A320 vs Drohne

Diskutiere A320 vs Drohne im Drohnen Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Modellflug und Luftrecht Mein Guter natürlich ist das Erlaubnisfrei solange man 1,5km von Ansiedlungen weg ist mit seinem Verbrenner. Außerdem...
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Modellflug und Luftrecht

NEIN, auch mit Verbrenner und < 5 kg ist es erlaubnisfreier Modellflug im Luftraum G, unter Beachtung der Rechtslage.
Erst bei > 5 kg braucht es eine Aufstiegserlaubnis.

Die Rechtslage hatte ich in post # 27 schon einmal verlinkt:
http://www.rc-network.de/forum/content.php/376-Modellflug-und-Luftrecht

Gruß Rolf
Mein Guter natürlich ist das Erlaubnisfrei solange man 1,5km von Ansiedlungen weg ist mit seinem Verbrenner.
Außerdem nicht ohne Lärmpaß!
Auf einer Flugleiterschulung lernt man etwas mehr als bei RC-Network steht.

Frage: Wo darf ich fliegen?

Grundsätzlich überall, sofern das Einverständnis des Grundstückeigentümers vorliegt, dessen Gelände ich betreten will. Zu beachten ist natürlich in diesem Zusammenhang die Bestimmung, dass im Abstand von weniger als 1,5 km von Wohngebieten Modelle mit Verbrennungsmotor nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden dürfen, wobei die Definition des "Wohngebiets" nicht einheitlich geregelt ist.
Bei weniger als 1,5km Abstand zu Wohngebieten benötigt man auch unter 5kg eine Aufstiegsgenehmigung, wenn man mit Verbrennungsmotor fliegt.
 
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Guest
Was willst du ?...
Es ging "nur" darum das es sich bei < 5kg um den erlaubnisfreien Modellflug handelt...

(erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums ist in § 20 LuftVO geregelt)

...das hast du in post # 52 fälschlicherweise auf Segler und Elektro beschränkt.
http://www.flugzeugforum.de/threads/84107-A320-vs-Drohne/page6?p=2283480&viewfull=1#post2283480

Stratified schrieb:
Übrigens <5kg nur insofern, dass es Elektro oder Motorlos ist
das habe ich in post #59 richtiggestellt...
http://www.flugzeugforum.de/threads/84107-A320-vs-Drohne/page6?p=2283557&viewfull=1#post2283557

Rolf schrieb:
NEIN, auch mit Verbrenner und < 5 kg ist es erlaubnisfreier Modellflug im Luftraum G, unter Beachtung der Rechtslage.
Gruß Rolf

PS.. ich habe keine Lust mich weiter mit postings auseinander zu setzen welche mit "Mein Guter" beginnen, das ist nicht mein Ductus.
 
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Flieger-Ass
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Was ist da so schwer zu verstehen? Ich hab geschrieben das Erlaunisfrei nur für Elektro und Motorlos gilt. Das für Verbrenner die Einschränkung besteht, dass die Erlaubnisfreiheit nur ab 1,5km Abstand zu Wohnsiedlungen gilt.
§ 20 LuftVO
§20(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten.
 
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n/a

Guest
Was ist da so schwer zu verstehen? Ich hab geschrieben das Erlaunisfrei nur für Elektro und Motorlos gilt.
Das stimmt (bei Betrachtung der Details) auch nicht, weil innerhalb weniger als 1,5 km von Flugplätzen auch Elektro und Segler eine Aufstiegserlaubnis brauchen.

Der § 20 der LuftVO unterscheidet bezüglich >erlaubnisbedürftig< nicht zwischen Elektro, motorlos und Verbrenner bei einer Gesamtmasse von mehr als 5 Kilogramm wie du es hier darstellst...es steht da FLUGMODELL...

§ 20 LuftVO
Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
1. der Aufstieg von Flugmodellen
a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse. usw...
somit gilt auch für >erlaubnisfrei< grundsätzlich erst mal "nur" die Begrifflichkeit FLUGMODELL...

Weitere Details sind, wie ich schrieb, hier nachzulesen:
http://www.rc-network.de/forum/content.php/376-Modellflug-und-Luftrecht

Dazu gehört selbstverständlich, auch wie ich schrieb "unter Beachtung der Rechtslage", das in weniger als 1,5 km Entfernung von Wohngebieten und Flugplätzen...ach, lies es doch selbst:

§ 20 LuftVO Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:

1. der Aufstieg von Flugmodellen
a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse.
b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt.
c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten.
d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder Flugleitung.
e) aller Art, soweit sie über Menschenansammlungen betrieben werden,

2. das Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Meter gehalten werden.

5. der Betrieb von ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb.
Gruß Rolf

PS ...eine weitere Antwort von dir ist entbehrlich......
 
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Space Cadet
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Modellflug und Luftrecht

Hallo

hast du Zugang zu solchen Karten, bzw weisst du wo man günstig an welche ran kommt? als Modellflieger wäre ich sehr interessiert daran
Ungültige der vergangenen Jahre, bzw. aktuelle gibt es auch einiges im bekannten Auktionshaus.

.
 
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Flieger-Ass
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Hallo,



Die Statistik hat was. Wenn man da mal gedanklich Drohne durch Flugmodell ersetzt, könnte man sich richtig beruhigen: Statistisch kracht es nur alle paarmillionen Jahre.

Leider nur sind auch in Deutschland solche "statistisch unwahrscheinlichen" Ereignisse aktenkundig. z.B bei der BfU.

gero
Wie das Gerichtsverfahren ausging kann man hier nachlesen.
http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/22113-Erfahrungen-mit-Strafverfahren-gegen-Flugleiter
 

klaus06

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Na klasse Flugverbotszone zwischen 122 bis 150m. Tickt der noch ganz richtig? Das würde auch das aus für Gleitschimflieger und manntragende Segelflieger bedeuten, die sind auch abundzu unter 150m unterwegs.
 

Michael aus G.

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Den Drohnenverkehr steuern und beaufsichtigen sollen in Amazons Vorschlag nicht die klassische Flugverkehrskontrolle, sondern neue Luftverkehrskontrolleure. Davon soll es viele geben, deren Zuständigkeitsbereiche sich ganz bewusst überlagern. Kimchi verglich das mit der Funktionsweise von Handynetzen, ohne näher ins Detail zu gehen.
Hmm, auf die Ideen zur Regulierung von Unfällen bin ich ja mal gespannt. Aber mal ersthaft, wer will schon hunderte Drohen permanent über sich haben? Und dann die Geräuschkulisse die die verursachen. Wenn die das durchbekommen, seh ich persönlich die Ära des "Sperrballons" wiederaufrstehen... :wink:
 

Sens

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Hmm, auf die Ideen zur Regulierung von Unfällen bin ich ja mal gespannt. Aber mal ersthaft, wer will schon hunderte Drohen permanent über sich haben? Und dann die Geräuschkulisse die die verursachen. Wenn die das durchbekommen, seh ich persönlich die Ära des "Sperrballons" wiederaufrstehen... :wink:
Wohin muss man da reisen, um die Situation zu erleben, dass schon hunderte Drohnen permanent über mir sind?!
Je geringer die reale Gefahr ist, desto größer scheint das mediale Getöse zu sein. Zum "Glück" mangelt es in Deutschland nicht an Bedenkenträgern und der Regelungswahn kennt keine Grenzen.
 
Simon Maier

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Hallo,

das mit den 120 - 150 m ist letztlich eine Wunschvorstellung von Amazon und nicht die eines Ministeriums (letzteres macht die Gesetze, nicht Amazon).

Amazon gewichtet seine Interessen natürlich vor denen von Gleitschirmfliegern, die denen letztendlich egal sind. Ich glaube aber nicht, dass eine US-Firma die in D erst seit 1 Jahr überhaupt Steuern bezahlt und seinen Händlern aktiv hilft, Steuern zu hinterziehen http://www.spiegel.de/wirtschaft/steuerhinterziehung-im-internet-amazon-haendler-entkommen-finanzamt-a-817847.html , die Lobby hat so was durchzusetzen. Selbst in den Staaten macht die FAA diese Spielchen nicht mit.

http://www.usatoday.com/story/tech/2015/02/15/amazon-cool-to-drone-rules/23473791/
 
Simon Maier

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Hallo,

Amazon fordert aber nicht eine Begrenzung auf 100 m, sondern will ,,private langsame Drohnen'' nur auf 200 ft (61 m) steigen lassen und der Bereich von 200 ft bis 400 ft (61 - 122 m) soll dann lt. Zitat Heise ,, besonders leistungsfähigen Drohnen vorbehalten: Dort sollen sie nur fliegen, wenn sie längere Strecken mit höheren Geschwindigkeiten zurücklegen'' nur kommerziellen Drohnen z.B. von Paketdiensten vorbehalten sein.

Zitat Heise: ,,Um sich für die Hochgeschwindigkeitszone zu qualifizieren, müsste eine Drohne nicht nur flott sein, sondern auch selbsttätig andere Objekte erkennen und ihnen ausweichen können ("sense and avoid"). Dabei müsste sie zur autonomen Kommunikation mit anderen Drohnen über IEEE 802.11p (WAVE) in der Lage sein.''

Nur in ,,Sonderzonen, risikoarm eingestuften Gebieten'' sollen Hobbyisten auch höher als 61 m fliegen dürfen. Der Modellflug über 61 m käme bei diesem Vorschlag fast komplett unter die Räder. Ich betreibe selbst keinen Modellflug, habe aber eine liberale Einstellung und finde den Amazon-Vorschlag eine Frechheit und fast schon ein Grund diesen Online-Händler zu boykottieren.

Wiederholung Link von letzter Seite:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Drohnen-Amazon-formuliert-Forderungen-zur-Luftraum-Verwaltung-3196748.html
 
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Michael aus G.

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Wohin muss man da reisen, um die Situation zu erleben, dass schon hunderte Drohnen permanent über mir sind?!
"Das Automobil ist nur eine vorübergehende Erscheinung. Ich glaube an das Pferd." :wink:
 
_Michael

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Zitat Heise: ,,Um sich für die Hochgeschwindigkeitszone zu qualifizieren, müsste eine Drohne nicht nur flott sein, sondern auch selbsttätig andere Objekte erkennen und ihnen ausweichen können ("sense and avoid"). Dabei müsste sie zur autonomen Kommunikation mit anderen Drohnen über IEEE 802.11p (WAVE) in der Lage sein.''
Mit diesem WAVE könnte man ja auch Modell- und manntragende Flugzeuge ausrüsten, was in meinen Augen sogar - unabhängig von anderen Aspekten - sinnvoll wäre. Die Segelflieger machen es mit ihrem FLARM ja bereits vor. In der heutigen Zeit ist so ein System, mit Gewicht und Preis vergleichbar zu einem Handy, problemlos machbar.
 
Jeroen

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Alien
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Mit diesem WAVE könnte man ja auch Modell- und manntragende Flugzeuge ausrüsten, was in meinen Augen sogar - unabhängig von anderen Aspekten - sinnvoll wäre. Die Segelflieger machen es mit ihrem FLARM ja bereits vor. In der heutigen Zeit ist so ein System, mit Gewicht und Preis vergleichbar zu einem Handy, problemlos machbar.
Und warum nicht ADS-B?
 
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