Aufklärungsdrohnensystem 15 News

Diskutiere Aufklärungsdrohnensystem 15 News im Schweizer Luftwaffe Forum im Bereich Einsatz bei; Erste Aufklärungsdrohnen in der Schweiz eingetroffen Bern, 29.04.2022 - Die ersten beiden Drohnen des Aufklärungsdrohnensystems (ADS 15) sind in...

doncorleone117

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Erste Aufklärungsdrohnen in der Schweiz eingetroffen

Bern, 29.04.2022 - Die ersten beiden Drohnen des Aufklärungsdrohnensystems (ADS 15) sind in der Schweiz eingetroffen. In den kommenden Monaten werden sie einer Flugerprobung unterzogen, bevor sie noch 2022 an die Luftwaffe abgegeben werden.

In zwei Lieferungen vom 21. und 26. April 2022 trafen die ersten beiden Drohnen und zwei Bodenkontrollstationen des Aufklärungsdrohnensystems (ADS 15) in Emmen ein. Die Lieferungen wurden auf dem See- und Landweg aus Israel in die Schweiz transportiert. Ein weiterer Bestandteil der Lieferungen war diverses Material für den Unterhalt und die Unterbaugruppen, welche für den Betrieb des ADS 15 notwendig sind.

Erste Drohne zusammengebaut
Die Spezialisten des Herstellers Elbit haben bereits die erste Drohne (Immatrikulation D-11) zusammengebaut und werden sie einer Funktionskontrolle unterziehen, bevor diese für die weiteren Tests der armasuisse Flugerprobung bereitsteht. Die zweite Drohne (Immatrikulation (D-14) folgt in den nächsten Tagen. In den nächsten Wochen werden die angelieferten Systemkomponenten in die Schweizer Infrastruktur eingebunden und anschliessend sämtliche Komponenten in mehreren Schritten einem Funktionstest unterzogen.

Erstflug in der Schweiz Mitte 2022
Mit dem Abschluss der Funktionstests der beiden Drohnen werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Spezialisten von armasuisse mit der Boden- und Flugerprobung beginnen können. Diese Tests umfassen eine Überprüfung des Systems während Rollversuchen auf der Piste des Flugplatzes Emmen, gefolgt vom Erstflug Mitte 2022 sowie eine Reihe von weiteren Erprobungsflügen. Nach Abschluss der Flugerprobung und Zulassungsaktivitäten der militärischen Luftfahrtbehörde MAA werden die beiden Drohnen im Verlauf des zweiten Semesters an die Luftwaffe übergeben. Die restlichen vier Drohnen folgen bis Ende 2023.

Aufklärungsdrohnensystem 15 (ADS 15)
Das ADS 15 ist ein unbemanntes und unbewaffnetes Aufklärungssystem. Es wird das bis Ende 2019 in der Armee eingesetzte Aufklärungsdrohnensystem 95 ersetzen, das dem Technologiestand der 1980er Jahre entsprach. Die vorgesehene Nutzungsdauer der ADS 15 beträgt 20 Jahre. Die Drohne dient der Lage- und Zielaufklärung, kann aber bei Bedarf mit anderen Sensoren ausgerüstet werden, beispielsweise für abbildendes Radar zur Erzeugung eines Bildes der Bodenlage oder für die elektronische Aufklärung. Mit dem Drohnensystem ist ein Einsatz bei Tag und Nacht möglich.
Folgende Leistungen können mit dem ADS 15 erbracht werden:
  • Überwachung von grossen Räumen
  • Suche, Aufklärung und Verfolgung von Zielen
  • Beiträge zum Lagebild und zum Schutz kritischer Infrastrukturen sowie der eigenen Kräfte
Die Nutzer sind wie beim Vorgängersystem ADS 95 militärische und zivile Stellen wie beispielsweise kantonale Führungsstäbe, Polizei- und Rettungsorgane oder das Grenzwachtkorps. Bei der Abwehr eines militärischen Angriffs leistet das ADS 15 einen Beitrag zur Führung und Kontrolle von Aktionen am Boden, insbesondere für die Feuerunterstützung. Neben Aufklärungsdrohnen sind heute nur mit Infrarot-Sensoren (Forward Looking Infrared, FLIR) ausgerüstete Helikopter für Aufklärung aus der Luft geeignet. Sie sind aber gegenüber Drohnen wirtschaftlich nicht konkurrenzfähig (Kosten pro Betriebsstunde, Verweildauer über dem Einsatzgebiet). Drohnen sind ausdauernde, zuverlässige, risikoarme und kostengünstige Mittel für eine dauerhafte Präsenz über einem Einsatzgebiet. Die Beschaffung umfasst sechs Drohnen inklusive Bodenkomponenten, Simulator und Logistik.

Quelle und Fotos Erste Aufklärungsdrohnen in der Schweiz eingetroffen (admin.ch)



 
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Forrest Black

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Habe nachgeschaut, weil hier nicht genannt: Die Drohne ist ansonsten offenbar als Elbit Hermes 900 bekannt. Nutzlast 350 kg.
 
_Michael

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Für die Schweizer Variante wurde ja extra ein Antrieb mit einem Dieselmotor entwickelt, der auch ein paar zusätzliche Änderungen am Fluggerät notwendig machte. Auf den ersten Blick scheint es hirnrissig, für gerade mal sechs Stück ein neues Antriebssystem zu entwickeln. Hat jemand detailierte Kenntnisse, welche substanziellen Vorteile der Diesel-Antrieb bringt? Laut Wikipedia eine ca. 15% höhere Verweildauer über den Bergen, aber bei einer Verweildauer von sowieso bereits über 30 Stunden hätte man das auch über den Kauf von ein oder zwei zusätzlichen Drohnen lösen können. Oder wäre das teurer geworden als ein neuer Antrieb?
 
Jety

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Vielleicht wollte man ja auch nicht auf "speziellen" Flugbenzien angewiesen sein um zur Not auch Kraftstoff von der nächsten Tankstelle holen zu können. :wink2:
 

doncorleone117

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Erfolgreiche Rollversuche der Aufklärungsdrohnen auf der Piste in Emmen

Bern, 24.05.2022 - Die ersten Rollversuche des Aufklärungsdrohnensystems 15 (ADS 15) auf der Piste des Militärflugplatz Emmen sind erfolgreich verlaufen. Damit nimmt das Aufklärungsdrohnensystem 15 (ADS 15) eine weitere Hürde. Der Erstflug in der Schweiz ist im Juni vorgesehen.

Gegen Ende des Monats April 2022 trafen mit zwei Lieferungen die ersten beiden Drohnen, Bodenkontrollstationen des Aufklärungsdrohnensystems 15 (ADS 15) sowie diverses Material für den Unterhalt in der Schweiz ein. Nach dem Zusammenbau der Drohnen durch Spezialisten des israelischen Herstellers Elbit und den ersten Funktionstest haben die Spezialisten der armasuisse nun mit den ersten Boden- und Flugerprobung begonnen.
Im Rahmen der Tests fand am 24. Mai 2022 auf der Piste des Militärflugplatz Emmen der erste Rollversuch mit der ADS 15 (Immatrikulation D-14) statt. Dabei rollte die ADS 15 mehrfach auf der Piste hin und her, um die einwandfreie Steuerung vom Flugzeug mittels der Bodenkontrollstation zu überprüfen. Dabei wurde die Drohne von einem Schweizer Drohnentestpiloten gesteuert. Die Drohne hob bei diesen Rollversuchen nicht ab.
In den nächsten Wochen werden weitere Rollversuche durchgeführt. Dabei kommt auch die zweite Drohne (Immatrikulation D-11) zum Einsatz.

Erstflug in der Schweiz Mitte 2022
Mit den erfolgreichen Rollversuchen ist ein wichtiger Schritt für den Erstflug und die weiteren Flugtests in der Schweiz erreicht. Der Erstflug ist im Juni geplant. Nach Abschluss der Flugerprobung und der Zulassung durch die militärischen Luftfahrtbehörde MAA werden die beiden Drohnen im Verlauf des zweiten Semesters an die Luftwaffe übergeben. Die restlichen vier Drohnen folgen bis Ende 2023.

Aufklärungsdrohnensystem 15 (ADS 15)
Das ADS 15 ist ein unbemanntes und unbewaffnetes Aufklärungssystem. Es ersetzt das bis Ende 2019 in der Armee verwendete Aufklärungsdrohnensystem 95, das dem Technologiestand der 1980er Jahre entsprach. Die vorgesehene Nutzungsdauer der ADS 15 beträgt rund 20 Jahre. Die Drohne dient der Lage- und Zielaufklärung, kann aber bei Bedarf mit anderen Sensoren ausgerüstet werden, beispielsweise für abbildendes Radar zur Erzeugung eines Bildes der Bodenlage oder für die elektronische Aufklärung. Mit dem Drohnensystem ist ein Einsatz bei Tag und Nacht möglich.
Folgende Leistungen können mit dem ADS 15 erbracht werden:
· Überwachung von grossen Räumen
· Suche, Aufklärung und Verfolgung von Zielen
· Beiträge zum Lagebild und zum Schutz kritischer Infrastrukturen sowie der eigenen Kräfte
Die Nutzer sind wie beim Vorgängersystem militärische und zivile Stellen wie beispielsweise kantonale Führungsstäbe, Polizei- und Rettungsorgane oder das Grenzwachtkorps. Bei der Abwehr eines militärischen Angriffs leistet das ADS 15 einen Beitrag zur Führung und Kontrolle von Aktionen am Boden, insbesondere für die Feuerunterstützung. Neben Aufklärungsdrohnen sind heute nur mit Infrarot-Sensoren (Forward Looking Infrared, FLIR) ausgerüstete Helikopter für Aufklärung aus der Luft geeignet. Drohnen sind ausdauernde, zuverlässige, risikoarme und kostengünstige Mittel für eine dauerhafte Präsenz über einem Einsatzgebiet. Die Beschaffung umfasst sechs Drohnen inklusive Bodenkomponenten, Simulator und Logistik.

Quelle: Erfolgreiche Rollversuche der Aufklärungsdrohnen auf der Piste in Emmen (admin.ch)

 
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Habe die Drohne heute gesehen,sie hat Volten geflogen rechts,Landeanflug über Seetalplatz,leider das Händi zuhausegelassen,grrr.
 

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Erfolgreicher Erstflug der Aufklärungsdrohne in der Schweiz

Bern, 15.06.2022 - Heute morgen, um kurz nach 07:00 Uhr, absolvierte die neue Aufklärungsdrohne für die Schweizer Armee in Emmen den Erstflug. Mit dem erfolgreichen Testflug nimmt das Aufklärungsdrohnensystems 15 (ADS 15) einen weiteren wichtigen Meilenstein.
Nach den erfolgreichen Rollversuchen im Mai 2022 absolvierte die erste der beiden Ende April 2022 in der Schweiz eingetroffenen Drohnen des Aufklärungsdrohnensystems 15 (ADS 15) ihren erfolgreichen Erstflug.
Heute Morgen um 07:00 Uhr hob die von einem Schweizer Testpiloten gesteuerte Drohne mit der Immatrikulation D-14 zu ihrem Erstflug ab. Nach einem rund 70-minütigen Flug kehrte die Drohne sicher nach Emmen zurück. Während ihrem Flug erreichte die Drohne eine maximale Geschwindigkeit von 180 Kilometer pro Stunde und eine maximale Flughöhe von 2’000 Meter über Meer. Spezialisten des israelischen Herstellers Elbit unterstützten das Schweizer Projektteam in der Vorbereitung vor und während des Fluges. Alle geplanten Testpunkte des Erstflugs konnten erfolgreich abgeschlossen werden.

Übergabe an die Luftwaffe bis Ende 2022
Mit dem erfolgreichen Erstflug ist ein wichtiger Schritt in der Beschaffung der ADS 15 und für die weiteren Flugtests in der Schweiz erreicht. In den kommenden Monaten finden zusätzliche Flugtests mit den beiden Drohnen (Immatrikulation D-11 und D-14) von Schweizer Militärflugplätzen statt. Dabei werden unter anderem die Sensoren getestet, die technische Funktionalität der Drohnen überprüft und erflogen sowie Einsätze in unterschiedlicher Dauer durchgeführt. Das ADS 15 kann bis zu 24 Stunden in der Luft sein.
Nach Abschluss der Flugerprobung und der Zulassung durch die militärischen Luftfahrtbehörde MAA werden die beiden Drohnen im Verlauf des zweiten Semesters an die Luftwaffe übergeben. Die restlichen vier Drohnen folgen bis Ende 2023.

Aufklärungsdrohnensystem 15 (ADS 15)
Das ADS 15 ist ein unbemanntes und unbewaffnetes Aufklärungssystem. Es ersetzt das bis Ende 2019 in der Armee verwendete Aufklärungsdrohnensystem 95, das dem Technologiestand der 1980er Jahre entsprach. Die vorgesehene Nutzungsdauer der ADS 15 beträgt rund 20 Jahre. Die Drohne dient der Lage- und Zielaufklärung, kann aber bei Bedarf mit anderen Sensoren ausgerüstet werden, beispielsweise für abbildendes Radar zur Erzeugung eines Bildes der Bodenlage oder für die elektronische Aufklärung. Mit dem Drohnensystem ist ein Einsatz bei Tag und Nacht möglich.

Folgende Leistungen können mit dem ADS 15 erbracht werden:
  • Überwachung von grossen Räumen
  • Suche, Aufklärung und Verfolgung von Zielen
  • Beiträge zum Lagebild und zum Schutz kritischer Infrastrukturen sowie der eigenen Kräfte
Die Nutzer sind wie beim Vorgängersystem militärische und zivile Stellen wie beispielsweise kantonale Führungsstäbe, Polizei- und Rettungsorgane oder das Grenzwachtkorps. Bei der Abwehr eines militärischen Angriffs leistet das ADS 15 einen Beitrag zur Führung und Kontrolle von Aktionen am Boden, insbesondere für die Feuerunterstützung. Neben Aufklärungsdrohnen sind heute nur mit Infrarot-Sensoren (Forward Looking Infrared, FLIR) ausgerüstete Helikopter für Aufklärung aus der Luft geeignet. Drohnen sind ausdauernde, zuverlässige, risikoarme und kostengünstige Mittel für eine dauerhafte Präsenz über einem Einsatzgebiet.
Die Beschaffung umfasst sechs Drohnen inklusive Bodenkomponenten, Simulator und Logistik.

Quelle und Fotos: Erfolgreicher Erstflug der Aufklärungsdrohne in der Schweiz (admin.ch)

 
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Erste zwei Drohnen des Aufklärungsdrohnensystems 15 an die Luftwaffe übergeben

Bern, 30.01.2023 - Im Januar hat das Bundesamt für Rüstung (armasuisse) die ersten zwei der sechs Aufklärungsdrohnen sowie das für den Flugbetrieb nötige Material an die Luftwaffe übergeben. Die militärische Luftfahrtbehörde hat die dafür notwendige Zertifizierung ausgestellt. Damit kann die Luftwaffe nun mit dem Aufbau der operativen Fähigkeiten für das Aufklärungsdrohnensystem ADS 15 beginnen. Die restlichen Drohnen werden bis Ende 2023 übergeben.
Bereits im Dezember 2022 hat die militärische Luftfahrtbehörde MAA die Baumusterzulassung für die Lufttüchtigkeit des Aufklärungsdrohnensystem (ADS 15) ausgestellt. Die Zulassung erfolgte nach intensiven Boden- und Flugerprobungen mit den zwei Drohnen, die bereits in die Schweiz geliefert wurden. Mit diesen Erprobungen konnte die Lufttüchtigkeit des ADS 15 im Verbund mit der Schweizer Infrastruktur geprüft werden.

Luftwaffe kann operative Fähigkeiten aufbauen
Die Drohnen mit der Immatrikulation D-11 und D-14 und dazugehöriges Material wie Bodenkontrollstationen, Sensoren sowie Logistik- und Ausbildungsmaterial wurde nun an die Luftwaffe übergeben. Damit kann die Luftwaffe auf dem neuen System mit dem Aufbau der operativen Fähigkeiten beginnen und schrittweise Erfahrungen sammeln; dazu gehören neben der Flugpraxis auch Support- und Logistikleistungen oder die Interoperabilität mit den anderen Systemen der Armee.

Auslieferung der restlichen Drohnen bis Ende 2023
Im Oktober 2022 traf zudem die dritte Drohne (Immatrikulation D-16) aus Israel in der Schweiz ein. Die Drohne wird seither verschiedenen Tests unterzogen. Sie soll bis Mitte 2023 ebenfalls an die Luftwaffe übergeben werden. Parallel dazu wird armasuisse in Zusammenarbeit mit der Lieferantin Elbit weitere Systemelemente prüfen und nach Testarbeiten in Israel zum Transport in die Schweiz freigeben.
Die restlichen drei Drohnen sollen bis Ende 2023 geliefert werden. Dazu kommen wiederum zwei Bodenkontrollstationen, Sensoren sowie Logistikmaterial. Nach dem Erhalt des Materials wird die Luftwaffe zuerst die Berufsorganisation auf dem System einführen, damit sie bis Mitte 2024 die Fähigkeiten hat, die Drohnen operativ einzusetzen. Danach werden auch die Miliz-Offiziere der Drohnenstaffel 7 auf das System umgeschult.

Vertragsstrafen und Zusatzleistungen wegen Verzögerungen
Aufgrund eines Projektverzugs hat armasuisse der Herstellerfirma Elbit Vertragsstrafen auferlegt. Zudem wurden mit Elbit in Vertragsverhandlungen Zusatzleistungen zugunsten der Schweiz eingehandelt, wie zum Beispiel die Zertifizierung des De-Icing-Systems.

Aufklärungsdrohnensystem 15 (ADS 15)
Das ADS 15 ist ein unbemanntes und unbewaffnetes Aufklärungssystem. Es wird das bis Ende 2019 in der Armee eingesetzte Aufklärungsdrohnensystem 95 ersetzen, das dem Technologiestand der 1980er Jahre entsprach. Die vorgesehene Nutzungsdauer der ADS 15 beträgt 20 Jahre. Die Drohne dient der Lage- und Zielaufklärung, kann aber bei Bedarf mit anderen Sensoren ausgerüstet werden, beispielsweise für abbildendes Radar zur Erzeugung eines Bildes der Bodenlage oder für die elektronische Aufklärung. Mit dem Drohnensystem ist ein Einsatz bei Tag und Nacht möglich.

Folgende Leistungen können mit dem ADS 15 erbracht werden:
  • Überwachung von grossen Räumen
  • Suche, Aufklärung und Verfolgung von Zielen
  • Beiträge zum Lagebild und zum Schutz kritischer Infrastrukturen sowie der eigenen Kräfte
Die Nutzer sind wie beim Vorgängersystem ADS 95 militärische und zivile Stellen wie beispielsweise kantonale Führungsstäbe, Polizei- und Rettungsorgane oder das Grenzwachtkorps.
Bei der Abwehr eines militärischen Angriffs leistet das ADS 15 einen Beitrag zur Führung und Kontrolle von Aktionen am Boden, insbesondere für die Feuerunterstützung. Die Beschaffung umfasst sechs Drohnen inklusive Bodenkomponenten, Simulator und Logistik.

Quelle und Fotos: Erste zwei Drohnen des Aufklärungsdrohnensystems 15 an die Luftwaffe übergeben (admin.ch)

 
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Erste Verlegung der Aufklärungsdrohne auf den Militärflugplatz Payerne

Bern, 28.03.2023 - Letzte Woche wurde das Aufklärungsdrohnensystem 15 auf den Militärflugpatz Payerne verlegt. In dieser Woche testet armasuisse zusammen mit der Luftwaffe in Payerne mit der Drohne die Infrastrukturen und die Abläufe.

Nach der Übergabe der ersten beiden Aufklärungsdrohnen durch das Bundesamt für Rüstung (armasuisse) an die Luftwaffe im Januar 2023 haben deren Spezialisten mit dem Aufbau der operativen Fähigkeiten für das Aufklärungsdrohnensystem (ADS 15) begonnen.
Mit der ersten Verlegung des Systems ADS 15 auf dem Landweg vom Militärflugplatz Emmen auf den Militärflugplatz Payerne – dem sogenannten Deployment – erreicht das Projekt einen weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg zum operativen Einsatz.
In den kommenden Wochen wird ein gemischtes Projektteam, bestehend aus Vertretern der Luftwaffe und der Flugerprobung von armasuisse, verschiedene Tests mit der Infrastruktur für das ADS 15 auf dem Militärflugplatz Payerne vornehmen. Zu diesem Zweck wurde neben einer Drohne auch eine mobile Bodenkontrollstation sowie eine Kommunikationsstation und weiteres Material für die Wartung und die Bereitstellung von Emmen nach Payerne gebracht. Weiter werden mittels Boden- und Rollversuchen die Funkabdeckung getestet und die Verfahren überprüft. Die Tests finden unter der Leitung von armasuisse statt.

Aufklärungsdrohnensystem 15
Das ADS 15 ist ein unbemanntes und unbewaffnetes Aufklärungssystem. Es ersetzt das bis Ende 2019 in der Armee verwendete Aufklärungsdrohnensystem 95, das dem Technologiestand der 1980er Jahre entsprach. Die Beschaffung umfasst sechs Drohnen inklusive Bodenkomponenten, Simulator und Logistik. Die vorgesehene Nutzungsdauer der ADS 15 beträgt rund 20 Jahre. Die Drohne dient der Lage- und Zielaufklärung, kann aber bei Bedarf mit anderen Sensoren ausgerüstet werden, beispielsweise für abbildendes Radar zur Erzeugung eines Bildes der Bodenlage oder für die elektronische Aufklärung. Dieses Bild ist vergleichbar mit fotografischen Aufnahmen und lässt sich daher verhältnismässig leicht interpretieren. Mit dem Drohnensystem ist ein Einsatz bei Tag und Nacht möglich.

Folgende Leistungen können mit dem ADS 15 erbracht werden:
• Überwachung von grossen Räumen
• Suche, Aufklärung und Verfolgung von Zielen
• Beiträge zum Lagebild und zum Schutz kritischer Infrastrukturen sowie der eigenen Kräfte

Die Nutzer sind wie beim Vorgängersystem militärische und zivile Stellen wie beispielsweise kantonale Führungsstäbe, Polizei- und Rettungsorgane oder das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Bei der Abwehr eines militärischen Angriffs leistet das ADS 15 einen Beitrag zur Führung und Kontrolle von Aktionen am Boden, insbesondere für die Feuerunterstützung. Neben Aufklärungsdrohnen sind heute nur mit Infrarot-Sensoren (Forward Looking Infrared, FLIR) ausgerüstete Helikopter für Aufklärung aus der Luft geeignet. Drohnen sind ausdauernde, zuverlässige, risikoarme und kostengünstige Mittel für eine dauerhafte Präsenz über einem Einsatzgebiet.

Quelle: Erste Verlegung der Aufklärungsdrohne auf den Militärflugplatz Payerne (admin.ch)
 

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Flugbetrieb des Aufklärungsdrohnensystems (ADS 15) vorsorglich nicht weitergeführt

Bern, 04.04.2023 - Im Rahmen eines Flugversuchs mit einer Aufklärungsdrohne trat eine technische Störung auf. Der Flugversuch wurde abgebrochen und die Drohne landete sicher auf dem Militärflugplatz Emmen. Da die umgehend eingeleiteten Abklärungen zur Ursache der Störung noch andauern, wird der Flugbetrieb vorsorglich bis zur Behebung der Ursache nicht weitergeführt.

Im Rahmen der Boden- und Flugerprobung mit der dritten von insgesamt sechs geplanten Drohnen des ADS 15 hat armasuisse am Freitag, 17. März 2023 einen weiteren Flugversuch auf dem Militärflugplatz Emmen durchgeführt. Während des Flugversuchs trat eine technische Störung auf. Wie in solchen Fällen üblich und vorgesehen, wurde der Flugversuch nicht fortgesetzt. Der Drohnenpilot hat den Flug abgebrochen und die Drohne landete sicher auf dem Militärflugplatz Emmen.

Abklärung eingeleitet
Um die Ursache, die den Vorfall ausgelöst hat, abzuklären, wurden umgehend eine technische Untersuchung eingeleitet. Seither konnte der Hersteller Elbit zusammen mit der armasuisse trotz intensiver Abklärungen die Untersuchung noch nicht abschliessen.
Aus diesem Grund hat die Schweizer Militärluftfahrtbehörde (Military Aviation Authority, MAA) eine Lufttüchtigkeitsanweisung (Airworthiness Directive, AD) herausgegeben, die dazu führt, dass der Flugbetrieb für sämtliche bereits in der Schweiz vorhandenen ADS-15-Systeme vorsorglich und bis auf Weiteres nicht weitergeführt wird.
Sobald die notwendigen Untersuchungen für einen sicheren Weiterbetrieb abgeschlossen sind, wird diese Lufttüchtigkeitsanweisung durch die MAA widerrufen. Aktuell kann über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Flugbetriebes keine Aussage gemacht werden.

Quelle: Flugbetrieb des Aufklärungsdrohnensystems (ADS 15) vorsorglich nicht weitergeführt (admin.ch)
 

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Flugbetrieb für das Aufklärungsdrohnensystem (ADS 15) wieder aufgenommen

Bern, 23.05.2023 - Das Bundesamt für Rüstung armasuisse hat die Störung bei einer Drohne des Aufklärungsdrohnensystems (ADS 15) behoben und die Ursache abgeklärt. Damit ist der Flugbetrieb auf dem Militärflugplatz Emmen wieder aufgenommen worden.

Am 4. April 2023 hatte die zuständige Schweizer Militärluftfahrtbehörde (Military Aviation Authority, MAA) aufgrund eines Vorfalls bei einer Drohne des Aufklärungsdrohnensystems (ADS 15) eine sogenannte Lufttüchtigkeitsanweisung (Airworthiness Directive, AD) herausgegeben. Der Grund für die Lufttüchtigkeitsanweisung war, dass der Vorfall nicht sofort abschliessend abgeklärt werden konnte. Daraus resultierte, dass der Flugbetrieb für das bereits in der Schweiz vorhandene ADS-15-System vorsorglich und bis auf Weiteres nicht weitergeführt werden durfte.

Flüge wieder aufgenommen
Die Abklärungen zum Ursprung des Vorfalls konnten in der Zwischenzeit abgeschlossen werden. Die Störung war eine undichte Stelle in der Verbindung zwischen dem Turbolader und dem Ansaugstutzen des Motors. Diese Störung führte zu einem Leistungsabfall des Motors. Der Leistungsabfall wurde vom Piloten erkannt und entsprechend leitete dieser eine Landung ein.
Die Störung wurde auf der Drohne, welche bei diesem Vorfall im Einsatz stand, behoben. Zudem ist eine vorsorgliche Nachkontrolle bei allen weiteren Drohnen durchgeführt worden.
Bei Vorfällen werden in der Nachbearbeitung jeweils sämtliche Aspekte betrachtet, was entsprechend mit Aufwand verbunden ist und Zeit benötigt. Mit der Klärung der Ursache und Beheben der Störung konnte nun ein erster Flug nach dem Vorfall stattfinden. Sobald die letzten Arbeiten abgeschlossen sind, wird die von der Militärluftfahrtbehörde ausgestellte Lufttüchtigkeitsanweisung widerrufen.

Quelle: Flugbetrieb für das Aufklärungsdrohnensystem (ADS 15) wieder aufgenommen (admin.ch)
 
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