flugzeugen in absolute Gefahr gebracht.

Materiell (Haftpflicht): Das Modell ist (hoffentlich!) versichert, nicht der Pilot. Versicherung zahlt.
Materiell (Regreß)? Betrifft die Abgrenzung zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Vorsatz ist schwer nachzuweisen, im Zweifel entscheidet das ein (Zivil-)Gericht.

Öffentliche Moral: Ordnungswidrigkeit oder Straftat? Auch hier: im Zweifel entscheidet ein (Straf-)Gericht.

Mit "fahrlässig" steckt er immer drin. Alles andere wäre "Höhere Gewalt", wo sollte die herkommen?
 
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jackrabbit

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Moin,

Wovor sollte er denn gerettet werden bzw. hätte es moralisch verdient, gerettet zu werden?
können und wollen wir hier gar nicht beurteilen, zudem gibt ja auch immer eine Grauzone.
Wir beurteilen Dich und Deine Beiträge ja auch nicht einfach nach Schwarz oder Weiß. :wink2:


Grüße
 

wilco

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jetzt aber nicht das Thema wechseln, gell? :rolleyes1:


aber ernsthaft: Ich bin da schon parteiisch.
In jedem der drei infrage kommenden Sitzplätze habe ich oft genug gesessen, von daher habe ich eine ziemlich realistische Vorstellung von der Situation (und den möglichen Folgen!).
 
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arneh

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Materiell (Haftpflicht): Das Modell ist (hoffentlich!) versichert , nicht der Pilot. Versicherung zahlt.
In Deutschland ist eine Halterhaftung bei Modellflug Pflicht. Wir hoffen mal, dass er sich daran gehalten hat. Wenn nicht, bleibt der Schaden beim Modellsteuerer hängen.
Materiell (Regreß)? Betrifft die Abgrenzung zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Vorsatz ist schwer nachzuweisen, im Zweifel entscheidet das ein (Zivil-)Gericht.
Die juristische Würdigung (fahrlässig, grob fahrlässig -Vorsatz lasse ich mal außen vor, da wird wohl niemand der ohne tief aufgewühlte Emotionen darauf schaut drauf schließen) wird von einigen Faktoren abhängen. Wenn er als Vereinsmitglied auf einem zugelassenen Modellflugplatz geflogen ist, als die Kollision passiert ist, wird die DMFV/DMO Versicherung und auch ein Gericht das sicherlich anders bewerten als wenn es ein Solist auf der grünen Wiese war. Sehr wichtig wird sein, in welcher Höhe die Kollision stattgefunden hat und auch ggf. solche Faktoren wie der Sonnenstand. Kam der Schleppzug direkt aus der Sonne wird das maßgeblichen Einfluss auf die Einschätzung der Schwere des Versäumnisses haben.
Öffentliche Moral: Ordnungswidrigkeit oder Straftat? Auch hier: im Zweifel entscheidet ein (Straf-)Gericht.
Das hat nichts mit Moral zu tun. Ist eine rein juristische Frage. Wie gesagt wird diese Einschätzung recht eng mit den näheren Umständen (s.o.) verbunden sein.
Mit "fahrlässig" steckt er immer drin. Alles andere wäre "Höhere Gewalt", wo sollte die herkommen?
Fahrlässigkeit ergibt sich wie im Straßenverkehr in den allermeisten Fällen aus der immanenten Gefährdung beim Betrieb solcher Systeme. Nur wenn er ein technisches Versagen nachweisen kann, auf dass er keinen Einfluss gehabt hat (Ausfall der Fernsteuerung trotz ordnungsgemäßem Einbau und Handling), könnte er dieser Einordnung entgehen. Das ist aber hochgradig unwahrscheinlich und damit praktisch nicht nachzuweisen.
 
Thema:

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