Ein Gesetz muss übrigens nicht zwangsweise logisch sein.
Kleiner Exkurs ins juristische, aber vielleicht nicht ganz uninteressant, weil man aus den großen Pleiten immer einiges Lernen kann.
Das Gesetz ist nicht unlogisch, es wurde sogar ursprünglich sehr vehement eingefordert, allerdings sind einige Insolvenzverwalter im Laufe der Zeit immer weiter und weiter in der Auslegung gegangen und damit über den eigentlichen Regelungszweck des Gesetztes hinaus und die Justiz hat sich noch nicht darauf geeinigt, welche Grenzen sie der Anwendung dieser Vorschriften setzen soll. Das gesamte Insolvenzverfahren soll ein "Wettrennen der Gläubiger" verhindern, bei denen die Ersten oder Mächtigsten ihre Forderung noch ganz oder zu großen Teilen befriedigen können, während der Rest kaum noch oder gar nicht mehr befriedigt werden kann und am Ende ein Haufen von unklaren Situationen zurückblieben, weil auch kein Geld für eine ordentliche Abarbeitung und ggf. Liquidierung des Unternehmens mehr da ist. Dies hatte auch sehr gut ab Insolvenzeröffnungsbeschluss funktioniert, aber vor dem Insolvenzantrag beim Gericht gab es oft noch wilde Schiebereien und man hat dem ein oder anderen, zu Lasten der anderen Gläubiger, noch Rechnungen bezahlt, weil sie gute Freunde waren oder entsprechend Druck gemacht haben. Außerdem wollte man an das Geld jener Investoren rankommen, die eine Firma ausgeweidet oder mit den Schulden des Investors aus dem Aufkaufen der Firma belastet hatten, so dass die Firma dann in Insolvenz ging. Letzteres war einige Jahre lang ein sehr beliebtes Vorgehen, welches mittlerweile durch das Gesetz deutlich abgemildert oder tw. ganz verschwunden ist. Insofern hat das Gesetz sehr gut funktioniert. Allerdings fingen dann findige Insolvenzverwalter an, mittels dieser Vorschrift immer mehr (frühere) Geschäftspartner in Anspruch zu nehmen und legen aktuell schon eine Zahlungserinnerung gerne mal so aus, dass der Geschäftspartner wissen konnte, dass sein Geschäftspartner mglw. nicht mehr zahlungsfähig oder überschuldet ist. Mahnungen sind heute aber im Zahlungsverkehr gang und gebe, auch bei Forderungen gegen den Staat. Meist steht dahinter aber Unwille und nicht Unvermögen. Die Insolvenzverwalter haben - und das ist das Geschmäckle an der Sache - ein erhebliches Eigeninteresse daran, die Insolvenzmasse zu vergrößern, da sich danach ihr Honorar bemisst. Die Gerichte sind aber erstmal vielfach mitgegangen und haben noch keine einheitliche Begrenzung gefunden. Einige sagen, solange man noch eine Ausfallversicherung für das Geschäft bekommt, darf man auf die Solvenz des Geschäftspartners vertrauen, aber diese Linie ist nicht einheitlich und solche Versicherungen werden gerade von kleineren Firmen kaum genutzt. Der Grund, warum die Gerichte dies mitmachen ist, das sich Firmen, die anderen Firmen ihre Forderungen anmahnen und warten ggf. ihrer Pflicht zur Einleitung eines Insolvenzprüfungsverfahrens nicht nachkommen und damit die Gesamtheit der Gläubiger schädigen und daher auch nicht schutzwürdig sind. Firmen und Versicherungen, die dafür bekannt sind, dass sie oft und recht schnell solche Insolvenzprüfungsverfahren einleiten, wie z.B. die Sozial- und Krankenversicherungen werden daher von allen Firmen sehr pünktlich und zuverlässig bezahlt.
All dies werden wir nun auch bei Airberlin sehen. AB führt ja ein Insolvenzverfahren in Eigenregie durch, aber auch dort steht die Zustimmung der Gläubiger zu so einem Verfahren unter der Voraussetzung, dass sich die Firma redlich und unter Ausnutzung aller Möglichkeiten bemüht, die Ausschüttung an die Gläubiger zu maximieren. Mit den jahrelangen Ethiad-Zuschüssen wird es nicht einfach werden, zu bestimmen, wie weit zurück AB mit den Rückforderungen gehen kann. Solche Verfahren dauern selbst in Anschluss oftmals noch Jahre und verbrauchen so nicht selten all das Geld, welches man auf diesem Wege hereinzuholen versucht.