AW: Bergung aufgegeben
Zunächst einmal: ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich bilde meine Meinung erst nach umfangreichen Gesprächen mit solchen. Und deshalb noch mal zum Ursprung der Dinge: In der Bundesrepublik gilt immer noch das Bürgerliche Gesetzbuch. Danach gibt es nur zwei Formen von Eigentum - mobiles und immobiles. Im BGB ist es völlig Wurscht, wer Eigentümer ist! Der Staat hat keine Extrawurst! Für mobiles Eigentum gilt, dass jemand nach zehn Jahren sein Eigentumsrecht einbüßt, wenn er sich nicht darum kümmert und es körperlich in Besitz nimmt, und nach dreißig Jahren verfallen sämtliche Rückgabeansprüche. Es gibt lediglich Gründe, die die Verjährung hemmen können. Kriegsgerät als mobiles Eigentum bildet dann eine Ausnahme, wenn es dem Waffengesetz unterliegt. Historische Waffenträger ohne Bewaffnung sind heute auch zivil nutzbar und fallen nicht mehr darunter. Sie haben genau denselben Status, wie Bilder aus staatlichem Eigentum, wenn sie zum Bestand gehört hätten.
Mein persönliches Interesse in diesem Fall liegt ganz allein in der Erhaltung von Kulturgut, zu dem der Staat verpflichtet ist, sich aber nicht an seine eigenen Gesetze hält und es lieber verrotten lässt. Nicht mehr und nicht weniger. Der Rechsstaat erlaubt es uns gottseidank, auf diese Misere hinzuweisen. Kopfnicker hatten wir in der Vergangenheit genug.