Edit: was würde einen Piloten denn eigentlich erwarten, wenn er in dieser Situation die Linkskurve doch so weit nehmen würde, das er die BAB verbotenerweise ein wenig in westlicher Richtung überfliegen würde?
Wenn man ohne Freigabe in eine Kontrollzone gerät, hängt es natürlich von den Umständen ab. Wenn man nur eben so an der Grenze kratzt (oder minimal darüber ist), kann man noch Glück haben, dass es gerade keiner sieht oder die Lotsen es bei einer Mahnung belassen: in Egelsbach würden sie sich z.B. telefonisch beim Flugleiter melden, damit er die Ermahnung weitergibt - oder um einen Rückruf des Piloten bitten, um ihn mal persönlich zu sprechen.
Bei gravierenden Übertritten, oder, ganz schlimm, wenn das sogar dazu geführt hat, dass ein anderes Flugzeug ausweichen oder den Anflug abbrechen musste (was schnell passieren kann, weil die Lotsen ja nicht ahnen können, was so ein Irrläufer als nächstes macht), dann ist es mit Worten nicht getan. Solche Fälle müssen die Lotsen melden - und das landet dann beim "BAF" (Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung). Das BAF ist die zuständige Behörde (die DFS ist ja eine von den Behörden beauftragte GmbH - und auch wenn sie zu 100% dem Staat gehört, eben selbst keine Behörde). Das BAF setzt dann ein Bußgeld fest - oder erstellt bei ganz krassen Vergehen eine Anzeige, um einen die Lizenz zu entziehen oder ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Luftverkehrs einzuleiten.
Ich kenne jemanden, dem das vor einigen Jahren in Frankfurt passiert ist. Er ist ohne Freigabe in den Luftraum C geflogen, der oberhalb der Kontrollzone liegt. Das BAF hat ihm die Aufzeichnung seiner Radarspur geschickt, die zeigte, dass er für rund 45 Sekunden eine Ecke des Luftraums angeschnitten hat, weil er zu früh eingedreht ist, als er Frankfurt umfliegen wollte. Da kein anderes Flugzeug behindert wurde (niemand musste ausweichen, keine gefährliche Annäherung etc) hat das BAF das Verfahren gegen ein Bußgeld von 500€ ohne weitere Folgen eingestellt. Das ist also in etwa die Größenordnung, die man bei einem kleinen Übertritt zu erwarten hat, wenn dieser tatsächlich geahndet wird.