Hallo Konrad,
hier meine kurzen Antworten zu Deinen Anmerkungen oder Fragen.
Zu 1. ….Es scheint mir, es gibt viele kleine Sachen, die so gut wie nirgendwo beschrieben sind, die ein erfahrender Pilot einfach durch Erfahrung weiß….
Sicher sind auch die kleinen „Sachen“ irgendwo beschrieben, nur dauert es wahrscheinlich sehr lange alles zu Suchen und zu Finden. Aber selbst wenn man alles Nachlesen könnte hat man noch keine praktischen Erfahrungen, die muss man gemacht haben oder eben machen.
Zu 2.
......Im Fachbereich wurden und werden bereits Drohnen (Multicopter) geflogen. Von älteren Projekten sind uA noch ein Taranis X9D Plus vorhanden, sowie für eine aktuelle Drohne mehrere Akkus mit Ladegeräten. Was Motor, ESC und Servos angeht, so habe ich verstanden, dass sie abhängig vom Modell sind und auch zwingend zusammenpassen müssen. Deswegen hatte ich im Bereich geschaut, in dem bereits Motor, Servos und ESC verbaut sind. Ist das nicht zu empfehlen? (Also wird da oft "Schrott" verkauft?).....
Ich denke die vorhandene Taranis X9D Plus ist sicher verwendbar sowie die anderen genannten Komponenten auch verwendbar sind. Sie müssen halt von den technischen Parametern her passen. In der Beschreibung zum empfohlenen Flugzeug sind Beispielkomponenten genant. Durch Vergleich der technischen Parameter kannst Du dann entscheiden welcher der vorhandenen Komponenten Verwendung finden könnten.
Dass hier oft „Schrott“ verkauft wird würde ich nicht behaupten, entscheidend sind hier der Wille des Käufers und die technischen Parameter der gekauften Komponenten.
Zu 3.
......Zum Test hat mein Professor ein privates Feld "organisiert". Fällt damit nicht die Aufstiegsgenehmigung weg? Es gibt mehrere Leute im Fachbereich, die erst kürzlich einen "Drohnenführerschein" gemacht haben. Reicht das als reiner Kenntnisnachweis, oder wird für Flugzeuge noch etwas anderes benötigt?.....
Die reine „Organisation“ eines privaten (Flug)- Feldes reicht zur Erteilung einer Aufstiegsgenehmigung nach meiner Kenntnis nicht aus. Ebenso ist es erforderlich das der Eigentümer des Feldes sein (schriftliches) Einverständnis zur Nutzung seines Feldes zum beabsichtigten Zweck, dem Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtsystems, erteilt hat.
Diese Einverständniserklärung ist eine Voraussetzung zur Erteilung einer Aufstiegsgenehmigung. Eine Aufstiegsgenehmigung ist aber nur dann erforderlich wenn Dein unbemanntes Luftfahrtsystem für die genante Aufgabe höher als 100 Meter fliegen soll oder es mehr als 5 Kg wiegt. Zusätzlich ist zu beachten unter welchem Luftraum das (Flug)-Feld liegt, unter Umständen benötigst Du dann eine Flugverkehrskontrollfreigabe. Endschuldige bitte wenn ich das jetzt so drastisch schreibe aber einen „Drohnenführerschein“ gibt es meiner Ansicht nach nicht. Es gibt den Kenntnisnachweis nach § 21d oder nach § 21e LuftVO. Wenn Du selbst Dein unbemanntes Luftfahrtsystem steuern möchtest musst Du eine Prüfung gemäß § 21d LuftVO nachweisen, da reicht es nicht wenn jemand der eine Prüfung nachweisen kann, neben Dir steht. Im Übrigen wird in der LuftVO nur zwischen Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unterschieden, damit sind aus meiner Sicht Flugzeuge und Multicopter gleich zu betrachten. Aber genaueres könntest Du z.B. hier nachlesen:
Bezirksregierung Düsseldorf: Unbemannte Luftfahrtsysteme - Drohnen
Gruß