Gelöschtes Mitglied 7691
Guest
So wird das gehandhabt, ja. Aber der grundsätzliche Gesetzestext ist (glaub ich.. schon ne weile her dass ich das nachgeschaut habe) da nicht so spezifisch.Die angesprochene Kennzeichnung gilt z.Zt. ja nur für Modelle über 5 kg.
Die Lockerung der Fliegerei in der Kontrollzone (<30m ohne Freigabe) hat die meisten von uns sehr überrascht, da es eine Entscheidung gegen den generellen Beschränkungstrend war. Ich habe mit Vertretern der betroffenen Behörden und auch Leuten vom Turm gesprochen, die diese Sache prinzipiell bejahten, mit dem Hinweis auf den ansonsten sehr großen zu erwartenden Aufwand zur Dokumentation von erteilten Freigaben - schließlich sind die Zuständigen ja angehalten, Flüge von Flugmodellen in der Kontrollzone grundsätzlich freizugeben, wenn es keine konkreten Gründe dagegen gibt.
Sorgen machen mir die Einhaltung der 30m. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine Höheneinhaltung ohne gute Telemetrie quasi unmöglich ist - man verschätzt sich vom Boden aus sehr schnell. Haben wir selbst mal ausprobiert gemäß dem Motto "Steige mal auf 30m gemäß deiner Schätzung", dann Vergleich mit der Telemetrie. Da kam dann alles mögliche raus zwischen 15m und 100m!
Eine Registrierung ist schon sinnvoll und könnte nach meinem Ermessen so aussehen:
-Schaffung einer Bagatell-Untergrenze (bei der FAA sind das 250g, ob das so optimal ist weiß ich nicht, Verhandlungssache), auch für die Versicherungspflicht, damit sich nicht jeder Jüngling mit nem Cheerson CX-10 gleich strafbar macht wenn er mal in 2m Höhe durch den eigenen Garten fegt.
-Registrierung des Betreibers (nicht des Fluggerätes) mit einer eigenen nach außen hin anonymisierten Kennzeichnung/Nummer. Zum Erhalt der Registrierung muss die Haftpflichtversicherung nachgewiesen sein und ein Kenntnisnahmevermerk über eine Belehrung bez. den Regularien unterschrieben werden. Sowas könnte zum Beispiel über den DMFV oder den Versicherer gemacht werden, um den Verwaltungsaufwand zur Aufrechterhaltung am Ende des jährlichen Versicherungszeitraumes gering zu halten
-Kennzeichung JEDES Modells mit der Registriernummer (in angemessener Weise, also nix mit feuerfest an einem Depronmodell)
-Im Zeitalter des China-Eigenimportes wird man einen Pflicht-Beipackzettel nicht immer realistisch hinbekommen. Zudem würde ein solcher, wenn verbindlich, das Thema Selbstbau ausklammern müssen. Eine Selbstverpflichtung der Importeure und Händler wäre da vielleicht mal ein Anfang.
Die bisherigen Formulierungen von EASA und co. fokussieren sich zu sehr auf Multicopter-"Dronen"... das ist aber grad im Moment mal nur ein Trend, der nicht anhalten muss. Das muss man offener formulieren um auch den Flugmodellsport in seiner klassischen Form und neuere Trends wie FPV-Racing mit ins Boot zu holen.
Ich habe so den Eindruck, denen fehlt jemand, der sich da wirklich von der Betreiberseite her auskennt, aber dennoch bereit ist, nicht nur gegen eine Regulierung zu wettern wie die Verbände das tun (allen voran die Österreicher, das war mehr als peinlich) sondern konstruktiv mitarbeitet, eine praktikable und akzeptable Lösung zu finden.
Aber ich schweife ab, das Thema ist ja hier eher "wie fange ich Dronen ab".
Noch nicht erwähnt wurde die gute alte Kartoffelkanone, Kaliber Abflussrohr 50mm, Munition festkochend, mit vorgespanntem Kaninchengitter - auch Pommes-Kanone genannt. Aber vorsicht, das ist in Germanistan nicht legal
Auch das Ballern mit Laserpointern auf die vermeintlichen Spionagekameras am Himmel wurde andernorts schon diskutiert. Über die Konsequenzen bei versehentlichem Beschuss eines manntragenden Luftfahrzeugs gibts hier ja schon ein paar Threads. Ich persönlich erfände für sowas einen ganz eigenen Katalog von Strafmaßnahmen - allesamt recht schmerzhaft und mitm positiven Auswirkungen auf den menschlichen Genpool.
gruß
a.p.