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Diskutiere ARD im TV-Tipps Forum im Bereich Literatur u. Medien; Ist vielleicht nicht die Fliegerei. ;) Heute ARD 20:15 > Neue Vahr Süd Hier mal die Infos...
zapp1963

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Fluglehrer
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Ist vielleicht nicht die Fliegerei. ;)

Heute ARD 20:15 > Neue Vahr Süd
Hier mal die Infos:

http://www.radiobremen.de/politik/themen/krawallerekrutenvereidigung100.html

Damals war ich (und mein Kumpel) 16 Jahre jung und Zuschauer im Weserstadion.
Ich kann mich noch lebhaft daran erinnern, wie die verletzten Polizisten am Eingang lagen und wir den Weg aus dem Weserstadion suchten.
Wurden dann über das Stadionbad zur Weserseite gebracht. Da war was los! Der reinste Krieg. Die Eltern die von meinen Kumpel (meine natürlich auch) waren voller Sorgen.
Denn die haben ja zu Hause mitbekommen, was da am Stadion los war.

Tja, 30 Jahre!!
 
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104FAN

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Space Cadet
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Intressant ist doch das einige die damals mitdemonstriert haben, wie die damals noch neuen Grünen und die Jusos, als sie 28 Jahre später an der Regierung waren die Bundeswehr zu ihrem ersten Kampfeinsatz geschickt haben.
Ich denke da z.B. an Gerhard Schröder ( Vorsitzender der Jusos von ´78 bis ´80 ) und Joska Fischer damals noch "Berufsdemonstrant". Nur weiß ich nicht ob sie damals auch am Weserstadion waren, aber unterstutzt haben sie es bestimmt.
 
Rock River

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Space Cadet
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Ist vielleicht nicht die Fliegerei. ;)

Heute ARD 20:15 > Neue Vahr Süd
Hier mal die Infos:

http://www.radiobremen.de/politik/themen/krawallerekrutenvereidigung100.html

Damals war ich (und mein Kumpel) 16 Jahre jung und Zuschauer im Weserstadion.
Ich kann mich noch lebhaft daran erinnern, wie die verletzten Polizisten am Eingang lagen und wir den Weg aus dem Weserstadion suchten.
Wurden dann über das Stadionbad zur Weserseite gebracht. Da war was los! Der reinste Krieg. Die Eltern die von meinen Kumpel (meine natürlich auch) waren voller Sorgen.
Denn die haben ja zu Hause mitbekommen, was da am Stadion los war.

Tja, 30 Jahre!!
Ach sieh da - ich war auch dabei. Auch als Zuschauer, nur vor dem Stadion und ich musste mich zweimal in Sicherheit bringen, um nicht unter die Kombattanten zu geraten.
 
MiGhty29

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03.08.2015 23.45 Uhr
Nagasaki
warum fiel die zweite Bombe?
Film von Klaus Scherer

Gruss Uwe
 
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Montag 02.11 2015

Was wurde aus der NVA ? 45 min

Gruß Migfreak
 
mo76

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Luftwaffen-Soldaten sind nur im Tatort "Spielverderber"

http://www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe/!ut/p/c4/NYuxDsIwDAX_yE5aYGBrFYQ6sLBA2UIaFUupU1lpuvDxJAPvpFtOD19YYJtptoki24BPHB2d3zuEHay4D2X2GzRKH4Fjxkc9TB5cZJ-qk-dExbPYFAXWKCnUsomUAjThqLTp1Un9p7_dwVxvl7ZpzdDfcV2W7gdkGHPX/

bezieht sich auf:

So, 22.11.15 | 20:15 Uhr
Tatort: Spielverderber

Ihr 23. Fall führt Charlotte Lindholm in die Welt des Militärs. Die Ex-Frau eines Bundeswehr-Piloten ist in ihrem Wochenendhaus im Harz ermordet worden.

http://programm.daserste.de/pages/programm/detail.aspx?id=F63F9C4D6E619F7D01CA0F08CA5F360C
 
RomanW.

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zapp1963

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War doch nicht schlecht. Für mich war er erst unschuldig. Aber wenn ich jetzt immer mehr darüber nachdenke, würde ich den Piloten für schuldig halten. Eigenmächtig den Befehl zum "Nichtabschuß" verweigert. Wofür gibt es den höhere Entscheidungsträger?
 
Gepard

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Meine 10 ct.

Der Pilot war schuldig, aber nicht im Sinne der Anklage.

Er hat sich nicht des Mordes schuldig gemacht. Mord setzt Vorsatz und niedere Beweggründe voraus. Er ist nicht mit dem Vorsatz gestartet ein Flugzeug, vollbesetzt mit Passagieren, abzuschießen. Er hat auch nicht aus niederen Beweggründen gehandelt, weil er zehntausendfaches Leben schützen wollte.
Vielmehr kann er ein Notwehrrecht in Anspruch nehmen. Zur Abwehr einer direkten Gefahr für Leib und Leben, seines eigenen oder der von Dritten, ist jedermann berechtigt Gewalt anzuwenden. Und der Pilot hat versucht das Leben Dritter vor einer sehr konkreten Gefahr zu retten.
Deshalb ist er vom Vorwurf des Mordes freizusprechen.

Er ist aber schuldig einen direkten Befehl verweigert zu haben. Und für diese Befehlsverweigerung muss er entsprechend der militärischen Regelungen bestraft werden.
 
jockey

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Vorsatz ist immer bei der Tatbegehung, also hier der Abschusss der IRIS-T, zu prüfen.
Wegen Niedrige Beweggründe war er auch nicht angeklagt, sondern wegen Einsatz gemeingefährlicher Mittel (die IRIS-T).
Notwehr lag nicht vor, da kein gegenwärtiger Angriff (gegen den Piloten). Bleibt nur rechtfertigender Notstand. Dort ist aber geradewegs kein abwägen von Leben gegen Leben möglich :wink:

Jeder gute Anwalt hätte erstmal versucht den Mordvorwurf zu entkräften. Dann bliebe noch Totschlag (hier durchaus ein minderschweren Fall) der eventuell mit Bewährungsstrafe zu ahnden gewesen wäre.

Aber als Unterhaltung ganz Interessant.
Und das Rechtsverständnis der Allgemeinheit ist ein anderes, als das der Juristen, welches nicht immer nachviollziehbar ist.
 
Fulcrum_fan

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wo die Sonne aufgeht
Für mich war er auch unschuldig, wobei er mir zu abgeklärt rüber kam..

Das Stück hat ja explizit diesen Gewissenskonflikt als Mittelpunkt zum Thema.
Mich würden die fliegerischen Alternativen, z.B. abdrängen möglich? interessieren, vielleicht hier im Forum an anderer Stelle?
 
HotteX

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Ich kann nur hoffen, dass der Film, die anschließenden Diskussionen usw. entsprechende Stellen zum Nachdenken bewegen, etwas an der derzeitigen Situation zu ändern, in der die Piloten mit solch einer schweren Entscheidung allein gelassen werden.
 

Sens

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Der Pilot war schuldig, aber nicht im Sinne der Anklage.

Er hat sich nicht des Mordes schuldig gemacht. Mord setzt Vorsatz und niedere Beweggründe voraus. Er ist nicht mit dem Vorsatz gestartet ein Flugzeug, vollbesetzt mit Passagieren, abzuschießen. Er hat auch nicht aus niederen Beweggründen gehandelt, weil er zehntausendfaches Leben schützen wollte.
Vielmehr kann er ein Notwehrrecht in Anspruch nehmen. Zur Abwehr einer direkten Gefahr für Leib und Leben, seines eigenen oder der von Dritten, ist jedermann berechtigt Gewalt anzuwenden. Und der Pilot hat versucht das Leben Dritter vor einer sehr konkreten Gefahr zu retten.
Deshalb ist er vom Vorwurf des Mordes freizusprechen.

Er ist aber schuldig einen direkten Befehl verweigert zu haben. Und für diese Befehlsverweigerung muss er entsprechend der militärischen Regelungen bestraft werden.
Es gibt keinen blinden Gehorsam. Das Soldatengesetz verweist sogar auf die Pflicht jedes Soldaten einen Befehl im Zweifel zu verweigern.
Der Pilot kann für sich in Anspruch nehmen, dass er die Leiden der Insassen der todgeweihten Maschine nur verkürzt hat und damit die sonst unausweichliche Erhöhung der Anzahl weiter Opfer vermieden hat. Hätte er den Befehl blind befolgt, dann könnte von Seiten der Angehörigen weiterer Opfer die Klage wegen unterlassener Hilfeleistung erhoben werden. Gerade in diesem Fall dürfte es schwer sein zu beweisen, dass er selbst nicht alles Menschenmögliche unternommen hat. Auch sein erkennbarer Befehlsnotstand hätte ihn nicht von dieser moralischen Schuld entbunden. Die Angehörigen der Menschen in der Maschine hätten dagegen den Trost, dass deren ungewolltes Opfer nicht umsonst war.
 

xklausrichter1

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Bis August noch in der Mediathek:

Immer Ostwärts - von Berlin nach Wladiwostok

Unter anderem mit einem kurzen Besuch bei Antonov in der Ukraine.

 
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