Aufklärungsflüge über MeckPom

Diskutiere Aufklärungsflüge über MeckPom im Bundeswehr Forum im Bereich Einsatz bei; Also, einen Piloten haben sie schon mal bestraft .... :(
Veith

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Also, einen Piloten haben sie schon mal bestraft .... :(
 
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Also, einen Piloten haben sie schon mal bestraft .... :(
Bauernopfer ?

....Das Schweriner Innenministerium habe zwei der Aufklärungsmissionen beantragt, das Verteidigungsministerium diese als Amtshilfe auch genehmigt. .... Landesminister Caffier hatte im Juli betont, die umstrittenen Einsätze der Tornados seien nicht eigenmächtig vom damaligen Kavala-Chef, Knut Abramowski, veranlasst worden. Dieser habe keine Entscheidungen getroffen, die über seine Kompetenzen hinausgingen. ....
http://www.n24.de/politik/article.php?articleId=148392&teaserId=152305

Nett, oder ? Die brauchen also zwei Monate um herauszubekommen wer die Maschinen angefordert haben ? Soetwas macht man doch wohl schriftlich ?

Da kann wohl schon ahnen wer als nächstes dran sein wird. Nämlich die beiden die die restlichen drei Missionen untereinander "ausgemauschelt" haben sollen. Nun ich glaube ja schon das ein Geschwaderchef nicht wegen jedem Start anrufen muss und anrufen wird. Aber ein Polizeihauptkommisar fordert mal eben so die Luftwaffe an, so als wäre es seine eigene.
Aber glaubt das wirklich jemand das ein Hauptkommissar mal eben zum Handy greift und die Tornados in die Luft bringt. Quark, doch nicht bei der guten alten deutschen Beamtenseele ! Der ruft zuerst seinen Chef an oder hat einen Anruf bekommen.
Also ich behaupte mal das diese zwei auf der "Abschussliste" der Politik weit nach oben gerückt sind und dabei doch eigentlich nur Platzhalter sind. :mad:
 

Peter Keller

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...und wie sagte doch Karl Valentin schon:
"es ist alles schon gesagt, bloß nicht von Allen !":engel:
 
Veith

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Für den Schutz des Gipfels waren ebenfalls 3 AWACS im Einsatz.

»Die drei AWACS-Luftfahrzeuge haben im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel insgesamt ca. sieben Flugstunden absolviert .... Der Einsatz von AWACS-Luftfahrzeugen erfolgte auf Ersuchen des Inspekteurs der Luftwaffe in seiner Zuständigkeit für die Gewährleistung der Sicherheit im Luftraum über der Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund der Gefährdungslage. Mit Vorlage vom 30. April 2007 hat der Inspekteur der Luftwaffe Herrn Bundesminister der Verteidigung über seine Absicht unterrichtet. Der Antrag an die NATO wurde am 25. Mai 2007 vom Bundesministerium der Ver- teidigung an die deutsche Vertretung bei der NATO übersandt.« BT-Drs 16/6317

»Wer hat die vier „Eurofighter“ und acht „Phantom“ wann im Falle des G8- Gipfels angefordert, und wer hat den konkreten Umfang und Einsatz bewilligt?«

»Der Einsatz der Alarmrotten (Luftfahrzeuge des Typs „Eurofighter“ und „Phantom“) wurde nicht angefordert, sondern durch den Inspekteur der Luftwaffe in seiner Zuständigkeit für die Gewährleistung der Sicherheit im Luftraum über der Bundesrepublik Deutschland angewiesen (vergl. § 15 LuftSiG).« a.o.g.O.
 
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kann es vielleicht sein, daß der Inspektuer der Luftwaffe ziemlich von sich äh ich sag mal "überzeugt" ist?

Hab sowas mal von älteren Piloten gehört, die ihn aus Ihrer eigenen Dienstzeit noch kennen..

Falls jemand meint, mein Beitrag wäre OT, ein kleiner Hinweis: Der Generalinspekteur hat da meiner Meinung nach vielleicht doch ein bißchen zu sehr in vorauseilendem Gehorsam gehandelt..

Wie wahrscheinlich ist es eigentlich, das besagter Kavala-Boss eine "Standleitung" zu einem Kommodore hat, um Flieger anzufordern? Da wird doch ein riesiger Apparat vom Verteidungsminister abwärts übergangen- aus meiner eigenen Erfahrung bei der Luftwaffe KANN ich mir sowas einfach nicht vorstellen (klar habe ich schon mal was vom "kleinen Dienstweg" gehört- aber trotzdem..)
 
Mr.Goldfinger

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...Wie wahrscheinlich ist es eigentlich, das besagter Kavala-Boss eine "Standleitung" zu einem Kommodore hat, um Flieger anzufordern? Da wird doch ein riesiger Apparat vom Verteidungsminister abwärts übergangen- aus meiner eigenen Erfahrung bei der Luftwaffe KANN ich mir sowas einfach nicht vorstellen (klar habe ich schon mal was vom "kleinen Dienstweg" gehört- aber trotzdem..)
Ich denke auch, das ein Hauptkommissar der Polizei, bei allem Respekt,
kaum die Befugnis hat über solche Einsätze zu verfügen.

Ich kann ja mal beim JG anrufen, ob die mir auch schnell den Luftraum
über mein Häuschen hier sichern... weil ich glaub die Nina Hagen kommt
mit ihren Ausserirdischen gleich vorbei...

Nein, ernsthaft: Da müssen doch einige spezielle Köpfe vom Bundesverteidigungsministerium ihr OK geben.

Weil es ist ja auch noch eine Art Einsatz von Soldaten im Inland mit polizeilichen Aufgaben, quasi Observierung von Zivil-Personen usw.
Das darf sowieso (noch) nicht die Bundeswehr.

Ist ja eigentlich wieder so ein medialer Fehltritt... Ich weis auch
nicht warum man sich so anstellt, blöde Presse "...Commodore" -
aber ist hier halt so. oh man!

Die Besatzung der Recci-Tornis zu verdonnern ist der absolute Gipfel
und wieder so eine hirnlose Verzweifelungstat.
 

Peter Keller

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Hallo Ungediente !
Nur zur Klarstellung: Die Bezeichnung des Kommandeurs eines Luftwaffengeschwaders ist Kommodore !
Weiter Hals - und Beinbruch beim Flug zur den dichten Nebel !
 
Mr.Goldfinger

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Hallo Ungediente Teil 2

... und es gibt kein Jagdgeschwader "Immelmann" bei
meiner lieben Luftwaffe der Bundesrepublik Deutschland...

sondern ein Aufklärungsgeschwader mit diesem Namen.
 
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Talon4Henk

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Talon4Henk

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Die Besatzung der Recci-Tornis zu verdonnern ist der absolute Gipfel
und wieder so eine hirnlose Verzweifelungstat.
Was willst Du denn machen.
Es gibt einen Verstoss gegen geltende Flugbetriebsvorschriften, der auch noch sehr weit bekannt wird...
Man muss die Leute bestrafen, für diesen Verstoss, nicht dafür dass sie geflogen sind.
Mit allem anderen würde man sich unglaubwürdig machen. Also gilt es lediglich hierfür das richtige Mass zu finden.
 
jockey

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Was willst Du denn machen.
Es gibt einen Verstoss gegen geltende Flugbetriebsvorschriften, der auch noch sehr weit bekannt wird...
Man muss die Leute bestrafen, für diesen Verstoss, nicht dafür dass sie geflogen sind.
Mit allem anderen würde man sich unglaubwürdig machen. Also gilt es lediglich hierfür das richtige Mass zu finden.
Wenn die Piloten eigenmächtig dieses Manöver geflogen haben,dann ist das korrekt.Aber wenn sie auf Befehl so gehandelt haben ist dies nicht nachvollziehbar.
 
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Was willst Du denn machen.
Es gibt einen Verstoss gegen geltende Flugbetriebsvorschriften, der auch noch sehr weit bekannt wird...
Man muss die Leute bestrafen, für diesen Verstoss, nicht dafür dass sie geflogen sind.
Mit allem anderen würde man sich unglaubwürdig machen. Also gilt es lediglich hierfür das richtige Mass zu finden.
Ist denn bekannt was Piloten für solch einen Verstoss bekommen? Gibt es da eine Regel, oder kommt es daauf um wie viel Meter/Fuss die Piloten unter der Mindestgrenze geflogen sind?
Bekommt der WSO dann die gleiche Strafe?
 

Talon4Henk

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Wenn die Piloten eigenmächtig dieses Manöver geflogen haben,dann ist das korrekt.Aber wenn sie auf Befehl so gehandelt haben ist dies nicht nachvollziehbar.
Ich nehme nicht an, dass im Flugauftrag Dinge standen, die nicht von den geltenden Flugbetriebsbestimmungen gedeckt waren.
Wie gesagt, mMn sind die Piloten für den Verstoss gegen Flugbetriebsbestimmungen zu bestrafen. Für alles Andere sind andere Leute zur Rechenschaft zu ziehen, auch abhängig davon wie das Ganze nun evtl. vom Verfassungsgericht bewertet wird.

Ist denn bekannt was Piloten für solch einen Verstoss bekommen? Gibt es da eine Regel, oder kommt es daauf um wie viel Meter/Fuss die Piloten unter der Mindestgrenze geflogen sind?
Das ist mWn immer eine Einzelfallentscheidung.

Bekommt der WSO dann die gleiche Strafe?
Nicht immer aber meistens.
 
Veith

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"Die Bundesregierung hat am Donnerstag auf Nachfrage der Linksfraktionsabgeordneten Ulla Jelpke eingeräumt, daß die »Tornado«-Jagdflugzeuge der Bundeswehr, die im Juni die Protestcamps der G-8-Gegner ausspähten, Bilddateien mit Bezeichnungen wie »BUND-Jugend«, »Duschen« und »Ansammlungen« angelegt haben. Bisher hieß es, die Aufklärungsjets hätten »verdächtige Bodenmanipulationen« und von den Demonstranten angelegte »Erddepots« aufspüren sollen. Warum auch Duschen und Menschengruppen fotografiert und sämtliche Bilder der Polizei zur Verfügung gestellt wurden, wollte die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage nicht sagen: Die Auswahl der Bilder »oblag der Besonderen Aufbauorganisation Kavala und war nicht Aufgabe des Aufklärungsgeschwaders ›Immelmann‹«, heißt es.
.
.
Überhaupt läßt die Regierung so wenig Informationen wie möglich nach außen dringen. Die von Jelpke angeforderten Tagesberichte der Bundeswehrführung rückt sie nicht heraus, und auch eine Zusammenfassung des G-8-Einsatzes von Anfang Juli stuft sie weiterhin als »Verschlußsache« ein." jw vom 30.11.07; Hervorhebung von mir
 
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.... Überhaupt läßt die Regierung so wenig Informationen wie möglich nach außen dringen. Die von Jelpke angeforderten Tagesberichte der Bundeswehrführung rückt sie nicht heraus, und auch eine Zusammenfassung des G-8-Einsatzes von Anfang Juli stuft sie weiterhin als »Verschlußsache« ein." ....
Ulla Jelpke will also taktische Informationen, soso.

Ich meine die Regierung tut gut daran, Leuten mit einer deutlichen Nähe zum Terrorumfeld (in Worten wie in Taten) keine Informationen zu überlassen, die Hinweise auf Sicherheitsstrukturen und Verhaltensweisen von Sicherheitskräften geben. Punktum.
 
Veith

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Ich meine die Regierung tut gut daran, Leuten mit einer deutlichen Nähe zum Terrorumfeld (in Worten wie in Taten) keine Informationen zu überlassen, die Hinweise auf Sicherheitsstrukturen und Verhaltensweisen von Sicherheitskräften geben. Punktum.
Ich meine, die Bundesregierung täte gut daran, Leuten die in freien und geheimen Wahlen als Vertreter des Souveräns in das deutsche Parlament gewählt wurden, alle Auskünfte zu geben, die einem Volksverter zustehen. Punktum.

Hand auf Herz: Einem Parlamentarier Auskünfte zu verweigern, ist für die Exekutive eine kitzlige Sache, hat aber leider Tradition. Das ist ein Spannungsfeld in den Beziehungen der Gewalten.

@jm213
Ach, das waren sicher Nackedeifotos, auf die alle scharf waren und jetzt traut sich keiner das zuzugeben ;)
 
Bleiente

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Ich meine, die Bundesregierung täte gut daran, Leuten die in freien und geheimen Wahlen als Vertreter des Souveräns in das deutsche Parlament gewählt wurden, alle Auskünfte zu geben, die einem Volksverter zustehen. Punktum. ...
Deshalb nennt das, was wir hier treiben auch Meinungsaustausch. ;)

Aber interessant, das Du das Thema "Volksvertreter" noch einmal explizit ansprichts. Wenn vertritt Ulla Jelpke denn, wenn Sie in der ersten Reihe einer Hisbollah-Demonstration durch Berlin marschiert ?

Hand auf Herz: Einem Parlamentarier Auskünfte zu verweigern, ist für die Exekutive eine kitzlige Sache, hat aber leider Tradition. Das ist ein Spannungsfeld in den Beziehungen der Gewalten.
Das dieses nicht ohne ist, ist sicherlich unstrittig. Aber es bisher gelungen alle demokratischen Parteien in den Informationsprozeß der Regierung einzubinden. Naja mehr oder weniger. Aber es geht halt irgendwie.
Im Fall Ulla Jelpke, stärke ich der Regierung meines Landes den Rücken. Es ist richtig Ihr die Informationen zu verweigern, da keine Sicherheit darüber herrscht das sie diese Informationen nicht zur Schädigung von Staat und Bevölkerung nutzen wird.

Nachtrag:
Kann es sein, das dieselbe Quelle nämlich die jw einmal einen längeren Bericht über die Dokumentation der Tätigkeit der Ulla Jelpke im Verfassungsschutzbericht gebracht hat ?
 
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Peter Keller

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Ich meine, die Bundesregierung täte gut daran, Leuten die in freien und geheimen Wahlen als Vertreter des Souveräns in das deutsche Parlament gewählt wurden, alle Auskünfte zu geben, die einem Volksverter zustehen. Punktum.

Hand auf Herz: Einem Parlamentarier Auskünfte zu verweigern, ist für die Exekutive eine kitzlige Sache, hat aber leider Tradition. Das ist ein Spannungsfeld in den Beziehungen der Gewalten.

@jm213
Hallo Veith, da gibts aber ein paar kleine Abweichungen die gesetzlich geregelt und durchaus rechtmäßig sind. Nicht jeder Abgeordnete, ob direkt gewählt oder über eine Parteiliste im Parlament hat des Recht, im Plenum auf alle Fragen eine Antwort zu bekommen. Themenbereichte wie z.B. Innere Sicherheit, Landesverteidigung können durchaus in kleinen Ausschüssen - die geheim tagen und deren Mitglieder der Verschwiegenheit verpflichtet sind - behandelt werden. Deren Mitglieder sind handverlesen und nach Überprüfung durch die Verfassungsschutzorgane als vertrauenswürdig eingestuft.
Dieses Verfahren wurde vom Bundestag in demokratischer Weise beschlossen und hat weiß Gott nichts mit irgendeiner fragwürdigen Tradition zu tun, zumindest gibt es in diesem Berliner Parlamentsgebäude so etwas nicht!:FFTeufel:

Leider gab es auch in der jüngsten Vergangenheit Pressemeldungen über vertrauliche Sachverhalte, die eindeutig nur von einem dieser Mitglieder weitergegeben worden sein konnten. Abgeordnete einer bestimmen Partei sind da besonders aufgefallen und es wundert daher nicht, daß nicht alle Gruppierungen und Fraktionen in allen Geheimausschüssen vertreten sind.
 
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Themenbereichte wie z.B. Innere Sicherheit, Landesverteidigung können durchaus in kleinen Ausschüssen - die geheim tagen und deren Mitglieder der Verschwiegenheit verpflichtet sind - behandelt werden.
BVerfG, 2 BvE 5/07 vom 4.5.2010
http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20100504_2bve000507.html
Nun ja, nunmehr ist u.a. folgendes Gerichtsfest:

* »... wurden insgesamt sieben Missionen mit Tornado-Flugzeugen geflogen, und zwar eine Demonstrationsmission am 3. Mai 2007 sowie Aufklärungsmissionen am 15. Mai, 22. Mai, 30. Mai, 31. Mai, 4. Juni und 5. Juni 2007. Dabei wurden pro Mission bis zu drei Luftfahrzeuge, insgesamt 14 (teilweise wiederholt dieselben) eingesetzt. Die Flugdauer betrug jeweils zwischen einer und zweieinhalb Stunden. Die Mindestflughöhe betrug bei den meisten Flügen 1.000 Fuß (etwa 300 m), zum Teil auch 500 Fuß (etwa 150 m). Beim letzten Flug wurde über dem bevölkerten Demonstranten-Camp Reddelich die Mindestflughöhe von 500 Fuß für die Dauer von 1 Minute und 22 Sekunden um 119 Fuß unterschritten. Bei den Flügen wurden Bilder angefertigt, auf denen zum Teil Personen zu sehen sind, die aber nicht identifiziert werden können. Bei keinem der Flüge waren die Bordkanonen der Tornado-Flugzeuge aufmunitioniert.«

* »... wurden zur Gewährleistung der Sicherheit im Luftraum drei AWACS-Luftfahrzeuge im Rahmen des NATO-Verbandes eingesetzt, die ein Luftlagebild erstellten. Daran waren auch eine Fregatte 124 der Marine und ein Luftraumüberwachungsradar Heer für den Nahbereich Heiligendamm beteiligt; weiter stand eine Funkanbindung mit der Flugeinsatzzentrale im Einsatzabschnitt Luft bereit.

Darüber hinaus hielt die Luftwaffe vor und während des G8-Gipfels vier Luftfahrzeuge Eurofighter und acht Luftfahrzeuge Phantom bereit, die etwa 23 Flugstunden erbrachten. Zu besonderen Kernzeiten waren jeweils zwei Jagdflugzeuge in der Luft, um die Reaktionszeiten für den Fall des Eingreifens auf ein Minimum zu verkürzen. In den übrigen Zeiträumen befanden sich die Alarmrotten im sogenannten Ground Alert in einem 15-Minuten-Bereitschaftsstatus am Boden auf den Einsatzflugplätzen. Die Jagdflugzeuge waren bewaffnet.«

* »Unabhängig davon überflogen am 31. Mai 2007 zwei Luftfahrzeuge der Bundeswehr vom Typ Eurofighter das Camp Wichmannsdorf in einer Flughöhe von nicht unter 2.650 Fuß (etwa 800 m). Sie befanden sich nach Angaben der Antragsgegnerin auf einem routinemäßigen Ausbildungsflugs.«

Ergebnis des Verfahrens
Der Antrag der Bündnisgrünen wurde formal abgeschnettert, mit durchaus interessanter Begründung. Meine kurze Zusammenfassung:

- Der Einsatz der BW darf im Inneren nur nach Ausrufung des Verteidigungs- bzw. Spannungsfall durch den Bundestag / Bundesrat erfolgen. In diesem Fall ist dadurch der Parlamentsbeteiligung genüge getan. Bei der Aufstandsbekämpfung hat Bundestag / Bundestag darüber hinaus ein Rückruferecht.
- Wenn die BW verfassungswidrig in Heiligendamm eingesetzt gewesen sein sollte, hätte ein Parlamentsbeschluß an der Verfassungswidrigkeit auch nichts geändert.
- Der Antrag ist nicht geeignet, die Verfassungswidrigkeit feststellen zu lassen. Zitat: »Die Rüge von Grundrechtsverletzungen im Verfassungsprozess muss auch in dieser Konstellation den Betroffenen vorbehalten bleiben.« :D

"An der Sache war nur ein Haken und das war der IKS-Haken" (Josef Heller, Catch 22)
 
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