Ausnahmeregelung – Luftraum über Alaska wird für Drohnentests freigegeben

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Sczepanski

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berichtet soldat-und-technik.de:
Ausnahmeregelung – Luftraum über Alaska wird für Drohnentests freigegeben

Die US-Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) hat eine spezielle Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums über dem US-Bundesstaat Alaska für Zertifizierungszwecke von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) erteilt. Dies gab das zuständige Alaska Department of Transportation & Public Facilities (DOT&PF) am 2. März 2023 in einer Pressemitteilung bekannt. Die Ausnahmeregelung soll der Entwicklung und Zertifizierung von unbemannten Luftfahrzeugen einen förderlichen Impuls geben und Prozesse verschlanken. ....
 

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Also eine Ausnahmegenehmigung für die University of Alaska, keine allgemeine Genehmigung
 

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Also eine Ausnahmegenehmigung für die University of Alaska, keine allgemeine Genehmigung
Jein. Der obige deutsche Artikel beschreibt es im Text schon ganz gut (deutliche Vereinfachung, da Genehmigung nicht mehr über FAA notwendig) (und liest sich in weiten Teilen wie eine 1:1-Übersetzung), nur die Überschrift fasst das etwas zu grob zusammen.

mfg
 

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Waiver bedeutet doch “Befreiung von…” , und diese wurde der Uni gewährt, soweit mich meine Englischkentnisse nicht verlassen haben.
Es ist quasi eine Allgemeinverfügung in Bezug auf das Testgelände und Befreiung des angegebenen Instituts von Einzelgenehmigungen der FAA.
Im deutschen Text klingt es so, als ob der ganze Luftraum Alaskas dafür freigegeben wäre.
…aber da bin ich ja fast schon beim Erbsenzählen…
Gruß, Bernte
 
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