Da Junkers-Peter mich inzwischen namentlich erwähnt hat und auf meine Veröffentlichung zur Junkers G 24 in der Zeitschrift Flugzeug 1989/1990 hinweist, will ich hierzu gern noch ein paar Punkte aufgreifen.
Wilhelm Zimmermanns Flugbuch-Eintragungen sind korrekt und vollständig aufgelistet. Bemerkenswert ist dabei die Zwischenlandung in Travemünde am 10.02.1934, die aus Gründen mangelnder Reichweite wohl nicht erforderlich gewesen wäre. Travemünde bot aber mit seinem kombinierten Land- und Seeflugplatz eine gute Möglichkeit, dort Flugzeuge von Schwimmern auf Räder (oder umgekehrt) setzen zu lassen. Junkers machte davon gelegentlich Gebrauch, und das könnte auch hier der Fall gewesen sein. Allerdings erscheint die dafür verfügbare Zeit von nur 1:15 h zwischen der Landung aus Bultofta und dem Weiterflug nach Berlin vielleicht doch zu knapp bemessen. Ansonsten ist davon auszugehen, dass die D-1005 durchgehend als Landflugzeug verwendet wurde.
Wie rasch sich Annahmen zu vermeintlichen Tatsachen wandeln können und Fakten unbeachtet gelassen werden, zeigt sich an den Angaben, wer Eigentümer dieses Flugzeuges gewesen ist. In den Nachrichten für Luftfahrer für Februar 1934 erscheint die D-1005 als Zugang, zeitlich passend zu Zimmermanns Flugbucheintragungen. Als Eigentümer wurde der Reichsbund der deutschen Verbrauchsgenossensch. GmbH, Hamburg I, angegeben, korrekt jedoch nicht Verbrauchs- sondern Verbrauchergenossenschaften. Dabei handelte es sich um die von den Nazis herbeigeführte Dachorganisation der Konsum-Genossenschaften. In jüngeren Veröffentlichungen zur G 24/G 31 fehlt dieser Eigentümer, an dessen Stelle dann das RLM angegeben wird. Danach folgt für 1935 die Deutsche Arbeitsfront, gleich mit Änderung des Kennzeichens in D-ABET. Jedem, der meinen Beitrag in der Zeitschrift Flugzeug, Heft 6/89 Seite 54 kennt, werden die außerordentlich kleinen Schrifttypen aufgefallen sein. Aus redaktionellen Gründen war dort kein Platz für zusätzliche Erläuterung, und so steht dort lediglich "1934 DAF". Nach damaligem Forschungsstand wäre dies mit dem Zusatz "vermutlich" zu versehen gewesen; 30 Jahre später gibt es weiterhin keinen Beleg dafür, aber meine Zweifel sind eher größer geworden.
Nun zur dentität der D-ABET als G 24/950. Für meinem Nachtrag hierzu in Heft 2/90 gab es keine Platzbegrenzung, und so konnte ich zu meinem Foto aus Wustrow schreiben: "Es ist anzunehmen, daß es sich hierbei um die W.Nr. 950 (ex D-1005) handelte". Einen bestätigten Nachweis hierfür gibt es noch immer nicht, doch ein Vergleich bei mir vorhandener Fotos bestärkt mich in dieser Annahme. Anhaltspunkte sind das verglaste Führerraum-Dach in Verbindung mit dem schräg auslaufenden Anstrich der Verkleidung des Mittelmotors, aber vor allem auch das schmale und hochgezogene Seitenleitwerk, wie es von der S-AABG/SE-ABG bekannt ist. Ein weiteres Wrackfoto des Rumpfes der D-ABET aus Wustrow in ganzer Länge sowie eine Aufnahmer der D-1005 in Tempelhof 1934 lassen diese Details gut erkennen.
Als die W.Nr. 950 im Februar 1935 leicht beschädigt wurde, trug sie noch immer das Kennzeichen D-1005. Sie war von der F 24 D-UPIT gerammt worden, die von einer Sturmböe aus ihrer Verankerung gerissen worden war. Dass sie nach erfolgter Reparatur mit neuem Kennzeichen D-ABET bei der DAF verwendet worden sein soll, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Robert Ley hatte seine Ju 52/3m ge, W.Nr. 5112 D-AQIT "Major Dincklage", bereits am 12.12.1934 erhalten. Als einer der Mächtigen im Dritten Reich hätte er zuvor kaum auf eine inzwischen acht Jahre alte G 24 als persönliches Reiseflugzeug zurückgreifen müssen, wie ja auch Junkers-Peter schreibt.
Ein im Sommer 1936 in Tempelhof entstandenes Foto zeigt die D-ABET neben der Roland II D-ARUT, die im November 1935 bei der DLH ausgemustert und an das RLM abgegeben worden war. Welchen Weg die D-ABET bis zu ihrem Ende in Wustrow genomme hat, bleibt noch zu klären. Flugbucheintragungeb ehemaliger Luftwaffenangehöriger könnten dabei nützlich sein. Sollte das Flugzeug in Wustrow zur Zieldarstellung für die dortige Flakschule verwendet worden sein, wäre eine Umrüstung auf Schwimmer zwar sehr unwahrscheinlich, aber auch nicht völlig auszuschließen.