Intrepid
Alien
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Noch gilt §22 LuftVO, und da steht drin:Nein, muss man nicht. Kann sein, das der berühmte "deutsche Flugleiter" danach fragt, aber was man ihm antwortet ist unverbindlich. Ihm geht eigentlich nur das Kennzeichen was an. Das muss er aufschreiben und die Startzeit dazu. Das betrifft allerdings nur Flüge nach VFR ohne Flugplanpflicht.
In irgendeinem NfL, welches ich auf die Schnelle nicht finden kann, steht dann noch geschrieben, dass diese Meldung außer schriftlich, persönlich oder telefonisch auch per Funk erfolgen kann. Also "DEABC, P28A, 1+0, VFR lokal" hätte es wenigstens heißen müssen. Und wenn ich das richtig verstanden habe, wurden die Angaben auch so vom Piloten vor dem Abflug übermittelt - leider ohne Anzahl Besatzung und Passagiere, so dass nicht klar ist, nach wie vielen POB gesucht werden muss.Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung führt, ist verpflichtet [...] sich bei der Luftaufsichtsstelle, auf Flugplätzen ohne Luftaufsichtsstelle bei der Flugleitung zu melden und folgende Angaben zu machen:
vor dem Start:
a) das Luftfahrzeugmuster,
b) das Kennzeichen (§ 19 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung),
c) die Anzahl der Besatzungsmitglieder,
d) die Anzahl der Fluggäste,
e) die Art des Flugs,
f) bei einem Überlandflug den Zielflugplatz;
nach der Landung:
a) das Kennzeichen,
b) bei einem Überlandflug den Startflugplatz,
c) das Luftfahrzeugmuster;
für Luftfahrzeuge, die auf Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle betrieben werden, gilt die Meldung als abgegeben, wenn der Flugplan von der Flugverkehrskontrollstelle angenommen worden ist; für Schulungsflüge, Flugzeugschleppstarts und Segelflugbetrieb mit ständig wechselnden Segelflugzeugführern können mit der örtlichen Luftaufsicht oder der Flugleitung auf dem Flugplatz besondere Vereinbarungen getroffen werden;