tiechi1
Fluglehrer
sorry ich steh gerade auf dem Schlauch,was willst du uns damit sagen?Seltsam.
Auszüge aus den LBA-Infos zur Vormerkung (also Reservierung) eines Kennzeichens:
"Vormerkung eines Kennzeichens gemäß § 19 Abs. 2 LuftVZO:
....
Gemäß § 19 Abs. 2 LuftVZO kann ein Kennzeichen für ein Luftfahrzeug vorgemerkt werden. Unabdingbar ist dazu die Angabe des Musters bzw. der Baureihe und der Werknummer des Luftfahrzeuges."
....
Eine Kennzeichenvormerkung ohne Angabe von Muster/Baureihe ist nicht möglich!
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Eine Kennzeichenvormerkung ohne Angabe der Werknummer ist nicht möglich!
..."
Muster/Baureihe und Werknummer sind ja bekannt.